Freiwillige Zulassung & THG-Prämie für eScooter?

Rollerfahrer

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zugelassene KFZ (also mit "normalem großen Kennzeichen") unterliegen ja der 2-jährigen TÜV Pflicht. Fahrzeuge mit lediglich Versicherungskennzeichen sind davon ausgenommen. Heißt ihr müßtet vermutlich alle 2 Jahre auch zum TÜV.
Und dann stellt sich die Frage wiederum wg der Kennzeichenbefestigung etc. Wenn das Eigenbau ist, muss die auch vorab abgenommen und eingetragen werden, da keine E-Nr oder ABE vorhanden. So eine Einzelabnahme kostet relativ viel. Da ist vermutlich die THG Präme gleich wieder weg.

PS Und den Sinn einen eScooter freiwillig zulassen zu wollen erschließt sich mir auch nicht so recht
 

MineBreaker

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zugelassene KFZ (also mit "normalem großen Kennzeichen") unterliegen ja der 2-jährigen TÜV Pflicht. Fahrzeuge mit lediglich Versicherungskennzeichen sind davon ausgenommen. Heißt ihr müßtet vermutlich alle 2 Jahre auch zum TÜV.
Und dann stellt sich die Frage wiederum wg der Kennzeichenbefestigung etc. Wenn das Eigenbau ist, muss die auch vorab abgenommen und eingetragen werden, da keine E-Nr oder ABE vorhanden. So eine Einzelabnahme kostet relativ viel. Da ist vermutlich die THG Präme gleich wieder weg.

PS Und den Sinn einen eScooter freiwillig zulassen zu wollen erschließt sich mir auch nicht so recht
Also das mit der TÜV Pflicht stimmt nicht. Es gibt auch Roller der Klasse L1e, die mit Kfz Kennzeichen keine HU benötigen. Dass wegen der Kennzeichenhalterung die ABE erlischt wäre natürlich ein Deal-Breaker. Ich denke aber nicht dass das passiert. Ich werde ja lediglich 2-3 schrauben durch das Schutzblech bohren. Der Sinn dahinter liegt nur in der THG Prämie und vielleicht der Schadensfreiheitsklasse die dadurch gesammelt wird.
 

pedator92

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Heißt ihr müßtet vermutlich alle 2 Jahre auch zum TÜV.


PS Und den Sinn einen eScooter freiwillig zulassen zu wollen erschließt sich mir auch nicht so recht
Nein man bleibt TÜV frei, man könnte vielleicht einfach das Rücklicht tauschen gegen eins mit E Nummer was schon eine Kennzeichenbeleuchtung eingebaut hat (gibt's zu kaufen). Problem bleibt dann wohl die befestigung des Kennzeichen selber.

Warum man ein eScooter darauf um biegen will versteh ich auch nicht, klar einiges an Geld was man bekommen kann aber bei dem Stress und baldiger Änderung eher weniger sinnvoll.

Beim Roller werd ich das aber nächstes Jahr durchziehen.
 

chrispiac

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Nun, zumindest bleibt dann der jährliche Gang (oder die Zusendung) des neuen Versicherungsaufklebers erspart. Im Übrigen steht bei der Kennzeichengröße im Gesetz, das es sich um Maximalwerte handelt, ggf. sind kleinere Schilder möglich, wenn die ausegebene Nummer darauf passt. Eventuell ist gegen Zuzahlung eine Kurznummer möglich - sofern in deiner Stadt/Gemeinde noch vorhanden.

Am wenigsten Probleme solltest Du haben, wenn Du beleuchtete Nummerschildhalterungen von Motorrädern (mit E-Nummer) übernimmst. Die gibt es bei den entsprechenden Motorrad Zubehörketten, oder z. B. auch -> HIER <- (externer LINK).
 

Buxi

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„Sie benötigen für die freiwillige Zulassung die Betriebserlaubnis bzw. CoC / EG-Übereinstimmungserklärung im Original, eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Ihr Ausweisdokument sowie die Identifizierung des Fahrzeugs. Die Fahrzeugvorführung können Sie vorab bei einer Prüforganisation oder bei uns vor Ort vornehmen lassen. Sie benötigen auch einen Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen über eine entsprechende Kennzeichenhalterung. Eventuell können Sie bei einer Prüforganisation diesen Nachweis inklusive der Fahrzeugidentifizierung gemeinsam veranlassen. Sie erhalten bei Zulassung ein Kennzeichen in der Größe 220 mm x 200 mm oder alternativ im Rahmen einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (35,20 €) ein verkleinertes Kennzeichen in der Größe 255 mm x 130 mm. Für Elektrokleinstfahrzeuge ist die Ausgabe eines E-Kennzeichen im übrigen nicht möglich. Bei Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) und Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ausgestellt.
Das Schreiben der Zulassungsstelle hast du unnötiger Weise doppelt gebracht, so dass es noch unübersichtlich wurde als es schon ist.
Also nur bis genau zur Mitte lesen (Stelle „Fahrzeugbrief“), danach kommt nochmals genau dasselbe.
 
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netcorncamel

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Ist die Datenbestätigung eine CoC?
eVB Nummer zu bekommen stelle ich mir auch noch schwierig vor

TÜV zur Fahrzeugvorführung und Kennzeichenhalter: Macht so etwas jeder TÜV oder braucht man da wieder spezielle Prüfstellen?
 

Ralli

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Macht so etwas jeder TÜV oder braucht man da wieder spezielle Prüfstellen?
Das kann nur eine Prüforgsnisation machen, die dazu legitimiert ist. In Hessen ist es u.a. der TÜV. Aber der jeweilige Prüfer muss das auch können, so eine Annahme zu tätigen. Im Motorradbereich zum Beispiel eine Abnahme nach 19/2 für eine andere Reifengrösse.

Und dann muss der Prüfer/Ingenieur auch gewillt sein, sich mit sowas auseinander zu setzen.

Einfach mal beim TÜV oder DEKRA vor Ort nachfragen.
 

chrispiac

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Ist die Datenbestätigung eine CoC?
Die Abkürzung „CoC“ steht für „Certificate of Conformity" zu deutsch „Konformitätserklärung“. Mit so einem Dokument wird vom Hersteller die Zugehörigkeit zu einer EU-Fahrzeugklasse bescheinigt. Die Datenbestätigung erfüllt den gleichen Zweck in Deutschland für Elektrostehroller wenn sie den Bestimmungen der nationalen Fahrzeugklasse nach der EKFV (Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung) entsprechen.
eVB Nummer zu bekommen stelle ich mir auch noch schwierig vor
Da wird man ausführlich mit der Versichrung telefonieren müssen und das Vorhaben erklären. Bei einer vor Ort Niederlassung wird garantiert dazu Rücksprache mit der Zentrale nötig sein. Eventuell müssen die die Gesetzmäßigkeit prüfen - also den Gesetzestext dabei haben bzw. die Stellen nennen können, aus den es hervor geht. Vielleicht müssen sie dann noch klären, wie sie die Elektrostehroller mit einer eVB Nummer tariflich behandeln. Es kann also sein, das eine Antwort dazu nicht am gleichen Tag erfolgt.
 

Der Zulasser

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Ich habe mich intensiv mit der freiwilligen Zulassung beschäftigt. Mein Kleinkraftrad ist bereits mit einem amtlichen Kennzeichen versehen.
Bei der freiwilligen Zulassung meines The-Urban XC1 habe ich jedoch ein Problem, das in den vorherigen Beiträgen schon thematisiert wurde;
Ich finde keine Versicherungsgesellschaft, die mir eine EVB für mein Vorhaben ausstellt.

Bedauerlich ist, dass ich bereits eine Versicherungsbestätigung von der HUK bekommen hatte. Dies Anfang letzten Jahres. Mein Anliegen wurde damals von der HUK als interessant befunden und ich sollte über den Fortgang des Verfahrens berichten. laut Auskunft der Mitarbeiterin sei mein Anliegen im ganzen Hause auf höchster Ebene besprochen worden.
Da jedoch leider die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde die Zulassung unter lapidarem Hinweis auf die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung rechtswidrig ablehnte und ich zu dem Zeitpunkt kein gesteigertes Interesse an einem Verwaltungsrechtssreit hatte, legte ich das Vorhaben zunächst auf Eis.
Nun war leider nach über 18 Monaten die EVB nicht mehr gültig, so dass ich erneut Kontakt mit der HUK aufnahm. Zunächst per E-Mail mit vorausgegangenem Schriftverkehr. Keine Reaktion (10 Tage gewartet) . Dann rief ich an. Der Mitarbeiter der Hotline erklärte ausdrücklich auf Nachfrage, dass die HUK Versicherungsbestätigungen für derartige Vorhaben herausgebe, mein Vorgang sei noch in Bearbeitung, er werde die Kollegen um Beantwortung der E-Mail bitten. Er mutmaßte in einem Beisatz, dass ich wohl die THG-Prämie nutzen wolle. Es klang so, als sei das Thema brandaktuell und meine Anfrage fast alltäglich.

Ich war also frohen Mutes, bis zum Nachmittag, als mich diese E-Mail erreichte…

Sehr geehrter Herr xxxxx, vielen Dank für Ihre o.a. E-Mail.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen für die freiwillige Zulassung Ihres E-Scooters keine Versicherungsbestätigung übersenden können da wir das Fahrzeug nicht im Rahmen der Kraftfahrtversi cherung bei uns versichern können. Hier bieten wir leider keinen entsprechenden Tarif an.
Die Zusendung der Unterlagen im Vorjahr ist somit irrtümlich erfolgt. Wir bedauern keinen anderen Bescheid geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen


Daher jetzt mein verzweifelter Hilferuf:
Welche Versicherung gibt tatsächlich EVB für die freiwillige Zulassung von e-Scootern aus?
Kennt jemand einen e-Scooterfahrer (m/w/d), der bereits Erfolg in dieser Thematik hatte?
Mittlerweile dürften bestimmt schon mehr als drei e-Scooter deutschlandweit freiwillig zugelassen sein….
 

chrispiac

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Da hilft nur "Klinkenputzen" bzw. möglicht alle Versicherungsunternehmen anschreiben, die Kraftfahrzeughaftflichtversicherungen anbieten. Irgendwer macht es ja, sonst wären die drei von der Anfrage im Bundestag ja nicht Aktenkundig. Vielleicht kann der "Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft" (GDV) eine entsprechende Liste ihrer Mitglieder zur Verfügung stellen, die diese Dienstleistung anbieten.
 

Der Zulasser

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The-Urban XC1
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft" (GDV)
Das ist ein super Tip. Danke!

Ansonsten habe ich mal in meinem Kopf rungewühlt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ich hinten UND vorn ein amtliches Kennzeichen anbringen muss. Oder Ausnahmegenehmigung…
 

chrispiac

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Stimmt nicht. Alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge haben nur hinten ein amtliches Kennzeichen. Die entscheidende Frage dürfte allenfalls ein zulassungsfähige, beleuchtete Kennzeichenhalterung und die Frage der Größe des amtlichen Kennzeichens sein.
 

Der Zulasser

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Stimmt nicht. Alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge haben nur hinten ein amtliches Kennzeichen. Die entscheidende Frage dürfte allenfalls ein zulassungsfähige, beleuchtete Kennzeichenhalterung und die Frage der Größe des amtlichen Kennzeichens sein.
§ 10 FZV schreibt vorn und hinten ein amtliches Kennzeichen vor. Ausgenommen sind (die Klassen der) Krafträder. Da ein e-Scooter nicht dazuzählt (deswegen auch kein Kraftradkennzeichen): „normales“ Kz. vorn und hinten
 
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chrispiac

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Ich bin nicht sicher, ob es übertragbar ist... aber hier gibt es Bilder von einem S-Pedelec mit dem anscheinend jemand die THG-Prämie nutzt - es hat nur hinten ein Schild:

https://efahrer.chip.de/e-bikes/400...t-dem-s-pedelec-die-thg-quote-absahnen_107928
Ja, aber S-Pedelecsbis 45km/H sind als Kleinkrafträder zulassbar. Entsprechend gelten die Regeln für die Fahrzeugklasse L1e, Also Blinker, mindestens 1 zugelassener Rückspiegel (mit E-Nummer), Motorradhelmpflicht, keine Fahrt auf Fahrradwegen erlaubt, solange kein Zusatzschild es gestattet, Führerscheinpflicht (AM) usw,

In sofern hilft das in der Frage, „amtliches Kennzeichen auch vorne“ wahrscheinlich kaum weiter.
 
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