ABE / Datenbestätigung Cityblitz Cb075sz

Sollen halt ne Owi schreiben, wenn ihnen langweilig ist.
 
Ab dem Moment, in dem die eKFV in Kraft getreten ist, hätten sie als seriöser Händler nur noch solche anbieten dürfen/sollen. Sind wir doch mal ehrlich: die wenigsten haben ein umzäuntes Grundstück das so groß ist, dass sich ein Scooter dafür lohnt. Es wird immer ein paar Leute geben, die aus Versehen einen Scooter ohne BE kaufen.
Hallo Karacho,

sorry, dass sehe ich ein wenig anders. Viele Camper und auch Bootsfahrer sind Scooter Besitzer. Viele Urlauber ebenfalls. Und es gibt reichlich Urlauber, die die Scooter ggf. im (benachbarten) Ausland problemlos betreiben können. Zudem gibt es ländliche Gegenden (natürlich nicht unbedingt in Berlin ;-)) in denen größerer Grundbesitz keine Seltenheit ist.
Auch Kinder dürfen z.Bsp StVO Scooter nicht betreiben, nicht StVO Scooter in der Regeln schon (hier merke ich nur das Recht an, nicht seine Sinnigkeit !).
Das "Nicht-StVO" Scooter einer anderen Geschwindigkeitsklasse unterliegen, erwähne ich hier der Vollständigkeit halber, auch dies ist u.U. ein sinniger Kaufgrund.
 
Ich verstehe nicht, wie das Thema "Mitführpflicht Datenbestätigung ja oder nein" immer wieder aufploppen kann. Dabei genügt ein Blick ins Gesetz. § 2 Abs. 1 eKFV. Die Datenbestätigung muss NICHT mitgeführt werden. Punkt. Das ist auch keine Auslegungs- oder gar Ermessensache.
Die Auskunft, die @Hentai Kamen von seiner Polizeidienststelle bekommen hat, ist also richtig.

Ich habe übrigens den entsprechenden Auszug aus dem Gesetz griffbereit auf dem Handy. Dann kann ich bei einer Polizeikontrolle im Bedarfsfall zur Rechtsfindung beitragen. ;)
Hi Tom13,

ich gebe dir zu 100% Recht, wenn man rein das Gesetz in die Hand nimmt. So habe ich es oben auch geschrieben. allerdings ist die Auslegung der Rennleitung mit unter eine andere. Ob begründet oder nicht ... ich bin kein Jurist. Die Idee, den Paragraphen dabei zu haben ist sicherlich nicht schlecht. Kommt aber immer drauf an, wer gerade dein gegenüber ist :-). Im Zweifel würde ich es drauf ankommen lassen, die den Empfang der OWi quittieren und dann dagegen vorgehen :-).

Aber auch dies ist nur meine persönliche Meinung :)

Beste Grüße und gesunde Fahrt an alle, klinke mich jetzt aus dem Thema aus.
Habe quasi "fertig" :-)
 
Ich verstehe nicht, wie das Thema "Mitführpflicht Datenbestätigung ja oder nein" immer wieder aufploppen kann. Dabei genügt ein Blick ins Gesetz. § 2 Abs. 1 eKFV. Die Datenbestätigung muss NICHT mitgeführt werden. Punkt. Das ist auch keine Auslegungs- oder gar Ermessensache.
Die Auskunft, die @Hentai Kamen von seiner Polizeidienststelle bekommen hat, ist also richtig.

Ich habe übrigens den entsprechenden Auszug aus dem Gesetz griffbereit auf dem Handy. Dann kann ich bei einer Polizeikontrolle im Bedarfsfall zur Rechtsfindung beitragen. ;)
Wo steht denn das so drin? Zeig uns das bitte mal. Ich hab es nämlich nicht gefunden. 🤷‍♂️

https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
 
Jetzt nicht dein Ernst? Den Anhang in meinem Post hast du aber gelesen, oder? Mehr als die Stelle im Gesetzestext markieren kann ich wirklich nicht, sorry... 🙈
Richtig habe ich gelesen, da steht aufbewahren und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Und was meinst Du passiert, wenn Du die vor Ort nicht aushändigen kannst?
Ich denke mal, wenn Du Pech hast, zieht die Rennleitung Dir Deinen Roller ein und Du kannst den gegen Vorlage der Datenbestätigung wieder abholen. :ROFLMAO:
 
Für ein solches Szenario hätte es der Gesetzesgeber mit dem Wort „mitführen“ statt „aufbewahren“ (Daheim, Schließfach, …) definieren müssen.

Hat er aber nicht.
 
Richtig habe ich gelesen, da steht aufbewahren und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Eben! Und "aufbewahren" heißt nicht "mitführen". 💡

Und falls du das immer noch nicht glauben willst:
Das gleiche gilt für den Versicherungsschein. In § 26 Abs. 1 Satz 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) heißt es:
"Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."
Der § 29a FZV macht für Elektrokleinstfahrzeuge hierfür eine Ausnahme. Dort steht in Abs. 2 Ziff. 1:
"Abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 6 genügt es, wenn die Bescheinigung über die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."

Nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch der Gesetzgeber unterscheidet also zwischen "mitführen" und "aufbewahren".

Und was meinst Du passiert, wenn Du die vor Ort nicht aushändigen kannst?
Dann wirst du verpflichtet, die auf einer Polizeidienststelle vorzulegen. Im schlimmsten Fall fährt die Polizeistreife mit dir sofort nach Hause und lässt sich das Dokument zeigen. Das ist aber viel mehr Aufwand für die kontrollierenden Polizeibeamten und daher eher unwahrscheinlich (es sei denn, man kommt denen blöd).

Ich denke mal, wenn Du Pech hast, zieht die Rennleitung Dir Deinen Roller ein und Du kannst den gegen Vorlage der Datenbestätigung wieder abholen. :ROFLMAO:
Ganz sicher nicht. Auf welcher Grundlage denn? Vorausgesetzt natürlich, es liegt kein Verdacht auf illegale Manipulation des E-Scooters und/oder kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

So, ich denke, das müsste jetzt klargeworden sein.
Ob man die Bescheinigungen trotzdem mitführen will, muss natürlich jeder für sich entscheiden. Vorgeschrieben ist das aber nicht.
 
Den Ahnungslosen hilft hier das Forum oder der versierte Scooter Händler vor Ort.

Immer wieder kaufen hier Leute irgend ein Zeugs bei Kistenschiebern die Restposten verramschen.
Die Freude hält dann meist nicht lange an.
Probefahren und sich hier einlesen hilft enorm weiter.

Wenn es dann Modelle mit großen Lieferzeiten werden, dann nehmen wir Anteil.

Es ist kein persönlicher Vorwurf. Vielen Erstkäufern geht das so.

15 € Extra geht gar nicht. Gehört definitiv zum Lieferumfang. Kann auch nur ein Blättchen sein.
 
Ich denke auch das diese ewigen Diskussionen um das mitführen der Papiere nicht sein muss. Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt von den Papieren eine Kopie zu machen und diese dann wie auch den Personalausweis einfach mitzuführen.
 
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