Paddler07
Aktiv dabei
Ich habe mich gestern in die Spur begeben und einige Prüflabore, die die sogenannte "Pedelec DIN - 15194" anwenden, angerufen. Die meisten haben dann bei Nennung des Wortes scooter sofort das Gespräch abgebrochen. Sehr wenige waren bereit darauf zu antworten und heute habe ich um 10.00 Uhr noch ein weiteres Gespräch. Wer Fragen hat, kann gerne per PN diese an mich stellen.
Der Gesetzgeber ist faul und die eKFV ist ein Zusammenstoppeln von Bestimmungen. Also wie kommt die sogenannte "Pedelec DIN - 15194" in den Gesetzestext. Der Gesetzgeber sagt einfach, ich habe hier eine technische Lösung und wir nehmen diese einfach und man soll doch dies an die neuen Bestimmungen anpassen. Die Norm sagt nur aus, dass geprüft und damit zertifiziert werden kann, dass die Baugruppe gefahrlos in den Verkehr gebracht werden können.
Der beim Scooter zugelasse Motor ( 500 W - keine willkührliche Grenze sondern angelehnt an das Kleinkraftrad) soll wie der Pedelec Motor (250 W) geprüft werden. Auch bei der Geschwindigkeit gibt es eben den Unterschied zwischen Scooter und Pedelec. Weitere Prüfbedingungen werden nicht geändert. Damit bleibt die 48 Volt stehen. Dies ist keine willkührliche Grenze und ebenso ein technisches Merkmal, dass beim Auto, Motorrad, u.s.w. eine Rolle spielt. Deswegen hält sich Bosch auch daran und definiert dies dann so - Bosch -. Die eKFV nutzt daher technische Lösungen aus vielen Bereichen und definiert nur wenige spezifische eigene Lösungen für den Scooter selbst. Daher entstehen scheinbare Grenzen, selbst wenn zum Akku nichts aber auch garnichts in der eKFV steht.
So wir sind in Deutschland und die deutsche StVZO ist da hart. Nur geprüft und zertifizierte Baugruppen dürfen eingesetzt werden. Wir verweisen gerne dann auf Richtlinien der UN oder EU, nur eine Richtlinie ist eben kein Gesetz. Sehen wir eindeutig bei der Geschwindigkeit. Normen sind eigentlich nur für die Hersteller wichtig, denn die bringen die Fahrzeuge in den Verkehr.
Lieber Christian,
selbst wenn nichts da steht, sind wir nicht frei bei der Wahl. Der Akku von SXT wird bestimmt eine Aufdruck von 48 Volt haben, obwohl technisch gesehen etwas mehr drin ist. Ohne Not sollten daher auf den Web-Seiten diese Grenzen auch stehen, dass sind die Hersteller den Verbraucher schuldig. Noch gibt es für den Scooter relativ wenig Normen, aber dies kommt noch. Die Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Die Tuner können machen was sie wollen, die ABE ist dann futsch.
Der Gesetzgeber ist faul und die eKFV ist ein Zusammenstoppeln von Bestimmungen. Also wie kommt die sogenannte "Pedelec DIN - 15194" in den Gesetzestext. Der Gesetzgeber sagt einfach, ich habe hier eine technische Lösung und wir nehmen diese einfach und man soll doch dies an die neuen Bestimmungen anpassen. Die Norm sagt nur aus, dass geprüft und damit zertifiziert werden kann, dass die Baugruppe gefahrlos in den Verkehr gebracht werden können.
Der beim Scooter zugelasse Motor ( 500 W - keine willkührliche Grenze sondern angelehnt an das Kleinkraftrad) soll wie der Pedelec Motor (250 W) geprüft werden. Auch bei der Geschwindigkeit gibt es eben den Unterschied zwischen Scooter und Pedelec. Weitere Prüfbedingungen werden nicht geändert. Damit bleibt die 48 Volt stehen. Dies ist keine willkührliche Grenze und ebenso ein technisches Merkmal, dass beim Auto, Motorrad, u.s.w. eine Rolle spielt. Deswegen hält sich Bosch auch daran und definiert dies dann so - Bosch -. Die eKFV nutzt daher technische Lösungen aus vielen Bereichen und definiert nur wenige spezifische eigene Lösungen für den Scooter selbst. Daher entstehen scheinbare Grenzen, selbst wenn zum Akku nichts aber auch garnichts in der eKFV steht.
So wir sind in Deutschland und die deutsche StVZO ist da hart. Nur geprüft und zertifizierte Baugruppen dürfen eingesetzt werden. Wir verweisen gerne dann auf Richtlinien der UN oder EU, nur eine Richtlinie ist eben kein Gesetz. Sehen wir eindeutig bei der Geschwindigkeit. Normen sind eigentlich nur für die Hersteller wichtig, denn die bringen die Fahrzeuge in den Verkehr.
Lieber Christian,
selbst wenn nichts da steht, sind wir nicht frei bei der Wahl. Der Akku von SXT wird bestimmt eine Aufdruck von 48 Volt haben, obwohl technisch gesehen etwas mehr drin ist. Ohne Not sollten daher auf den Web-Seiten diese Grenzen auch stehen, dass sind die Hersteller den Verbraucher schuldig. Noch gibt es für den Scooter relativ wenig Normen, aber dies kommt noch. Die Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Die Tuner können machen was sie wollen, die ABE ist dann futsch.