Anmeldung eines 5 Jahre alten Scooters

wolf

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Am 2. Tag des neuen Versicherungsjahres hat mein EWA6000 den Geist aufgegeben.
Ich gehe mal davon aus, dass da keine Rückzahlung erfolgen kann...
Nun die eigentliche Frage:
Ich besitze noch einen älteren ESA1919 (Bj2019). Der war mal 2020 kurz angemeldet, aber bei einem anderen Besitzer.
Bekomme ich den noch Angemeldet? (z.B. hat er keine Blinker)
 
"anmelden" muss man ja nicht, lediglich versichern.
Wüßte nicht warum Du den nicht neu versichern können solltest. Es gibt mW Bestandsschutz und noch keine offizielle Regelund für Blinker.

Wg Rückerstattung von dem anderen -> Versicherung kontaktieren
 
Blinker sind nur für neue Scooter vorgeschrieben bei Modellen ab dem 01.04.2026
Die vorherigen Modelle brauchen keinen Blinker zu haben/muß auch nicht nachgerüstet werden.
 
Super, danke für die schnellen Antworten.
Das wäre natürlich super!
 
Am 2. Tag des neuen Versicherungsjahres hat mein EWA6000 den Geist aufgegeben.
Ich gehe mal davon aus, dass da keine Rückzahlung erfolgen kann...
Sollte in der Regel gehen. Hatte schon sowohl zwei Fahrzeugwechsel bei der HUK, da hat das neue Kennzeichen einmal 5€ gekostet, einmal nix. Andererseits habe ich bei der AdmiralDirekt auch schon die Versicherung außerordentlich kündigen können, da der E-Scooter schrott war, Stichwort Wagniswegfall.
 
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