11 Vorschläge der Dekra und des deutschen Verkehrssicherheitrats

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Hey Zusammen,

ich bin heute hierüber gestolpert(siehe Link oder Anhang)
https://www.dvr.de/fileadmin/PDF-Uploads/E-Scooter_Verkehrssicherheit_11_Forderungen_DVR_DEKRA.pdf

Kennt ihr das? Ich finde, da sind (nicht nur) schon gute Vorschläge drin.
Blinker fände ich schon sinnvoll, Licht verpflichtend an der Lenkstange oben auch. Ob ab 14 oder 15 finde ich nicht kriegsentscheidend. Eine, wenn keine Fahrerlaubnis vorhanden, Art Lehrgang für Strassenverkehrsregeln kann denke ich auch nicht Schaden, wenn man es nicht übertreibt. In diesem Zuge dann bitte aber auch für Pedelecs....

Vor allem aber die Angleichung der zulässigen Fahrflächen zwischen Rad- und E-Scooter Fahrenden finde ich nun absolut sinnvoll.

Ansonsten dreht sich, natürlich, viel um die Leihscooter....

Was meint ihr? Wären das Verbesserungen zu den aktuellen Regelungen?

Viele Grüße
Olli
 

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  • E-Scooter_Verkehrssicherheit_11_Forderungen_DVR_DEKRA.pdf
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Andy K

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Ist immer wieder interessant zu lesen, dass höhere Strafen Fußgänger besser schützen.
Wenn ich die jetzt zwei Mal zahle, hab ich dann zwei Fußgänger geschützt?? :unsure:

Auch das Thema mit der Prüfbescheinigung...da verdienen wieder nur Fahrschulen und der Tüv.
Da es wahrscheinlich eh nur theoretisch ist, würde auch eine Onlineprüfung, ähnlich dem kleinen Drohnenführerschein reichen.
 

Hoja

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Jaja Fuss e. V.
Zusammen mit den Beindertenverbänden kommen solche drolligen, abstrusen Ideen zu Stande, anstelle nach den Ursachen, die ja tiefer liegen, zu forschen und nach einer konstruktiven, zielführenden Maßnahme zu suchen.

Solange die Fahrradwege nicht ok sind, werden Radfahrer und E-Scooter auch auf den Gehsteig fahren, um sich selber vor Unfällen zu schützen.

Meine Meinung: Solange die Radwege nicht in einem guten Zustand sind, sollten jegliche Strafen für Gehwegfahrerei ausgesetzt, oder auf den symbolischen Wert von 1€ gesetzt werden.

Zum Thema Prüfbescheinigung: Wie wäre es, das Thema Elektrokleinstfahrzeug zusammen mit dem Polizeiverkehrslehrer in der Schule anzugehen. Sinnvoll wäre es in der 7. Klasse. Zusammen mit einem praktischen Fahrtraining könnte daraus was werden.
 
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Ist immer wieder interessant zu lesen, dass höhere Strafen Fußgänger besser schützen.
Wenn ich die jetzt zwei Mal zahle, hab ich dann zwei Fußgänger geschützt?? :unsure:
Naja, je mehr ein möglicher Verstoß wehtut, umso höher die Motivation sich daran zu halten....

Auch das Thema mit der Prüfbescheinigung...da verdienen wieder nur Fahrschulen und der Tüv.
Da es wahrscheinlich eh nur theoretisch ist, würde auch eine Onlineprüfung, ähnlich dem kleinen Drohnenführerschein reichen.
Meine Vermutung ist, dass einigen ohne Fahrerlaubnis einfach grundsätzliche Grundkenntnisse fehlen. in der 3. Klasse die Fahrradprüfung ist halt lange her....

Meine Meinung: Solange die Radwege nicht in einem guten Zustand sind, sollten jegliche Strafen für Gehwegfahrerei ausgesetzt, oder auf den symbolischen Wert von 1€ gesetzt werden.
Sollte das dann auch für Autofahrer gelten wenn die Straße nicht befahrbar ist? Ist natürlich abstrus.
Ich denke schon, dass es auch für Fußgänger "Schutzräume" geben muss, eben den Gehweg. Auch wenn für viele es kein Problem wäre auf dem Gehweg zu koexistieren, gibt es eben doch Personengruppen die ansonsten stark gefährdet wären (Sehgeschädigte, Kinder, Ältere etc...)

Zum Thema Prüfbescheinigung: Wie wäre es, das Thema Elektrokleinstfahrzeug zusammen mit dem Polizeiverkehrslehrer in der Schule anzugehen. Sinnvoll wäre es in der 7. Klasse. Zusammen mit einem praktischen Fahrtraining könnte daraus was werden.
Richtig guter Vorschlag! Das würde dann eben auch gleich die Straßenverkehrsregeln auffrischen!
 

Hoja

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Der stärkere Verkehrsteilnehmer hat auf den schwächeren Rücksicht zu nehmen.
Das bedeutet: Teilen sich Fahrrad/E-Scooter mit Dem Fußverkehr einen Weg, haben die Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen und ggf. halt auf Schrittgeschwindigkeit herunterzugehen.

Ein springender Punkt für die Gefährdung ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen zwei Fahrzeugen. Das sagt die Unfallanalytik, so wie ich es mitbekommen habe.

Ich denke, da ist es das geringere Übel, wenn sich Fahrrad/ E-Scooter mit Fußgängern den Weg teilen als Fahrräder und Autoverkehr.
 

DaXXes

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Eine Prüfbescheinigung ab 15 für die Scooter finde ich schwachsinnig, das macht doch kein Jugendlicher, die machen dann lieber gleich den AM-Führerschein für 45 km/h.
Ich finde die führerscheinfreie Regelung ab 14 ok. Ich bin auch dafür, das Thema analog zu der Fahrradprüfung nochmals über die Verkehrswacht in der Schule anzusprechen, aber dann sollte es auch gut sein.

Die Dekra spricht da aber auch ein heißes Thema bezüglich der Wegenutzung an: Ich finde die Scooter sollten rechtlich wie in Österreich einem Fahrrad gleichgestellt sein. Dass man einen kombinierten Rad/Fußweg (blaues Schild) mit dem Scooter benutzen darf, einen Fußweg mit dem Zusatzschild „Fahrrad frei“ jedoch nicht, ist meines Erachtens unlogisch, da die eKFV ausdrücklich verlangt, mit dem Scooter „dem Radverkehr vorbehaltene Verkehrsflächen“ zu nutzen. Ein ähnliches Problem gibt es in ländlichen Gegenden außerorts, wo viele Radwege über asphaltierte Feldwege führen, die genaugenommen für Scooter auch gesperrt sind. Da soll man dann mit dem E-Scooter auf die Bundesstraße, weil der parallel führende Feldweg für Motorfahrzeuge — außer landwirtschaftlichen Verkehr — tabu ist. Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern.
 

Eleven

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Es wäre besser, wenn der Rollerpilot feststellen könnte, ob er den Radweg oder die Straße benutzt. Einige Radwege sind sehr ungeeignet. Das eKFV zwingt Rollerpiloten auf ungeeignete Wege
 
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