Entwurf FAQ: Wo dürfen E-Scooter fahren?

Buxi

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Ich hatte zwar gesagt, dass ich zum Thema nichts mehr sagen werde, aber da ich nicht als unhöflich gelten möchte, werde ich hierauf antworten:

Von "Radfahrer frei" frei hattes du vorher nichts gesagt.
Ja, das mit den Radfahrern habe ich leider irgendwie übersehen. Aber vom Prinzip her ändert sich mein Gesagtes nicht, denn dort wo im besagten Fall es Radfahrern erlaubt ist auf der Busspur zu fahren, da dürfen eben E-Scooter nicht fahren. Eben weil sie nicht den Fahrrädern zugeordnet sind, sondern den Kraftfahrzeugen.
 

Cavaliere

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Ich habe mal die typischen Fälle grafisch zusammengestellt.
Mir fehlt in der sehr guten (und ernüchternden) Übersicht beim ersten Post der Hinweis, dass Schilder mit vorgeschriebener Fahrtrichtung in Kombination mit "Fahrräder frei" ebenfalls nicht für E-Scooter gelten (was ja völlig hirnverbrannt ist, wenn man bedenkt, dass 267, Verbot der Einfahrt in Einbahnstraßen, Fahrräder frei, ausdrücklich bei E-Scootern erlaubt ist).
 

Cavaliere

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Ja, und? Hast Du meinen Post wirklich gelesen? Ich habe angemerkt, dass "Schilder mit vorgeschriebener Fahrtrichtung in Kombination mit "Fahrräder frei" ebenfalls nicht für E-Scooter gelten". Die werden im Schaubild nämlich nicht gezeigt.
Der Nachsatz dient ja nur zur Verdeutlichung, wie blödsinnig insbesondere diese Regelung ist.
 

loardi

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Ja, und? Hast Du meinen Post wirklich gelesen? Ich habe angemerkt, dass "Schilder mit vorgeschriebener Fahrtrichtung in Kombination mit "Fahrräder frei" ebenfalls nicht für E-Scooter gelten". Die werden im Schaubild nämlich nicht gezeigt.
Der Nachsatz dient ja nur zur Verdeutlichung, wie blödsinnig insbesondere diese Regelung ist.
Ändert aber nichts daran, dass man trotzdem dann entgegen der Fahrtrichtung in die Einbahnstraße darf (wenn entsprechend ausgeschildert). Aber ich persönlich denke, dass es auf die Situation ankommt. Niemand wird dich belangen, da du die Straße entgegen der Fahrtrichtung sowieso benutzen darfst (wenn ausgeschildert). Wenn das ganze jetzt auf eine Fußgängerzone hinweist (wo wir normal nicht fahren dürfen) stimme ich dir 1000% zu. Wenn du die Schilderkombi zu 100% korrekt auslegen willst, musst du am Ende der Straße absteigen, um die Ecke (auf dem Gehweg!) schieben und anschließend auf der Fahrbahn weiter fahren.
 

Cavaliere

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Wir brauchen hier nicht über die Details diskutieren, die sind juristisch klar und das ist an anderer Stelle in diesem Thread auch schon passiert.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass die Schilderkombi noch nicht im Schaubild vorkommt.
 

chrispiac

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Aachen ist da sowieso ziemlich inkonsequent. Wenn Du an einigen „Busspuren“ mal genau die Beschilderung beachtest, sind es Fahrradwege mit „Bus frei“ Kennzeichnung. Das Irre daran, da (mit blauen Schild auf die Straße gemalt) ist eigentlich sogar Benutzerzwang für eScooter. Ganz extrem Theaterstraße (unten vor der Haltestelle „Theater“ Richtung Normaluhr) und an der Normaluhr (vom Hauptbahnhof kommend).
In der Theaterstraße müßte man die „Busspur“ nutzen. Dort parken häufig aber Busse (auswärts), so das die blockiert ist. Wenn man das Ordnungsamt darauf hinweist (zuständig für ruhenden Verkehr) kommt nur ein Achselzucken, obwohl keinerlei Kennzeichnung besteht, das Busse hier parken dürfen.

Da wohl die Karriere einer Ordnungskraft, die da mal tätig wurde, beendet ist, hält sich das Engagement sehr in Grenzen, es wird allenfalls mal der Busfahrer geweckt und darauf hingewiesen, eine weitere Kontrolle findet aber nicht statt - die Touristen für den Weihnachtsmarkt sind wichtiger, mal abgesehen, das da auch außerhalb von Märkten und Veranstaltungen in der Stadt (z. B. auch organisierte Fahrten zum Theater) hier Busse häufig illegal parken. Es ist also sehr auffällig, wie über die Rechtslage hinweggesehen wird, wenn andere städtische Institutionen, die IHK oder der MAC (Märkte und Aktionskreis City) Interessen tangiert werden - da wird selbst die Mafia neidisch, wie das in Aachen funktioniert.

Ähnlich an der Normaluhr. Ursprünglich wurde auf der Busspur (die als solche zwar abgegrenzt, durch den Beton sogar sichtbar anders) mal ein blaues Schild „Fahrradweg“ aufgebracht, was während einer Baustellenphase mal mit einem gelben Kreuz übermalt als ungültig gekennzeichnet wurde. Es wurde bisher nicht erneuert und als Rad- und eScooterfahrer der rechts abbiegen möchte, wäre diese Spur eigentlich verpflichtend, wenn man denn den abgenudelten, aufgebrachten Aufdruck denn erkennen würde. Häufig parkt da ein Bus drüber, schließlich wird diese umgelabelte Busspur für wartende Busse im „Schienenersatzverkehr(SEV)“ ab Aachen Hauptbahnhof benötigt, somit haben Unkundige weder Blick auf die Beschilderung (wird vom parkenden Bus verdeckt) noch auf die aufgemalte Beschilderung auf der Spur, da parkt der Bus drauf. Perfektes Faulspiel einen Fahrradweg für einen Busparkplatz und Wegerechte als Busspur „zurückzuerobern“ (auch hier handelt es sich um einen Fahrradweg mit „Bus frei“ Kennzeichnung).

Ratet mal, wo das Ordnungsamt - wenn es mal vor Ort ist - kontrolliert? Richtig, einen Fußgängerweg gegenüber dieser Kreuzung, wo ein ehemaliger Fahrradweg entwidment wurde, seitdem ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn markiert wurde und durch „Fahrrad verboten“ Beschilderung verschärft wurde - an der Stelle absolut berechtigt, da eine Schule dort einen Eingang hat und der Fußweg recht schmal ist. Natürlich halten sich Fahhradfahrer gegen die Fahrtrichtung nicht an die Beschilderung, weil es ein riesen Umweg und Zeitvernichtung ist, den legalen Weg einzuschlagen und die sich natürlich an den jahrzehntelangen Fahhradweg gewöhnt hatten. Also werden die Fahrradfahrer dort zur Kasse gebeten, die auf den Fahhradweg gegenüber länger falsch parkenden Busse aber nicht.

Lieber sollen Fahradfahrer/eScooterfahrer zwischen den falsch parkenden Bussen auf der Individualverkehrsspur ausweichen von dicht überholeden KFZs „aufgerieben“ werden und der ÖPNV durch parkende Busse auf dem Fahhradweg mit „Bus frei“ zur Anfahrt an die Haltestellen, ausgebremst werden. Es geht ja nicht an, das Touristen längere Wege zu Busparkplätzen laufen müssen, damit es in Aachen nach den Verkehrsregeln zugeht (obwohl es das offizielle Verkehrskonzept für Veranstaltungen so vorsieht).

Mein Fragenkaterlog an die Stadt Aachen, wäre - was das betrifft - deutlich länger und präziser.
 

Cavaliere

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Aus Aachen-Brand kommend gibt es noch weitere Hämmer: da wird ein Fußgängerweg, der auch für Fahrräder erlaubt ist, als "blauer Radweg" beendet, andere sind auf dem Boden und per Schild unterschiedlich ausgeschildert, sodass es im eigenen Ermessen (und dem der Ordnungskräfte) liegt, was nun gilt. Und auch in anderen öffentlichen Bereichen könnte man in Aachen auf die Idee kommen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Aber das ist in diesem Thread ja nicht Thema.
 

g_lobi

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Mir fehlt in der sehr guten (und ernüchternden) Übersicht beim ersten Post der Hinweis, dass Schilder mit vorgeschriebener Fahrtrichtung in Kombination mit "Fahrräder frei" ebenfalls nicht für E-Scooter gelten (was ja völlig hirnverbrannt ist, wenn man bedenkt, dass 267, Verbot der Einfahrt in Einbahnstraßen, Fahrräder frei, ausdrücklich bei E-Scootern erlaubt ist).
Mir ging es primär darum, die Straßen/Wege aufzuzeigen, die von E-Scootern benutzt werden dürfen. Das war "damals" noch für viele neue Fahrern unklar und es gab auch von "Fachverbänden" oder Polizeidienststellen falsche Antworten. Alle Angaben, die ich zusammengestellt habe, kommen direkt aus der StVO.
 

Tom13

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1, 2, 3... ganz viele!
Bei Schild 240 und 241 dürfen E-Scooter definitiv NICHT fahren. Wurde mir von der Polizei erklärt!!
Haha, der war gut! Ein Blick in's Gesetz (eKFV) hilft manchmal... Da hat man sich wohl einen Scherz erlaubt und dich veräppelt.

§ 10 Zulässige Verkehrsflächen

(1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege,
darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und
die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur
Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2
zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung)
befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen
(Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden. Anlage 3 laufende Nummer 22
Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung findet keine Anwendung.

(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege,
darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und
die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur
Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2
zur Straßenverkehrs-Ordnung), Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und
Seitenstreifen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
 
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Buxi

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Da hat man sich wohl einen Scherz erlaubt und dich veräppelt
Genau, das ist Quatsch.
Wenn ein Fahrradsymbol auf einem blauen Schild drauf ist, dann darf, bzw. muss man sogar dort fahren, anstatt auf der Straße.
Bei Schild 240 ist besondere Vorsicht geboten, weil es nur einen gemeinsamen Fuß- und Radweg gibt. Bei Schild 241 haben beide Wege eigene Spuren, doch die meisten Nutzer wissen die nicht zu unterscheiden.
 

Buxi

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Schon wieder eine blöde Beschilderung gesehen, denn offiziell dürfen E-Scooter hier nicht fahren; so sehe ich es.
Jemand anderer Meinung?
Es ist ein schönes Ausflugssträßchen das öfters genutzt wird. Also bin ich da auch gefahren.

IMG_20230317_163259.jpg
 

B.P.

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Besonders hahnebüchen finde ich die juristisch per Verwaltungsakt konstruierte Diskrepanz, daß das EKF die Fußwege mit dem Zusatzschild Fahrrad Frei nicht benutzen darf.

Genauso der grüne Pfeil nur für Fahrräder.

Genau diese absolut sinnbefreiten Beamten-Konstrukte sind die, die dazu schreien, mal den Verwaltungswasserkopf zu entmisten.

Denn seien wir ehrlich, damit stresst man dann die Polizisten, die dafür ihren Kopf hinhalten müssen.
Ich hatte das mit dem grünen Pfeil auch gehört und bin, um sicher zugehen, zur Polizei gegangen. Dort habe ich die Auskunft bekommen, daß E-Scooter abbiegen dürfen.
 
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