Austausch: Verkehrswacht veröffentlicht Maßnahmenpapier zur e-Scooter-Sicherheit

AngelaW

Aktiv dabei
Registriert
10 Jan 2023
Beiträge
134
Punkte Reaktionen
160
eScooter
Xiaomi Pro2&4, ePF2 XT
In einem Positionspapier fordert die Deutsche Verkehrswacht (DVW), die bestehenden Präventionsmaßnahmen im Bereich der Nutzung von Elektrotretrollern (e-Scooter) zu intensivieren und zielgerichtet zu erweitern.

Dazu gehört eine verstärkte Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern über wichtige Verkehrsregeln, sicheres Verhalten und den Schutz vor Unfallfolgen. Darum ist es wichtig, dass die Polizei die Verkehrsüberwachung ausbaut, um Fehlverhalten wirksam zu ahnden.

Bis heute ist die Zahl der e-Scooter bundesweit auf einen Bestand von schätzungsweise 900.000 Fahrzeugen gestiegen, insbesondere durch die Flotten von Sharing-Anbietern in größeren Städten.

Im Jahr 2021 registrierte das Statistische Bundesamt 5.535 eScooter-Unfälle mit Personenschaden, fünf Menschen starben. Bei von der Polizei registrierten Fehlverhalten von eScooter-Nutzern war das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie die falsche bzw. unzulässige Nutzung von Fahrbahn oder Gehwegen mit Abstand am häufigsten.

Maßnahmen

Die DVW wird sich auf folgende Maßnahmen zur verkehrssicheren Nutzung von eScootern konzentrieren:

  • Aufklärung: Die Nutzungsregeln sind in ihrer Kombination aus „Kraftfahrzeug“- und „Fahrrad“-Regeln durchaus komplex und zu wenig bekannt. Schwerpunkt hierbei sind die korrekte Fahrbahnnutzung sowie die Verhinderung des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Genutzt werden Veranstaltungen und Online- sowie Printmedien. Mit den DVW-Fördermitgliedern werden deren Aufklärungsmaßnahmen geprüft und weiterentwickelt (insbesondere Aufklärung über die jeweiligen Apps, aber auch technische Maßnahmen).
  • Trainings: Im Bundesprogramm „FahrRad… aber sicher“ ist der eScooter-Parcours als Aktionselement mit Umsetzungshinweis verankert. Zudem gibt es entsprechende Länderprogramme und bieten Verkehrswachten gesonderte Veranstaltungen an. Für die Veranstaltungen bieten die DVW-Fördermitglieder umfangreiche Unterstützung mit Geräten und Personal an, sodass insbesondere die Verkehrswachten mit minimalem Personalaufwand diese Veranstaltungen mit einem eScooter-Verleiher durchführen können.
  • Vereinfachte Nutzungsregeln: Regelbefolgung setzt Regelkenntnis und -akzeptanz voraus. Die Regeln für die Fahrbahn-Nutzung sollten durch vollständige Anpassung an den Radverkehr (Parks, Fahrradfreigabe-Beschilderung) vereinfacht werden. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss, für welches bei eScootern die 0,5-Promillegrenze wie bei Pkw gilt, sollte sowohl für eScooter wie auch für den Pkw-Verkehr das Motto „Wer fährt, trinkt nicht“ und damit ein vollständiges Alkoholverbot gelten.
  • Abstellflächen: Wenn Kommunen eScooter-Verleiher zulassen, sollten sie ausreichend Abstellflächen schaffen und gleichzeitig gemeinsam mit den Verleihunternehmen Sperrzonen zum Parken definieren. Es sollten zudem weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Gehwege von abgestellten eScootern freizuhalten.
  • Geofencing: Mittels Fahrzeugortung kann die Durchfahrt durch bestimmte Bereiche, etwa Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche, verhindert oder in bestimmten Bereichen die Maximalgeschwindigkeit verringert werden. Bislang darf diese Technik in Deutschland nicht genutzt werden, wir setzen uns für ihre Zulassung ein.
  • Technische Weiterentwicklung: Die Geräte haben sich seit ihrer Zulassung technisch deutlich entwickelt. In den nächsten Jahren sind erhebliche weitere technische Verbesserungen mit positiver Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu erwarten. Hierfür sind die Zulassungsprozesse möglichst innovationsfreundlich zu gestalten. Zudem setzen wir uns für die Entwicklung und Einführung von Technologien ein, die Verkehrsteilnehmergruppen wie etwa Sehbinderte besonders schützen oder eine nicht zulässige Nutzung etwa durch mehrere Personen unterbinden.
  • Blinker: Für die in der eKFV vorgesehene Zeichengebung beim Abbiegen sollten für die eScooter aus allen Richtungen sichtbare Blinker am Lenker vorgeschrieben werden, da die Fahrzeuge mit einer Hand nicht verkehrssicher geführt werden können und die rechte Hand ständig den Tempohebel drücken muss.
  • Beleuchtung: Durch die besondere Bauart ist die Sichtbarkeit von eSccotern bei Dunkelheit sowohl im Betrieb als auch abgestellt eingeschränkt. Hier ist insbesondere die Sichtbarkeit im Fahrbetrieb durch retroreflektierende Streifen, eine Rückleuchte mit starker Leuchtkraft sowie bei Abstellung durch eine rundum wahrnehmbare Positionsleuchte zu verbessern.
  • Überwachung: Wir setzen uns für verstärkte Kontrollen und Verkehrsraumüberwachung durch die Polizei ein. Fahrradstaffeln der Polizei sollten in allen größeren Städten verstärkt eingesetzt werden.
  • Ausschreibungen: In Zukunft wird von Kommunen verstärkt das Instrument von Ausschreibungen genutzt werden, um die Zahl der Anbieter zu reglementieren und diese auf bestimmte Standards zu verpflichten. Hierbei werden wir Kommunen beraten und Standards definieren.
  • Helm: Wir empfehlen das Tragen eines Fahrradhelms fürs eScooter-Fahren. Für die Teilnahme an unseren eScooter-Trainings ist der Fahrradhelm verpflichtend.

Quellen:


Meine Meinung:

Aufklärung
Gibt es zumindest bei den Verleihern durch die Apps eigentlich ausreichend, Problem sind wie immer die Anwender. Keiner liest sich das durch. Es ist wie bei der größten Lüge des Internets der Fall... "Ich habe die AGB gelesen und verstanden". Dazu kommt gefühlt nach meinen Beobachtungen bislang das es halt viele gibt welche die Scooter, vor allem die Leihscooter, als Freizeit-Spaßmittel betrachten und nicht als Kraftfahrzeug / Verkehrsmittel. Alleine wie oft man sieht das die zu zweit auf den Dingern fahren oder bei Rot über Ampeln. Da ist es schon erstaunlich das es 2021 "nur" 5,5k Unfälle gab.

Vereinfachte Nutzungsregeln
Jein. Vereinfachen durch angleichen ans Fahrrad: ja. Hier wird von Alkoholgrenze runter gesprochen: definitiv. Leider wird ja aktuell eher das Gegenteil diskutiert, Alkoholgrenze hoch, was in meinen Augen kompletter Schwachsinn ist. Wichtiger wäre IMO das durchsetzen der Regeln. Zumindest hier in Karlsruhe interessiert es Polizeistreifen oftmals nicht wenn die Roller falsch verwendet werden. Sei es durch Nutzung des Bürgersteigs statt Radweg, Nutzung durch 2 Personen statt einer. Überfahren roter Ampeln. Umfahren roter Ampeln oder Verkehrsgefärdendes Verhalten.

Blinker
Gute Blinker sind definitiv Gold wert. Einhändig fahren um Handzeichen für Abbiegevorgänge zu geben ist sehr gewagt mit den Scootern. Die Lösung ein Bein auszustrecken ist besser als nichts, könnte aber für folgende Verkehrsteilnehmer auch eher wie ein "der liegt gleich..." wirken anstatt wie ein Zeichen. Blinker zu verpflichten mitsamt Vorgaben für die Helligkeit bzw. Leuchtkraft wäre sicherlich ein guter Weg.


Wie steht ihr zu den Punkten des Maßnahmenkatalogs?
 

der Dirk

Experte
Registriert
30 Jul 2021
Beiträge
1.097
Punkte Reaktionen
1.232
Ort
Hamburg
eScooter
SO4 Pro 2 / G30D II
Wie steht ihr zu den Punkten des Maßnahmenkatalogs?
Aufklärung, Abstellung, und Geofencing sprechen hier ja definitiv die Leihscooteranbeiter und -nutzer an. Wenn es hilft, dass Leihscooter zukünftig nicht mehr zu zweit auf der linken Seite gefahren werden, oder in Fußgängerzonen mit Topspeed zwischen den Menschen Slalom gefahren wird: Bitte, ja! Auch das abstellen sollte sinnvoller vonstatten gehen. Kreuz und quer, teilweise einfach mitten auf dem Radweg, oder in schlecht einsehbaren Kurven, oder einfach ganz banal dumm im Weg, obwohl ’n Meter weiter ’ne Wand o.Ä. ist, an der der Scooter niemand stören würde …

Blinker sollten unbedingt in die eKFV aufgenommen werden (mit „Bestandschutz“ für die bisher blinkerlos zugelassenen Fahrzeuge). Sie erhöhen die Sicherheit durch bessere Sichtbarkeit da sie für andere Verkehrsteilnehmer ein gewohntes Zeichen zur Richtungsänderung sind, und die Hände nicht mehr vom Lenker genommen werden müssen … auch gerade, wenn man rechts abbiegen will und dadurch automatisch langsamer wird/bremst.

Bezüglich der Nutzungsregeln: E-Scooter müssen den Fahrrädern gleichgestellt werden, daran führt kein Weg dran vorbei, wenn man nachhaltig verständliche und akzeptierte Regeln haben will. Man sehe sich nur mal E-Bikes an: Diese dürfen bis 25 kmh unterstützt werden, überholen also jeden legal betriebenen E-Scooter. Dennoch gelten für sie wesentlich einfachere und „harmlosere“ Regeln.

Das kann man schlicht niemandem nachvollziehbar und verständlich erklären, warum Oma Erna mit 25 kmh durch den Park ballern darf, während man mit dem E-Scooter auf dem schlaglochverseuchten, zugewucherten, 50 Zentimeter schmalen, nicht als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg (auf dem E-Scooter besteht ja Radwegzwang) außen rum fahren muss und auf der gut ausgebauten Fahrbahn die Schulkinder auf dem Fahrrad an einem vorbei ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

WouwexX

Profi
Registriert
30 Okt 2021
Beiträge
580
Punkte Reaktionen
803
Ort
Mühlheim am Main (Mühlheim)
Um bei den Leihscootern das fahren unter Alkohol zu erschwern, wäre es sinnvoll einfach eine Grenze zu setzten, das ein Scooter in der Zeit von 22 bis 4 oder 5 Uhr kein leihen möglich ist. Dann wären die Partypeoples zumindest nicht mehr mit denen unterwegs.
 

Lewis

Aktiv dabei
Registriert
27 Jan 2023
Beiträge
35
Punkte Reaktionen
52
Ort
Hamburg
eScooter
Trittbrett Paul
Um bei den Leihscootern das fahren unter Alkohol zu erschwern, wäre es sinnvoll einfach eine Grenze zu setzten, das ein Scooter in der Zeit von 22 bis 4 oder 5 Uhr kein leihen möglich ist. Dann wären die Partypeoples zumindest nicht mehr mit denen unterwegs.
Das wäre den Leuten, die Spätdienst/Frühschicht haben aber unfair.
Ich denke es wird verdammt schwer ne Lösung für alle zu finden, wenn nicht sogar unmöglich 🤷
 

chrispiac

Meister
Registriert
30 Jan 2020
Beiträge
3.640
Punkte Reaktionen
3.343
Ort
Aachen
eScooter
diverse
Um bei den Leihscootern das fahren unter Alkohol zu erschwern, wäre es sinnvoll einfach eine Grenze zu setzten, das ein Scooter in der Zeit von 22 bis 4 oder 5 Uhr kein leihen möglich ist. Dann wären die Partypeoples zumindest nicht mehr mit denen unterwegs.
Aber auch keine Pendler, die längere Strecken zurücklegen und erst gegen 22 Uhr am Bahnhof ankommen oder in Spät- oder Nachtschicht arbeiten und bequem wegen fehlendem ÖPNV abends nach Hause fahren. In sofern finde ich Zeitsperren allenfalls am WE und eher im Bereich 0 bis 4 Uhr gerechtfertigt. Besser gar nicht.

Sehr interessant, das die Verkehrswacht auf die Alkoholregelung besteht. Im Vorfeld von Verkehrstagen kam auch schon die Aufforderung auf, die liberalere Regelung für Fahrradfahrer auf eScooter zu übertragen (vornehmlich ADAC), wobei ich nicht verstehe, warum es für Verkehrsteilnehmer generell unterschiedliche Höchstwerte gibt. -> HIER <- (externer LINK)
 

AngelaW

Aktiv dabei
Registriert
10 Jan 2023
Beiträge
134
Punkte Reaktionen
160
eScooter
Xiaomi Pro2&4, ePF2 XT
Das erinnert mich an das Pusteröhrchen am Roller in der Serie Scrubs wo man reinpusten muss damit er fährt und wenn Alkohol wahr genommen wird springt er 24 Stunden nicht an.

Gut wäre wenn die Roller nur in explizit dafür vorgesehen Ständer abgestellt werden können, da besteht dann wieder das Problem: die müssen ja erstmal da sein. Gibt es ja auch aber halt nicht "zwingend zu verwenden".

Die Roller an sich sind ja nicht das Problem, sondern die Anwender.
 

Six_D

Aktiv dabei
Registriert
22 Jan 2023
Beiträge
68
Punkte Reaktionen
39
eScooter
Six Degrees VELO E7
Dann bleibt es nur mehr Kontrollen durchzuführen, satte Strafen für Alkoholisierte und FS weg falls im Besitz. Das wird sich schnell aussprechen und hält die anderen von den Fahrten ab.

Was Blinker angeht bis jetzt ist die Nachrüstung illegal und so verliert ein e_Scooter die Betriebserlaubnis. Also daran soll auch gearbeitet werden dass die Nachrüstung legal möglich ist. Es ist ja keine Manipulation am Motor oder Bremsen, sondern dient der Verkehrssicherheit.
 

Lewis

Aktiv dabei
Registriert
27 Jan 2023
Beiträge
35
Punkte Reaktionen
52
Ort
Hamburg
eScooter
Trittbrett Paul
Dann bleibt es nur mehr Kontrollen durchzuführen, satte Strafen für Alkoholisierte und FS weg falls im Besitz. Das wird sich schnell aussprechen und hält die anderen von den Fahrten ab.

Was Blinker angeht bis jetzt ist die Nachrüstung illegal und so verliert ein e_Scooter die Betriebserlaubnis. Also daran soll auch gearbeitet werden dass die Nachrüstung legal möglich ist. Es ist ja keine Manipulation am Motor oder Bremsen, sondern dient der Verkehrssicherheit.
Da bin ich voll bei Dir...Dann bleibt nur das Problem, wer kontrolliert. Polizei is da wohl nicht in der Lage, eindeutig zu wenig. Ich wohne in einem reinen Wohngebiet. Scooter stehen Kreuz und quer, ein Scherzkeks meinte sogar den mitten auf die Strasse stellen zu müssen. Aber hier sieht man keine Streifenwagen oder Fußkontrolle.. Dann müssen neue Leute eingestellt werden,die nur dafür da sind. Scooterwächter...Und ob dafür Geld da ist..hmmm
 

der Dirk

Experte
Registriert
30 Jul 2021
Beiträge
1.097
Punkte Reaktionen
1.232
Ort
Hamburg
eScooter
SO4 Pro 2 / G30D II
Gut wäre wenn die Roller nur in explizit dafür vorgesehen Ständer abgestellt werden können, da besteht dann wieder das Problem: die müssen ja erstmal da sein. Gibt es ja auch aber halt nicht "zwingend zu verwenden".
In die Ständer könnte dann auch gleich eine Ladefunktion integriert sein – darüber könnte man es den Leihscooteranbietern tatsächlich schmackhaft machen. Schließlich sparen sie sich damit, dass sie sich um die Scooter kümmern müssen, wenn diese mal stromlos irgendwo stehen bleiben, oder auch einfach ganz normal das regelmäßige Einsammeln mit dem Transporter um sie über Nacht zu laden.
 

Six_D

Aktiv dabei
Registriert
22 Jan 2023
Beiträge
68
Punkte Reaktionen
39
eScooter
Six Degrees VELO E7
In Österreich läuft bereits alles sowohl spezielle Teams eingestellt von den Verleihen die für Ordnung sorgen, Scooter richtig umstellen und laden. Weil sonst müssen die Verleiher satte Strafen für den Staat bezahlen. Da sieht man wo das Geld her kommt.
 

Freddy Krüger

Aktiv dabei
Registriert
5 Aug 2022
Beiträge
113
Punkte Reaktionen
188
eScooter
Soflow S03 Gen. 2
Was mir hier in Deutschland seit einigen Jahren persönlich mächtig auf den Sack geht, ist einfach die Tatsache, egal um was es sich dreht, es findet sich immer irgendeine Piss NGO, welche sich dazu berufen fühlt das Maul aufzureißen, sich einzumischen und mitreden bzw. mitbestimmen zu wollen. Liebe NGOs (Non Governmental Organizations oder Nicht Regierungs Organisationen), haltet einfach mal die Fresse, geht wie jeder anständige Mensch arbeiten, zahlt Steuern und leistet einen nützlichen Beitrag für die Gesellschaft.

Hätte man die 20 km/h Scooter von Anfang an normalen Fahrrädern gleichgestellt, hätten wir all diese selbstgemachten Probleme überhaupt nicht. Jeden Tretroller ohne Motor darf ich ohne Einschränkungen fahren und mitnehmen wo immer ich auch will. Nur weil diese Dinger jetzt einen Motor und 'nen Akku haben, gibt es tonnenweise Regelwerke, Einschränkungen und Vorschriften. Da saugt sich jetzt wieder all das Gesindel wie Parasiten am Thema E-Mobilität fest und jeder versucht Profit herauszuquetschen. Sorry für den Ton, aber ich krieg das alles nicht mehr in meine fast 60 Jahre alte Birne. 😬
 

chrispiac

Meister
Registriert
30 Jan 2020
Beiträge
3.640
Punkte Reaktionen
3.343
Ort
Aachen
eScooter
diverse
Den Ton kann ich gut Nachvollziehen. Das generelle Problem ist, das die Gesetze zu Fahrzeugen wärend der Verbrennerära gemacht wurde, die ja immer noch nicht beendet ist. Da ist es zu viel verlangt, von Politik bei Elektromobilität neu zu denken. Vor allem wo herschende Partein an der Zitze der Automobilwirtschaft hängen, die jahrelang den Wechsel zur Elektromobilität hinausgezögert hat. Wo wir heute stehen, was Wissensstand, Ausbau Ladeinfrastruktur, Zulassungszahlen Elektroautos etc. angeht, hätten wir bereits vor 5 Jahren erreichen können - wenn nicht gar müssen.

Es wäre ja viel zu einfach gewesen, einfach das Gesetz, was eine Versicherung für motorbetriebene Fahrzeuge über 6km/h vorschreibt, einfach auf 25km/h anzuheben. Dann wären wir aus Versicherungspflicht, den ganzen Zampalo mit Zulassung etc. los und es gäbe auch ein Weg für die ganzen anderen PLEVs (Hoverboards, Monowheels etc.) nach EU Richtlinien (wie die Maschinenrichtlinie etc.) einfach in Deutschland fahren zu dürfen. Es würden auch andere Mobilitätshilfen wie motorisierte Rollstühle erheblich von so einer Regelung profitieren. Wenn dann über 20km/h eine Fahrradhelmpflicht für alle Fahrzeuge bis 25km/h greift (wenn nicht andere Schutzmechanismen wie Gurt vorhanden sind), müßten zwar die eBikes auch mit Helm fahren, aber Mofafahrer bräuchten kein Motorradhelm tragen (Klenkrafträder bis 45km/h schon). Es wäre auch eine Erleichterung für Karnevalsumzüge etc. die für die Umzüge LKW-Zugmaschienen und Traktoren auf 6km/h drosseln, damit sie für den Umzug keine teure Versicherung abschließen müssen. Aber der Versicherungswirtschaft würden natürlich Einnahmen entgehen. Auch so eine Zitze, wo etablierte Parteien dran saugen…

Dann würde ich auch einen Befähigungsnachweis wie die Mofa-Prüfbescheinigung schlucken, sofern ab 14 Jahren und günstig machbar. Das sollte aber nicht zwingend in Fahrschulen erfolgen, sondern in Schulen, Volkshochschulen etc. mit einer einheitlichen Prüfung bei Dekra/TÜV, so das die Koste dafür möglichst günstig bleiben.
 
Oben