Angaben der Hersteller

Paddler07

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Hier wird meines erachtens Schindluder getrieben. Mal ein Beispiel:
deutsche Seite von SXT
Sicherlich kann dieser Scooter auf 22 Km/h getrosselt werden, nur alleine an der Geschwindigkeit es festzumachen, geht nicht.
Auszug aus der Beschreibung
Die Betriebsspannung beträgt 52V – Der SXT Buddy PRO eKFV ist somit eines der eKFV Modelle am Markt mit der höchsten erhältlichen Betriebsspannung, was sich in der gefühlten Motorleistung deutlich bemerkbar macht.
Bei der Geschwindigkeit gibt man eine geduldete Toleranz. Gilt dies auch bei der Betriebsspannung?
Die eKFV sagt folgendes aus.

§ 1 Anwendungsbereich​


(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:

1. .....
2. .....
3. eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. Die Nenndauerleistung ist nach dem Verfahren gemäß DIN EN 15194:2018-112 oder den Anforderungen der Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme (ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 52) zu bestimmen, ...
Schön versteckt in der DIN - die vollständige Version im Netz kann nur gekauft werden und deshalb achtet der Nutzer auch nicht so drauf.

Zum Glück gibt es die Kurzversion - Organisation und das entsprechende Zitat daraus:
Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Motorleistungs-Managementsysteme, für elektrische Stromkreise einschließlich des Ladesystems, zur Bewertung der Konstruktion und des Zusammenbaus von elektromotorisch unterstützen Rädern (und eben auch der Scooter-Anmerkung des Autors) und deren Baugruppen für Systeme mit einer Nennspannung bis einschließlich 48 V Gleichstrom oder ....
Daraus folgt, dass alles ab 49 Volt nicht zugelassen werden kann.
 

chrispiac

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diverse


Daraus folgt, dass alles ab 49 Volt nicht zugelassen werden kann.
Das klingt als wärst Du auf „Klickbait“ aus.

Das vollständige Zitat:
Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Motorleistungs-Managementsysteme, für elektrische Stromkreise einschließlich des Ladesystems, zur Bewertung der Konstruktion und des Zusammenbaus von elektromotorisch unterstützen Rädern und deren Baugruppen für Systeme mit einer Nennspannung bis einschließlich 48 V Gleichstrom oder mit einem eingebauten Batterieladegerät mit einem Spannungseingang von 230 V fest.
Bauen sie also das Ladegerät fest mit ein, wie z. B. bei einem Ninebot Modell, wäre es wieder zulässig. Die DIN EN 15194 in Fassung von 2017 ist eh kaum zutreffend, sie beschreibt Pedelecs die ja - entgegen Elektrostehroller - nur mit 250W Nennleistung zugelassen sind. In sofern kann allenfalls das Testverfahren angewand werden, mit abweichenden Leistungsparametern und da kann eine Grenze wie Systemspannung auch fallen. Zudem DIN (das deutsche Institut für Normung) erläßt keine Gesetze sondern nur Normen. Es unterliegt den Herstellern, ob sie sich daran orientieren oder nicht.

Diese DIN Norm steht zur Überarbeitung an, um eben Elektrostehroller mit zu berücksichtigen. Es ist aber noch nicht absehbar, ob das 2022 noch passiert und demnach zur DIN 15194:2022 wird. Das „EN“ für Europanorm würde dann fallen, da die Parameter dann nur noch deutschlandweit zutreffen würde. Dagegen hat die Pedelecbranche erhebliche Widersprüche angebracht.

Alternativ kann man ja auch nach der weiter verbreiteten UN ECE 85 gehen. Dort wird wie in der DIN EN 15194:2018-112 (eine Ergänzung aus dem Jahr 2018) nur beschrieben, wie die Leistungsmessung vorzunehmen ist. Systemspannung ist dort, soweit mir bekannt, keine genannt oder vorgeschrieben. Bei der ECE 85 sowieso nicht.

PS: Mein Skotero Extreme XR hat auch ein 52V System und ist zugelassen. Zumindest habe ich eine Datenbestätigung darüber.
 

der Dirk

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Die Frage ist, warum sollte ich als Privatperson (und nicht Inverkehrbringer eines Scooters) mich damit überhaupt auseinandersetzen?

Wenn der Scooter in Deutschland zugelassen wird, gehe ich mit der Datenbestätigung zur Versicherung. Ich denke nicht, dass einem technischen Laien auferlegt werden kann, sich die Normen und Richtlinien zu organisieren, und mittels entsprechend anzuschaffender Mess- und Prüfgeräte die Angaben aus der Datenbestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen.

Warum also der Aufwand? Ändern können wir es eh nicht, und Einfluss haben wir auch keinen drauf.

Und nein, man kann nicht einfach so einen Scooter im Ausland kaufen, den anpassen, und dann einfach so hier betreiben.
 

Paddler07

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Hallo chrispiac,

ich bin der Meinung, dass gerade unsere Polizei dabei ist, einen verschärften Blick auf die Scooter zu werfen und alle Parameter zu checken. Alles was über der Norm und Gesetz ist, wird bestraft, egal ob Profi oder Normalfahrer ohne technisches Verständnis. Wie schon so oft hier, verweisen die Administratoren auf die bestehende gesetzliche Lage und nicht auf Wünsche und mögliche Einsprüche. Batterieladegerät und Scooter würde ich immer trennen wollen, denn in den wenigsten Fällen ist dieses eingebaut. Selbst wenn es eingebaut wäre, bleiben es zwei unterschiedliche Baugruppen und auf deine Sichtweise, dass eine würde das andere erlauben, sehe ich nicht.
Wir haben hier in Deutschland eben die bescheidende Lage durch unsere Alleingänge.
 

Paddler07

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Liebe Scooter Fahrer,

man sollte nicht in einer Blase leben. Aus der Geschichte kann man eben auch Lehren ziehen. Als das Tunen der Autos hier überhand nahm, ein Arbeitskollege war betroffen, dann ist unsere Polizei eben nicht gerade zimperlich. Die nehmen das Objekt auch mal auseinander oder besser gesagt, der Fahrer durfte es auf Anweisung auseinander nehmen. Finden sie nichts, stehst auch blöde da, denn beim Zusammenbau hilft dir keiner. Schwerpunkt kontrollen gibt es hier immer wieder, selbst Radfahrer sind nicht davon gefeit. Irgend wann trifft es auch uns. Dann kommt der schöne Satz, zeigen sie mal uns ihren Akku ....... Oh hier steht 52V ..... Da wird der Verweis auf die ABE auch nichts viel bringen.
 

Paddler07

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Hallo Rock,
vielen Dank, dann ist dies ein Hinweis für den Web-Seiten-Betreiber und motzen wäre dann nicht angebracht.
 

pedator92

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Daraus folgt, dass alles ab 49 Volt nicht zugelassen werden kann.
Wie schon beschrieben lässt sich diese 48v umfassende DIN nicht auf unsere eScooter anwenden. Es gibt aber durchaus andere Grenzen aufgrund der Spannung. Z. B. Für die Reparatur von niederspannungsfahrzeugen muss das Personal extra geschult werden bzw ist mehr sicherheit notwendig. Selbst der sxt hat "nur" eine maximal Spannung von 58.8v.
Laut Wikipedia fängt der niederspannungsbereich bei 120v an.

Allerdings ist der Text von sxt wie immer etwas schöner geschrieben als es ist. Ob der Roller 500v hat und nur 1a liefert um die 500watt dauerleistung zu erzeugen oder 25v und 20A, es macht kein unterschied in der beschleunigung oder sonstigen gefühl da die Leistung ja die selbe ist.
 

LittleGizzmo

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Schon bei 48V Nennspannung ist die Ladespannung 54,4 Volt und die Ladeschlussspannung etwas drunter... also sind Deiner "Folgerung" sämtliche (!!) 48V Scooter, davon gibt es reichlich in "D", der DIN Norm (Norm, Statut, nix Gesetz, you know?) nicht würdig und müssten im Keller stehen bleiben...

SXT verbaut einen 14S Akku, und das Ladegerät spuckt in der Konstellation sogar 58,8 V raus, Skandal :cool::sneaky:


Muss jetzt mal schnell zur lokalen Wache, Selbstanzeige stellen, meine Letschies sind alle nix DIN... Hände kreuz und hinhalt mit Kulleraugen
 
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Paddler07

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Wie schon beschrieben lässt sich diese 48v umfassende DIN nicht auf unsere eScooter anwenden.

Doch, Paragraph 1 Punkt 3 aus eKFV gilt und da wird explizit auf die Norm verwiesen und da komm ich nicht herum.
 

pedator92

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Doch, Paragraph 1 Punkt 3 aus eKFV gilt und da wird explizit auf die Norm verwiesen und da komm ich nicht herum.
In dem geht es um die nenndauerleistung, nicht explizit um die Spannung die dahinter steckt.

Aber wie auch @Roswell88 schrieb, sie wurden geprüfte und sind zugelassen, was interessiert es mich was drinnen steckt. Meine bisherigen verkehrskontrollen haben keine Minute gedauert geschweige das die Person erkannte das ich elektrisch unterwegs war.
 

LittleGizzmo

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Dein Zitat ist murks!

Es geht in der verwiesenen DIN Norm um ein Verfahren zur Bewertung von Dauernenn- und Peakleistung für

Elektromotorisch unterstützte Räder​


Stand 2017, 250 Watt Dauerleistung, Abschalten der Energie bei erreichen von 25 km/h


Nirgends steht etwas von "Verboten sind Systemspannungen über 48V" in der zitierten DIN oder der eKFV , sondern die Bewertung/Messverfahren für Gerätschaften bis 48V... :rolleyes:

Die 500 Watt maximale Dauerleistung werden auch nach einem definierten Verfahren herausgemessen, Peakleistungen können schon mal >1000 Watt erreichen kurzzeitig, legal
 

A.Krell

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siehe Signatur
Doch, Paragraph 1 Punkt 3 aus eKFV gilt und da wird explizit auf die Norm verwiesen und da komm ich nicht herum.
verkauf dein scooter und fahre e-Bike dann bist auf der ganz sicheren Seite :rolleyes:
 

chrispiac

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Doch, Paragraph 1 Punkt 3 aus eKFV gilt und da wird explizit auf die Norm verwiesen und da komm ich nicht herum.
Es wird "unter Andern" auf diese Empfehlung des Normunginstitut verwiesen. Da für Elektrostehroller keine eigene Meßregelung existiert - wie auch, wenn sie gesetzlich vorher noch nicht zugelassen waren. Deswegen wird für das Meßverfahren wie die Leistung erhoben wird darauf verwiesen.

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr 1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV)
§ 1 Anwendungsbereich​


(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen: 1.
Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
2.
eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz,
3.
eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. Die Nenndauerleistung ist nach dem Verfahren gemäß DIN EN 15194:2018-112 oder den Anforderungen der Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme (ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 52) zu bestimmen,
...
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/__1.html

Demnach können die Inverkehrbringer wählen ob sie das deutsche Verfahren oder die UN ECE 85 wählen. Dort gibt es meines Wissenstands nach keine Begrenzung in der Betriebsspannung. In sofern ist deine Behauptung:

Doch, Paragraph 1 Punkt 3 aus eKFV gilt und da wird explizit auf die Norm verwiesen und da komm ich nicht herum.
hinfällig.
 
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