Bergab schneller als 20 km/h fahren?

Arcardy

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Huhu,
ich war heute mal wieder mit meinem SoFlow SO3 Gen 2 unterwegs.
Ich bin eine steile Strecke runter gefahren. Währenddessen hatte ich den Gashebel voll durchgedrücktl, um von der Motorbremsleistung zu profitieren.
Was soll ich sagen.. Als ich runter fuhr hatte ich erst 22 km/h drauf, aber dann wurde ich immer schneller, trotz Motorbremsleistung.
Ich kam auf 28 km/h, dann wurde es mir zu riskant und ich habe manuell gebremst.

Darf ich denn bergab schneller als 20 km/h fahren?
Mit einem Tretroller würd man die Strecke auch über 20 km/h kommnen. 😅

PS: Ich habe ein solches Thema hier noch nicht gefunden.
 

Andy K

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Der Unterschied liegt darin, dass dein Scooter nicht selbstständig schneller als 20km/h fährt.
Bergab kannst du mit jedem Fahrzeug schneller fahren.
So lange die du vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitest, ist alles ok.
 

chrispiac

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Natürlich darfst Du mit einem Elektrostehroller schneller als 22km/h einen Berg hinunterfahren, wenn Du Dir der Gefahren (längerer Bremsweg etc.) bewußt bist und Du niemanden gefährdest bzw. Tempolimits einhälst.

Der Motor darf nur keine höheren Geschwindigkeit in der Ebene zulasssen.

Sehe geade: @Andy K war schneller
 

pedator92

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Die Polizei kann dich wegen Geschwindigkeitsübertretung ankreiden. Ob da viel draus wird kommt wie immer auf die Person selber an.
 

Rook

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Kein Problem.

§ 30a StVZO sagt:

(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, dass technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind.
 
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Buxi

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Die Polizei kann dich wegen Geschwindigkeitsübertretung ankreiden.
Stimmt so nicht! 👎

Um es genau zu wissen, habe ich mich heute auf der Polizeiwache informiert, ob ich bergab auch schneller als die max. 22 km/h fahren darf, weil das Fahrzeug nur durch das Gefälle beschleunigt.
Die Antwort war eindeutig: Ebenerdig darf der Motor nicht mehr als 20 km/h hergeben, bergab, wo der Motor außen vor bleibt, darf ich so schnell fahren wie es die gegebene Situation zulässt, also keine sonstige Geschwindigkeitsbeschränkung überschreiten oder mich bzw. andere gefährden. (y)

Bei einer schnelleren Bergabfahrt muss ich es mir aber u. U. gefallen lassen, dass wenn ein Polizeiwagen hinter mir her fährt und mein Tempo kontrolliert, bzw. misst und deswegen Bedenken aufkommen, dass es zu einer Überprüfung des Rollers kommen kann. :(
 
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fireball_mh

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Dazu kommt übrigens, dass bei stark erhöhtem Tempo (wovon man bei der doppelten "Richtgeschwindigkeit" sprechen kann), eine Mithaftung im Falle eines Unfalls sehr wahrscheinlich ist (Stichwort "erhöhtes Gefährdungspotential") - wie wenn man mit dem Auto auf der Autobahn deutlich schneller als 130 fährt (was ohne explizite Geschwindigkeitsbeschränkung ja auch erlaubt ist) und dann in einen Unfall verwickelt wird.
Worst Case-Bsp: Du fährst bergab mit 40 Sachen ein zwischen 2 parkenden Autos auf die Straße laufendes Kleinkind über den Haufen, wo Du mit 20 km/h vermutlich noch rechtzeitig hättest anhalten oder ausweichen können...
 

Buxi

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@fireball_mh
es ging ja generell nur darum, ob man bergab überhaupt schneller fahren darf, ohne ein Knöllchen zu riskieren, das was du einwendest ist eine Ergänzung dazu. Deshalb hieß es ja auch „ich darf nur so schnell fahren, wie es die gegebene Situation zulässt“, was damit Deines einschließt.
 
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