Waldwege befahren

Rusty

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Fehler bei der Beschilderung sieht man auch relativ oft bei Baustellen.
 

Rook

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VZ 260 (Deutschland): Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas, Kraftwagen, sonstige mehrspurige KFZ.

Ein eScooter ist damit vermutlich nicht gemeint und wird grundsätzlich wie ein Fahrrad (Pedelec) behandelt.
Das VZ 260 gilt auch für E-Scooter, man darf dort leider nicht fahren.

Hier wird der E-Scooter wie ein Kraftrad behandelt.
 
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falke

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Ok. Sah für mich so aus, als wäre das ohne Bezug zum Verkehrszeichen ausgesagt worden.
 

Rusty

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Das VZ 260 gilt auch für E-Scooter, man darf dort leider nicht fahren.
Hier wird der E-Scooter wie ein Kraftrad behandelt.

Danke, das konnte ich später auch noch recherchieren das dieses Verbot nun auch für eScooter gilt also auch vergleichbar MOFA.

Wie meinst Du das jetzt?

Das kommt auf den Waldweg an und wie dieser definiert ist. Ist es einfach nur ein Weg ohne Schilder dann ist das grundsätzlich für mich ein Angebot diesen zu nutzen.
Stehen dort aber Verkehrszeichen wie z. B. das blaue, runde Sonderweg Zeichen (z. B. Reiter) dann darf dieser nur von der angegebenen Verkehrsart (hier Reiter) genutzt werden.

Oder es steht dort ein Verbotsschild (Weiß, rund, roter Rand) wie oben z. B. für Kraftwagen und Krafträder etc.. dann darf ich mit dem eScooter also dort nicht fahren.

Per Verordnung muss ich mit einem eScooter Radverkehrsflächen nutzen, fehlen diese darf die Fahrbahn genutzt werden oder auch außerorts ein Seitenstreifen.
 

Rusty

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Tom

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Das war es von Anfang an . Hätte man die E Scooter den Fahrrädern Gleichgestellt gäbe es solche Verwirrung nicht. Funktioniert in anderen EU Länder auch. Aber unsere E- Scooter Gesetz wurde entworfen nach dem Motto : Warum einfach wenn es kompliziert auch geht?
 

Rusty

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Ja, es ist eine eigenständige Verkehrsart die in Teilen wie ein Fahrrad oder ein Kraftrad und dann wieder eigen behandelt wird. Das geht bestimmt einfacher. Und dann muss das jeder wissen, auch der 14 Jährige ohne Einweisung oder ähnliches. Selber bilden und selber versagen :).
 

Rook

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AndréScoo

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Das sind dann die Stilblüten der eigentlich Korrekten Gesetzgebung :D

Damit darf ein Radfahrer den Gehweg nutzen, muss es aber nicht. Bei Zeichen 240 sieht das anders aus.
 

Rusty

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Aber bei diesem „Radverkehr frei“ dürfen wir „Elektrokleinstfahrzeug Führende“ weiterhin nicht fahren???
?
Anhang anzeigen 3364

So wie es aussieht dürfen eScooter bei "Radverkehr frei" grundsätzlich die Fläche nicht nutzen außer eben seit neustem bei der Einbahnstraße. Das ist scheinbar die einzige Ausnahme zur Regel soweit. Das kann ich mir merken :). Ansonsten muss ein Schild für "eScooter frei" als Zusatzschild angebracht sein.
 

Tom

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Hast du das Schild "eScooter frei" irgendwo schon gesehen? Ich noch nicht :D Ok schon aber nur als Entwurf.
 

Rusty

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Hast du das Schild "eScooter frei" irgendwo schon gesehen? Ich noch nicht :D Ok schon aber nur als Entwurf.

Kann sein das ich es schon mal gesehen habe. Man darf nicht vergessen das eScooter in DE erst seit Sommer 2019 möglich sind und die ersten Modelle im Spätsommer mit ABE raus kamen. Da dauert es auch bis sich der Schilderwald angepasst hat, vor allem dort wo es nicht so notwendig ist.
 
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