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Hallo Karacho,Ab dem Moment, in dem die eKFV in Kraft getreten ist, hätten sie als seriöser Händler nur noch solche anbieten dürfen/sollen. Sind wir doch mal ehrlich: die wenigsten haben ein umzäuntes Grundstück das so groß ist, dass sich ein Scooter dafür lohnt. Es wird immer ein paar Leute geben, die aus Versehen einen Scooter ohne BE kaufen.
Hi Tom13,Ich verstehe nicht, wie das Thema "Mitführpflicht Datenbestätigung ja oder nein" immer wieder aufploppen kann. Dabei genügt ein Blick ins Gesetz. § 2 Abs. 1 eKFV. Die Datenbestätigung muss NICHT mitgeführt werden. Punkt. Das ist auch keine Auslegungs- oder gar Ermessensache.
Die Auskunft, die @Hentai Kamen von seiner Polizeidienststelle bekommen hat, ist also richtig.
Ich habe übrigens den entsprechenden Auszug aus dem Gesetz griffbereit auf dem Handy. Dann kann ich bei einer Polizeikontrolle im Bedarfsfall zur Rechtsfindung beitragen.![]()
Wo steht denn das so drin? Zeig uns das bitte mal. Ich hab es nämlich nicht gefunden.Ich verstehe nicht, wie das Thema "Mitführpflicht Datenbestätigung ja oder nein" immer wieder aufploppen kann. Dabei genügt ein Blick ins Gesetz. § 2 Abs. 1 eKFV. Die Datenbestätigung muss NICHT mitgeführt werden. Punkt. Das ist auch keine Auslegungs- oder gar Ermessensache.
Die Auskunft, die @Hentai Kamen von seiner Polizeidienststelle bekommen hat, ist also richtig.
Ich habe übrigens den entsprechenden Auszug aus dem Gesetz griffbereit auf dem Handy. Dann kann ich bei einer Polizeikontrolle im Bedarfsfall zur Rechtsfindung beitragen.![]()
Richtig habe ich gelesen, da steht aufbewahren und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Und was meinst Du passiert, wenn Du die vor Ort nicht aushändigen kannst?Jetzt nicht dein Ernst? Den Anhang in meinem Post hast du aber gelesen, oder? Mehr als die Stelle im Gesetzestext markieren kann ich wirklich nicht, sorry...![]()
Eben! Und "aufbewahren" heißt nicht "mitführen".Richtig habe ich gelesen, da steht aufbewahren und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Dann wirst du verpflichtet, die auf einer Polizeidienststelle vorzulegen. Im schlimmsten Fall fährt die Polizeistreife mit dir sofort nach Hause und lässt sich das Dokument zeigen. Das ist aber viel mehr Aufwand für die kontrollierenden Polizeibeamten und daher eher unwahrscheinlich (es sei denn, man kommt denen blöd).Und was meinst Du passiert, wenn Du die vor Ort nicht aushändigen kannst?
Ganz sicher nicht. Auf welcher Grundlage denn? Vorausgesetzt natürlich, es liegt kein Verdacht auf illegale Manipulation des E-Scooters und/oder kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.Ich denke mal, wenn Du Pech hast, zieht die Rennleitung Dir Deinen Roller ein und Du kannst den gegen Vorlage der Datenbestätigung wieder abholen.![]()