Polizeikontrollen

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derJochen

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Man ist also immer versichert, die Versicherung kann allerdings je nach Situation kündigen (sofern sie davon erfährt) oder im Zweifelsfall je nach Verschulden bis zu 5000€ Regress fordern oder im Extremstfall vielleicht auch unter besonderen Umständen komplett Regress fordern, wenn man betrunken oder unter Drogen einen Unfall baut.

Desweiteren ist bei den meisten Versicherungen die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der KFZ-Haftplicht ausgeschlossen, so dass die Versicherung nicht die Zahlung deswegen verweigern darf, dafür muss schon Alkohol, Drogen, Vorsatz oder was anderes sehr heftiges vorliegen.
 

Rook

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Wenn du einen Staranwalt für Prominente nimmst kommt das vielleicht hin. Die Realität sieht anders aus. Ich habe gerade erst eine Zivilklage eingereicht. Die Fachanwältin für Mietrecht hatte viel Material durchforsten. Das ganze hat mit Klageschrift um die 400€ gekostet.
Du vergleichst hier Äpfel 🍎 mit Birnen 🍐 - das hängt nämlich in der Regel vom Streitwert ab (der Staranwalt macht es eben anders - auf Stunden-Basis).

Und du hattest auch eine Hauptverhandlung vor Gericht??? :rolleyes:
 

derJochen

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Es wurde ein Bluttest gemacht! Des ganze Prozedere! Beweist ja aber nicht das ich gefahren bin! Ich war auch voll wie ne Haubitze! Habe aber kein Auto bewegt! Hatte der security aber trotzdem behauptet! Richter meinte dazu, was hätte er für Gründe mir sowas anzuhängen! Außerdem wäre ja seiner Aussage mehr glauben zu schenken als meiner! Da wurde ich mal so richtig mies gefickt!
und da hast du keine Anzeige wegen Betrunken auf dem Scooter erhalten?
 

Rook

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ESA 5000, G30D
Er wird ja wohl kaum einen Anwalt für Scheidungsrecht beauftragt haben.
Zum Thema Erstberatung : Wenn er im ADAC sein sollte ist diese kostenfrei auch ohne Rechtschutzversicherung.
Habe ich auch schon genutzt.
Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Fachanwalt für Verkehrsrecht (jahrelange Zusatzausbildung) und Anwalt mit Fachgebiet Verkehrsrecht?

Ich hab länger gebraucht, bis ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gefunden habe, die können sich ihre Kunden nämlich aussuchen.
 
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Ne, brauche ich auch nicht, denn wenn ich solche Hilfe benötige wende ich mich an das dementsprechende Personal die mir dann weiterhelfen können.
Bin Chemotechniker und kein Jurist.
Aber bei so viel juristische Kompetenz hier komme ich früher oder später mal darauf zurück.
 
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ExitCrosser

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Du vergleichst hier Äpfel 🍎 mit Birnen 🍐 - das hängt nämlich in der Regel vom Streitwert ab (der Staranwalt macht es eben anders - auf Stunden-Basis).
Genau, das hängt vom Streitwert ab. Und der ist hier deutlich niedriger als bei mir. Und da unser Held sicher nicht zu einem Staranwalt gehen wird (warum auch) wird er das zahlen was die im jeweiligen Gebührentabelle für Rechtsanwälte basierend auf dem Streitwert festgelegt ist. Und damit kommt er nicht mal in die Nähe der von Dir genannten Beträge.
Und du hattest auch eine Hauptverhandlung vor Gericht??? :rolleyes:
Die Klage ist bei Gericht eingereicht und die Gebühren habe ich bereits bezahlt. Natürlich basierend auf dem Streitwert.
 
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ExitCrosser

Gast
Ich hab länger gebraucht, bis ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gefunden habe, die können sich ihre Kunden nämlich aussuchen.
Wo wohnst Du? Auf einer Hallig? Ein Freund von mir ist genau so ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Man kann ihn anrufen auch wenn man nicht mit ihm befreundet ist und sich von ihm oder einem Kollegen vertreten lassen. Selbst wenn man nicht Rechtschutzversichert ist, bezahlt man nach Gebührentabelle. Und keine Starawaltssätze. Verbreite hier mal nicht so eine Panik.
 

DaXXes

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Wer behauptet das? Man kann sich ja meist nur auf Informationen im Netz beziehen. Und da steht zum Beispiel auch Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Daraus folgt: Durch eine Manipulation der Software erlischt die ABE. Ohne ABE keine Versicherung mehr. Also: Straftat.

Eine solche logische Schlussfolgerung gibt es in der Mathematik, aber nicht in der Justiz. Hier muss jeder Verdachtsfall auch ohne einen kausalen Zusammenhang unabhängig voneinander bewiesen werden können.
Außerdem hängt das auch von den AGB der jeweiligen Versicherung ab. Rein theoretisch kann es auch einen besonders allumfassenden Versicherungsvertrag geben, der solche Spielereien nicht automatisch ausschließt.

Die eine Privathaftpflicht deckt es auch ab, wenn deine Kinder mit einem Fußball oder Stein Nachbars Fenster einwerfen, die andere Versicherung unterstellt dir bei einem solchen Vorfall einen groben Vorsatz und zahlt nicht ...
 

g_lobi

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also ich sehe das vollkommen gelassen, hier hat anscheinend ein Polizist Langeweile und möchte zeigen, wer die Macht hat, sobald ein Anwalt eingeschaltet wird, wird das "Urteil" vermutlich sofort kassiert...

Jetzt mal langsam. Es gibt bislang das "Angebot", eine Strafbefehl zu akzeptieren und damit eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Davon profitieren alle Parteien (Aufwand und Kosten), wenn der Sachverhalt klar ist und/oder man als Angeklagter einen schlechteren Ausgang befürchtet. Man kann widersprechen und dann erst dann kommt eine Gerichtsverhandlung. Das Verfahren kann dann immer noch (ggf. gegen Auflagen) eingestellt werden oder es gibt ein Urteil.
 

g_lobi

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In Geschichtsdokumentationen sieht man oft dass auch früh morgens verhaftet wird - weniger Gegenwehr.

Nee, da sind die Leute mit höherer Wahrscheinlichkeit zu Hause. Auch Wohnungsdurchsuchungen werden aus dem gleichen Grund ganz früh gemacht.
 

Jay Bee

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Man sollte den Bullen mal anzeigen. Der hat schließlich den Scooter anhand der Parameter "ins Illegale" frisiert. Ich würde den morgen früh um 4 Uhr mal anrufen und fragen ob der noch alle Latten an Zaun hat.
 

g_lobi

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Und genau da steht es ja sogar drinnen. Es KANN geändert werden.

Jedenfalls wurde ein Fahrzeug dahingehend verändert ("Geheimmenü"), dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit verändert werden kann. Das allein wäre schon untersagt. Ohne den vollständigen Wortlaut des Strafbefehls ist die weitere Diskussion hier allerdings ziemlich sinnbefreit, weil sich doch einige Fragen aufdrängen, auf die es bislang keine logischen Antworten gibt. Ich vermute, dass es noch mindestens einen weiteren Tatvorwurf gibt bzw. noch ein paar Details fehlen.
 
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Najco

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@g_lobi nein, gibt es nicht! Allerdings ist das was du geschrieben hast, genau der Grund warum mir mein Anwalt geraten hat keinen Widerspruch einzulegen und besser die Strafe zahlen soll. Ebenfalls würde ein Widerspruch von der Kosten/Nutzen Rechnung her wenig Sinn machen und wenn es ganz dumm läuft dann zahl ich am Ende mehr wie ich jetzt zahlen müsste! Wäre eine Rechtsschutzversicherung vorhanden hätte man es versuchen können, aber so rät er mir davon ab!
 
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