Anhängerkupplung?

goorooj

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Hallo Forum,

Ich hätte da mal eine Frage... gibt es sowas wie Anhängerkupplungen?
Und wenn nicht, ist es rechtlich Relevant wenn ich mir eine selbst baue? Man sieht dann ja das Kennzeichen eher nicht....

Hintergrund: Ich habe ein Faltboot, mit dem ich oft Flusswanderungen unternehme. Es gibt Kollegen, die haben ein kleines Faltrad dabei, oben aufs Boot geschnallt, an das sie nach der fahrt das zusammengelegte Boot in den Packtaschen auf dem Bootswagen anhängen. So kann man z.B. auch mit der Bahn fahren.
Ich würde das nutzen um zurück zum Camper zu kommen, der ja am Einstiegspunkt steht....

Mein Scooter würde wunderbar vorne ins aufgebaute Boot passen. Jetzt stellt sich aber die frage wie ich das zusammengelegte Boot an den scooter anhänge....
Hier mal eine Seite auf der das zumindest mit Fahrrädern beschrieben ist http://www.faltbootbasteln.de/fbb-faltboot-fahrrad.html

Gruss
Alexander
 

chrispiac

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Hallo @goorooj ,
willkommen im eScooter Treff.

So charmat deine Lösung wäre, leider ist der Gesetzgeber davor. Zumindest in Deutschland ist in der EKFV (Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung) Anhänger für die Elektrostehroller ausgeschlossen. Auch wenn man entprechende Kupplungen von Fahrrädern adaptieren oder selber eine Lösung basteln könnte, leider wird im Falle eines Unfalls daraus ein unkalkulierbares Risiko für Dich.

Ich sehe in deinem Fall nur eine Möglichkeit, falls das Faltboot von Gewicht und Größe her in eine Rucksack passt, den Du dann beim fahren tragen mußt oder ggf. eine Körbchen am Lenker oder (bei einigen wenigen Modellen) ein Korb auf einen Gepäckträger (wobei Gepäckträger inzwischen kaum noch angeboten werden, in sofern scheint die legale Nutzung nicht rechtlich eindeutig zu sein).

Für mich mal wieder ein typische Beispiel dafür, wie eine sinnvolle Rollernutzung, durch die zu regide Gesetzgebung durch die Einordnung als Zulassungspflichiges Fahrzeug unterbunden wird. Schade.
 

goorooj

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Servus chris,
Danke für die Antwort. Du erwähnst explizit Elektrostehroller, ist die Situation eine andere wenn der scooter einen Sitz hat?
Im Moment teilen meine Freundin und ich uns den SoFlow, ich habe aber geplant noch einen zweiten zu holen fürs Wohnmobil, im Urlaub...
gruss
alex
 

der Dirk

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Danke für die Antwort. Du erwähnst explizit Elektrostehroller, ist die Situation eine andere wenn der scooter einen Sitz hat?
Wenn der Roller einen Sitz hat, ist es kein Fahrzeug im Sinne der eKFV mehr, sondern je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ein Leichtmofa oder Kleinkraftrad (und nein, du kannst deinen Roller nicht mit einem Sitz versehen und umklassifizieren lassen). Mit einem solchen darfst du einen Anhänger ziehen.
 

chrispiac

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Servus chris,
Danke für die Antwort. Du erwähnst explizit Elektrostehroller, ist die Situation eine andere wenn der scooter einen Sitz hat?
Im Moment teilen meine Freundin und ich uns den SoFlow, ich habe aber geplant noch einen zweiten zu holen fürs Wohnmobil, im Urlaub...
gruss
alex
Fahrradanhänger dürfen mit geringen Auflagen auch an Mofas (Motorisiertes Fahrrad bis 25km/h) genutzt werden. Es gibt noch die Kategorie Kleinmofa (max. 20km/h), die ohne Helm gefahren werden darf. Im Gegensatz zu Elektrostehrollern, benötigt man dafür mindestens eine Mofaprüfbescheinigung, sofern man keinen Führerschein besitzt und nicht Alt genug ist unter eine Sonderbestimmung zu fallen.
Mofas müssen aber als solche eine Zulassung besitzen (der Fachausdruck heißt, sie müssen für die Fahrzeugklasse „homologisiert“ sein). Deshalb brauchen sie abweichend zu Elektrostehrollern einen Sitz, Rückspiegel, Blinker, Bremslicht und noch einiges mehr (Ansprüche an die Bremssysteme). Ja, es gibt auch Elektro(klein)fahrzeuge, die dem entsprechen. Teilweise sind sie ähnlich gebaut wie Elektrostehroller und lassen sich auch zusammenfalten, in der Regel haben diese aber kapazitätsreichere Akkus (oder Bleiakkus) und durch den Sitz und der Zusatzausrüstung sind sie häufiger schwerer als gängige Elektrostehroller. Um sie Versichern zu können brauchen sie ein CoC (Certificate of Conformity - deutsch: Konformitätserklärung) wo der Hersteller die Zugehörigkeit in die Klasse L1e gedrosselt, bestätigt. Dieses CoC gilt EU weit.


In -> diesem Forum <- findest Du solche Fahrzeuge in der Kategorie „Elektroscooter“. Allerdings bin ich mir nicht mehr so sicher, ob seit EURO4/5 die Regelungen für Mofaanhänger nicht überarbeitet wurden. Bisher war es die Lücke für Anhängernutzer. Schon 45km/h Kleinkrafträder müssen abgenommene Fahrzeugkupplungen haben und seit der einzige deutsche Hersteller für Motorradkupplungen aufgegeben hat, bleiben nur die riesen Autokupplungen übrig, die für diesen Zweck überdimensioniert sind.
 

Reiner

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Du erwähnst explizit Elektrostehroller, ist die Situation eine andere wenn der scooter einen Sitz hat?
Ja, aber auch nicht viel besser. Bei EKFV ist eine AHK verboten, bei E-Scooter mit einem Sitz muss sie eingetragen werden in die Papiere. Das ist zwar theoretisch möglich, leider gibt es aber keine zugelassene AHK und sie muss über eine Einzelabnahme eingetragen werden. Man wird aber kaum einen Prüf-Ingenieur in Deutschland finden der das einfach so abnimmt.
 

goorooj

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Danke, ich glaube damit komme ich schon mal weiter.
Dann wird als Kompagnon zum soFlow wohl doch ein E-Faltrad interessant, Fahrradanhänger sind ja durch die allumfassende bedingungslose Liebe der Politik völlig stressfrei... da kannst ja alles dranhängen. Muss halt schauen ob ich eins finde das möglichst klein zu falten ist.

gruss
alex
 

Jonnyh

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Ich habe, bzw. nutze seit 2,5 Jahren einen "Anhänger" um, wenn ich mit dem Boot unterwegs bin Sprit in Kanistern von der Tanke zu dem jeweiligen Hafen zu transportieren. In der Regel 25 Liter. Probleme mit den Ordnungshütern gab's noch nie, eher schmunzeln und der Hinweis umsichtig zu fahren. Der einzelne Kanister 5 l ist nur als Anschauung gedacht.
Und ich denke, wenn man sich umsichtig im Straßenverkehr bewegt und den Cops nicht gleich blöde kommt wird da auch schon mal ein Auge zugedrückt. 20220227_114400.jpg 20220227_114339.jpg
 

kamy

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Resevekanister beim eScooter gibt sicher einigen zu denken …😬

Spendier deiner Sackkarre mal noch nen paar rote Reflektoren dann klappt das mit dem Auge zudrücken noch besser.
 

Jonnyh

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Hast recht, werde mir eh einen neuen mit größeren Reifen basteln, damit der beim Kurvenfahren nicht so schnell kippt. Also den Schwerpunkt tief halten trotz größerer Reifen. Reflektoren sind ne gute Idee und an den Seiten gelbe. Wenn's kein so grosser Act wäre, könnte ich den Prototyp als Anhänger beim KFZ Bundesamt eintragen lassen, ich bin dort als Anhängerbauer eingetragen seit ich mir vor Jahren mal 'nen Minihänger gebaut habe, und diesen speziell für scooter zulassen. Müsste klappen ist aber nur ne Spinnerei von mir.
 

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Charly-Fox

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Problem dabei ist... das erstmal der Scooter für Hänger zugelassen sein muss.
Denn man ne Hängerkupplung zulassen muss...
und denn nen Hänger zulassen muss XD
 

Jonnyh

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Ist klar war auch nur ne Spinnerei von mir aber möglich ist alles. Es gab zu meiner Zeit auch keine Freigabe für Mini mit Ahk. Da jedoch alle Clubs in Deutschland organisiert waren und ein paar schlaue Köpfe Lösungen unter Einbeziehung des Kfz Herstellers und der Fa. Bring bereiteten, war dies dann ebenfalls möglich.
Dies gehört hier ins scooter Form nicht hin, wollte damit nur erwähnen das so gut wie nichts unmöglich ist.
 
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