Ist wer angehalten worden von der Polizei?

Herkulaus

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Ist eigentlich schon jemand von uns mit einem Legend und verbautem 1000W-Motor angehalten worden?
 

Trackdeluxe

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Mal von der Sache aus Seite 1 und 2. Ich glaub schon das die Polizei sich das nicht einfach erlauben kann nen Scooter sicherzustellen nur weil man ihn bei einer Kontrolle ausmacht. Denn 1. muss eine Beschlagnahme begründet sein., Das können diese nicht ohne alle anderen Scooterfahrer unter Generalverdacht zu stellen. Nur weil die glauben das der dann getunt war wenn man ihn abschaltet gibt denen noch lange nicht das Recht einen Scooter einzuziehen.
 

A.Krell

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Wenn Du den Roller ausschaltest obwohl dazu aufgefordert es nicht zu tun können bzw. dürfen die das sehr wohl denn zur Überprüfung Ihres Anfangsverdachts für eine Kontrolle brauchts nun Sachverständigen Rat und da die nicht vor Ort sind wird das Gerät sicher gestellt bis die Sachlage geklärt ist, wer nix zu verbergen hat lässt den auch an und alle anderen sind selber Schuld 😛
 

Herkulaus

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Nach einigen Überlegungen...
Die perfekte Lösung aktuell wäre, den Scooter zwar per Fernbedienung freizuschalten, aber über eine Taste am Lenker wieder drosseln zu können (über die er nicht wieder freizuschalten geht). Bei Gefahr von Taschenkontrollen kann man die Fernbedienung auch dann entweder zuhause lassen oder irgendwo ganz versteckt mitführen.
Das würde alle örtlichen Probleme lösen :)
Wie seht Ihr das?

(P.S.: und eine noch bessere Lösung wäre, Scooter endlich auch in Deutschland offiziell für 25 km/h zuzulassen. Dann bestünde für min. 90% aller Scooterfahrer keine Motivation mehr für irgendwelche "illegalen" Tunings.)
 

Reiner

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Wenn Du den Roller ausschaltest obwohl dazu aufgefordert es nicht zu tun können bzw. dürfen die das sehr wohl denn zur Überprüfung Ihres Anfangsverdachts für eine Kontrolle brauchts nun Sachverständigen Rat und da die nicht vor Ort sind wird das Gerät sicher gestellt bis die Sachlage geklärt ist, wer nix zu verbergen hat lässt den auch an und alle anderen sind selber Schuld 😛
Für die Sicherstellung bedarf es eine richterliche Verfügung. Die Frage ist da nicht ob die Polizei mit der Begründung "er hat den E-Scooter ausgeschaltet" eine bekommt, sondern nur wie laut das Lachen des Richter ob dieses Argumentes ist.

Btw, der Staat haftet für finanziellen Schäden die durch eine unrechtmäßige Beschlagnahme entstehen, z.B. der Taxi Fahrt nach Hause bis zu eventuellen Anwaltskosten oder die Miete eines Ersatzfahrzeug. Das ist auch der Rennleitung bekannt, und sie wird vermeiden wollen sich für ihren Fehler rechtfertigen zu müssen.
 

chrispiac

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Für die Sicherstellung bedarf es eine richterliche Verfügung. Die Frage ist da nicht ob die Polizei mit der Begründung "er hat den E-Scooter ausgeschaltet" eine bekommt, sondern nur wie laut das Lachen des Richter ob dieses Argumentes ist.
Da verwechselt Du „Sicherstellung“ und „Beschlagnahme“. Eine Sicherstellung kann die Polizei ohne richterliche Verfügung durchführen, um im Akkutfall Spurenverwischen oder einer Straftat vorzubeugen. Auf der Wache kann dann in Ruhe eine Entscheidung getroffen werden, z. B. von einem Vorgesetzten oder Sachverständigen, ob eine Beschlagnahme erfolgt. Das geht aus den Polizeigesetzen der Länder hervor.

Die fininaziellen Schäden sind aber nur im Falle des unrechtmäßigen Beschlagnahme fällig und die Wahl der Fahrzeugs muß angemessen sein. Eine Taxiheimfahrt wird nur erstattet, wenn nicht z, B. ein freier Mietroller in Sichtweite ist, den Du stattdessen hättest nutzen können. Bei einer Sicherstellung gibt es je nach Bundesland abweichende Regelungen. Z. B. könnte eine Sicherstellung erfolgen, weil der Verdacht einer Drogen- oder Alkoholfahrt besteht. Wenn Du eine Athemalkoholüberprüfung verweigerst und die Polzei eine Blutprobe anordnen möchte, aber z. B. ein Raubüberfall in der Nähe gemeldet wird, wo sie schnell eingreifen müssen, können sie trotzdem zur Gefahrenabwendung den Roller Sicherstellen und Dir am nächsten Tag zurückgeben. Ähnliches gilt im Falle einer Ruhestörung, wo ggf. Verstärker vorübergehend sichergestellt werden, bis sich die Feier auflöst. Am nächsten Tag wird dann normalerweise das Equipment wieder ausgehändigt.
 

Reiner

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Da verwechselt Du „Sicherstellung“ und „Beschlagnahme“
Ich bitte dich, es ist doch klar um was es geht.

Die fininaziellen Schäden sind aber nur im Falle des unrechtmäßigen Beschlagnahme fällig und die Wahl der Fahrzeugs muß angemessen sein. Eine Taxiheimfahrt wird nur erstattet, wenn nicht z, B. ein freier Mietroller in Sichtweite ist, den Du stattdessen hättest nutzen können.
Deswegen hab ich ja das Wort "eventuell" benutzt. Ich z.B. wohne außerhalb der Stadt mit quasi nicht vorhandenen ÖPNV>>Taxifahrt.
 

ProJerem

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Naund, wenn du bremst und dein Rücklicht blinkt dabei, dann wissen die bescheid und dann hat sich das...
Mittlerweile rufen die Polizisten ja schon von weiten zu, das wenn der Roller ausgeschaltet wird, sie ihn direkt einkassieren..
... outch ... das wäre unschön ... ansonsten find ich das mit dem Modul angenehmer, als wenn ich irgendwelche Einstellungen vornehme und die ohnehin nicht kurzfristig raus bekäme ... aber zweiter oder größeren Akku zur Reichweiten-Erweiterung dürfte doch legal sein ... oder ???
 

Obiwahn

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Damals im Dax&Monkey Forum war der Nickname "Red Baron".
Es war ein Mitleser aus einem Dezernat, dass sich mit Tuning befasst hat.
Die kontrollierenden Kollegen der Polizei (die mit dem mobilen Rollenprüfstand) kannten alle Tricks!

Denkt ihr wirklich, dass wäre hier nicht der Fall??

Ich kenne das "mit nicht ausmachen" von meiner letzten Kontrolle unseres ES1LD. Ist ein Ninebot und steht unter Generalverdacht.
Wer also ausschaltet, bringt sich sofort in Verdacht ?!?
 

LittleGizzmo

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Es reicht, das man Dir "unterstellt" und den Anfangsverdacht des Manipulierens äussert,
Dein Gefährt (Sei es E-Bike offensichtlich zu flott unterwegs, Verbrenner Mofa das aber locker 45-50 schafft, Ninebot/Xiaomi mit blinkendem Rücklicht als Optische Einladung für die Rennleitung usw usw) ist nicht mehr legal unterwegs. Hier in München kassieren sie VanMoof (mit potentieller US Firmware) und NineBot/Xiaomi schonmal sofort und ohne Zucken ein, ob das dann Sicherstellung/Beschlagnahme ist... --> Das Gefährt ist erstmal "weg".

Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht, wollt ihr denn einen Freifahrschein, oder irgendein besonderes "Recht" auf freie Entfaltung der Möglichkeiten des "D konformen" Scooters... eKFV ist ja sooo "cringe"... setzen wir sie mal ad absurdum :rolleyes:
 

Reiner

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Die kontrollierenden Kollegen der Polizei (die mit dem mobilen Rollenprüfstand) kannten alle Tricks!
Man sollte nie den Fehler machen die Rennleitung zu unterschätzen, das sind Profis und es ist ihr täglicher Job. Und bei 3 Polizisten auf tausend Einwohner dürften auch hier im Forum Einige anwesend sein ;) .
 
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