Angaben der Hersteller

Paddler07

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Ich habe mich gestern in die Spur begeben und einige Prüflabore, die die sogenannte "Pedelec DIN - 15194" anwenden, angerufen. Die meisten haben dann bei Nennung des Wortes scooter sofort das Gespräch abgebrochen. Sehr wenige waren bereit darauf zu antworten und heute habe ich um 10.00 Uhr noch ein weiteres Gespräch. Wer Fragen hat, kann gerne per PN diese an mich stellen.
Der Gesetzgeber ist faul und die eKFV ist ein Zusammenstoppeln von Bestimmungen. Also wie kommt die sogenannte "Pedelec DIN - 15194" in den Gesetzestext. Der Gesetzgeber sagt einfach, ich habe hier eine technische Lösung und wir nehmen diese einfach und man soll doch dies an die neuen Bestimmungen anpassen. Die Norm sagt nur aus, dass geprüft und damit zertifiziert werden kann, dass die Baugruppe gefahrlos in den Verkehr gebracht werden können.
Der beim Scooter zugelasse Motor ( 500 W - keine willkührliche Grenze sondern angelehnt an das Kleinkraftrad) soll wie der Pedelec Motor (250 W) geprüft werden. Auch bei der Geschwindigkeit gibt es eben den Unterschied zwischen Scooter und Pedelec. Weitere Prüfbedingungen werden nicht geändert. Damit bleibt die 48 Volt stehen. Dies ist keine willkührliche Grenze und ebenso ein technisches Merkmal, dass beim Auto, Motorrad, u.s.w. eine Rolle spielt. Deswegen hält sich Bosch auch daran und definiert dies dann so - Bosch -. Die eKFV nutzt daher technische Lösungen aus vielen Bereichen und definiert nur wenige spezifische eigene Lösungen für den Scooter selbst. Daher entstehen scheinbare Grenzen, selbst wenn zum Akku nichts aber auch garnichts in der eKFV steht.

So wir sind in Deutschland und die deutsche StVZO ist da hart. Nur geprüft und zertifizierte Baugruppen dürfen eingesetzt werden. Wir verweisen gerne dann auf Richtlinien der UN oder EU, nur eine Richtlinie ist eben kein Gesetz. Sehen wir eindeutig bei der Geschwindigkeit. Normen sind eigentlich nur für die Hersteller wichtig, denn die bringen die Fahrzeuge in den Verkehr.
Lieber Christian,
selbst wenn nichts da steht, sind wir nicht frei bei der Wahl. Der Akku von SXT wird bestimmt eine Aufdruck von 48 Volt haben, obwohl technisch gesehen etwas mehr drin ist. Ohne Not sollten daher auf den Web-Seiten diese Grenzen auch stehen, dass sind die Hersteller den Verbraucher schuldig. Noch gibt es für den Scooter relativ wenig Normen, aber dies kommt noch. Die Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Die Tuner können machen was sie wollen, die ABE ist dann futsch.
 

pedator92

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Damit bleibt die 48 Volt stehen. Dies ist keine willkührliche Grenze und ebenso ein technisches Merkmal, dass beim Auto, Motorrad, u.s.w. eine Rolle spielt.
Bei vollstromer definitiv nicht. Selbst die Führerschein Pflichtige Am klasse (49ccm) hat diese spannungsgrenze nicht, als Beispiel gibt's den Hawk 3000 mit 72v Nennspannung.
 

LittleGizzmo

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Was ist denn mit all den zahlreichen 48V Scooterlies und den Deiner Definition nach illegalen, zutiefst gefährlichen Ladegeräten/Spannungen von bis zu 55 Volt... hm?

In D einen Kickscooter zugelassen zu bekommen ist kein "Gewerbeschein" beantragen...Business machen
Eine Zulassung zu verlieren, ist einfach, verweise hier mal auf NineBot und die ersten Chargen MAXG30D mit aktivem "nicht zugelassenem" Tempomaten... Segway/Ninebot: Updaten! Sonst Zulassung wech. Mittlerweile fordert der deutsche Gesetzgeber Manipulationsschutz, damit CFW und Co nicht länger relevant sind



Druck Dir T-Shirts, mach ne windige Website, Forum, Telegramm Gruppe und zieh in den " 48V Krieg" gegen Hersteller die sowas gefährliches auf die Deutsche Menschheit loslassen, viel Glück

Übrigens , VDE und weitere "Elektro" Institutionen definieren Spannungen unter 60V als Kleinspannung, mit dort empfohlenen und seit Jahrzehnten umgesetzten Schutzmechanismen
 

der Dirk

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Druck Dir T-Shirts, mach ne windige Website, Forum, Telegramm Gruppe und zieh in den " 48V Krieg" gegen Hersteller die sowas gefährliches auf die Deutsche Menschheit loslassen, viel Glück
Die T-Shirts hätten dann aber einen sehr überschaubaren Absatzmarkt: Eben nur Deutschland :D Die Regierung schafft sich eben gern selbst Probleme, die es in anderen Ländern bei gleichem Sachverhalt einfach nicht gibt.
 

Paddler07

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Das letzte Gespräch hat jetzt stattgefunden. Zugelassene Prüflabore geben keine Rechtsberatung raus, als Privatperson kann man einen Prüfauftrag buchen und man schaut sich an, inwieweit eben die Norm auch an die entsprechende Prüfobjekt angepasst werden kann. Wichtig ist aber, dass dies Baugruppen bezogene Prüfungen sind.
Lieber LittleGizzmo,
ich kann nicht von der Baugruppe Ladegerät, die ganz anderen Normen unterliegen, auf die Scooternorm und hier speziell auf dem Motor, denn dafür ist diese "Pedelec-DIN" geschaffen worden oder eben auf dem Akku schließen. Deshalb ist auch das Zitat von dir erweiter worden und definiert, wenn das Ladegerät integriert wird, darf am Eingang des Ladegerätes eben 220/230 Volt liegen. Es verändert aber den Eingang am Motor nicht. Daraus ergibt sich folgerichtlich, dass der Akku besser gesagt das Steuergerät dem Motor max. 48 V zur Verfügung stellen sollte. Darunter geht es immer. Selbst der Verweis auf die Kleinspannung hilft hier nicht wirklich weiter und eine höher Spannung wäre nicht prüffähig. Ich könnte jetzt einen Akku mit 60 V Ausgang einsetzen, nur dann müsste die Steuereinheit daraus für den Motor 48 Volt machen, was eigentlich ein Schwachsinn wäre.

Wichtiger Hinweis von mir, dies ist jetzt keine Rechtsberatung.
 

LittleGizzmo

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Am Motor kommen ganz andere (Wechsel-) Spannungen aus dem Controller an, die sind auch gern schonmal Dreistellig in der gemessenen Spannung (Peak to Peak)... Rechteck- oder bei sehr effizienten "teuren" Controllern generierte Sinuswellen, mehrphasig (Drehstrom), Pulse Width Modulated ...

Du redest nun vollends dummes Zeug... ich bin raus, du hattest hoffentlich Deine "Aufmerksamkeit" hier ..cya 👋
 

Paddler07

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Lieber LittleGizzmo,
ich versuche immer höflich zu sein und wenn ich wirklich daneben liegen sollte, dann bin ich für Erklärungen offen. Bitte gerne über PN. Ansonsten mache ich mir hier nicht mehr die Mühe irgend etwas nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus
 

Paddler07

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Korrektur:
dass der Akku besser gesagt das Steuergerät dem Motor max. 48 V zur Verfügung stellen sollte.
Diese Aussage ist falsch, gestehe ich ein. Eine andere Formulierung wäre besser.
Hiermit Entschuldige ich mich bei den Forumsmitgliedern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus
 
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