Das VZ 260 gilt auch für E-Scooter, man darf dort leider nicht fahren.
Hier wird der E-Scooter wie ein Kraftrad behandelt.
Danke, das konnte ich später auch noch recherchieren das dieses Verbot nun auch für eScooter gilt also auch vergleichbar MOFA.
Das kommt auf den Waldweg an und wie dieser definiert ist. Ist es einfach nur ein Weg ohne Schilder dann ist das grundsätzlich für mich ein Angebot diesen zu nutzen.
Stehen dort aber Verkehrszeichen wie z. B. das blaue, runde Sonderweg Zeichen (z. B. Reiter) dann darf dieser nur von der angegebenen Verkehrsart (hier Reiter) genutzt werden.
Oder es steht dort ein Verbotsschild (Weiß, rund, roter Rand) wie oben z. B. für Kraftwagen und Krafträder etc.. dann darf ich mit dem eScooter also dort nicht fahren.
Per Verordnung muss ich mit einem eScooter Radverkehrsflächen nutzen, fehlen diese darf die Fahrbahn genutzt werden oder auch außerorts ein Seitenstreifen.