Blinker und Bremslicht - alles ohne Umbau oder rumbasteln und legal!

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ExitCrosser

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Ich meine das für Autos ganz andere regeln gelten ist doch wohl selbstverständlich. Schließlich haben Autos keine kmh Einschränkung. Der Vergleich ist wohl peng

Frage, darf ich mir einen Blinker ans Fahrrad heften und benutzen?
Hat ein Fahrrad eine ABE? 🙈
 

Gary

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Ich rede von "Anbau" und nicht von "Umbau".
Nochmal: Wenn Du Blinker an den eScooter anschraubst, veränderst Du das Fahrzeug.
Und eScooter sind nunmal keine Bobbycars, sondern straßenzugelassene elektrische Kleinstfahrzeuge und unterliegen somit der eKFV, respektive StVZO.
Deine ständig zitierte "externe Stromquelle" ist absolut irrelevant.
Ich behaupte ja nicht, dass ich es nicht gut finde, da trotzdem Blinker dranzubauen - das ist immer noch besser als nichts.
 

blu

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Eine Handytasche ist auch ein Anbauteil

Solange Du mit der ABE konform bleibst, erlischt grundsätzlich nicht der Versicherungsschutz wenn Du dich zusätzlich im Rahmen der StVO bewegst, niemanden einschränkst etc. sollte es kein Problem sein.

Die externe Stromquelle ist absolut relevant
 
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Gary

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Vermutlich, dass ist aber auch kein Zulassungs bzw Versicherungspflichtiges KFZ, da ist das Auto (rechtlich) denke ich näher am Scooter als ein Fahrrad.

Und Autos haben ebenso ne KMH Einschränkung ?! DIe steht in der Zulassung unter Höchstgeschwindigkeit :)
Auch nicht richtig.
KFZ und eScooter sind beides KFZ, Fahrräder und Pedelecs eben nicht - das ist der Unterschied.
Wobei der eScooter kein klassisches KFZ, sondern eine Untergruppe, die "Elektrischen Kleinstfahrzeuge", darstellt.
Es ist alles sehr schwammig formuliert, da hat der Gesetzgeber halt mal wieder richtig daneben gelangt.
 

Flying Dutchman

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Ich habe hier gerade richtig Spaß, habe mir gerade einen ma tâche aufgemacht und schaue mir das Kasperle Theater noch ein wenig an (y)😂
 
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ExitCrosser

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Eine Handytasche ist auch ein Anbauteil

Solange Du mit der ABE konform bleibst, erlischt grundsätzlich nicht der Versicherungsschutz wenn Du dich zusätzlich im Rahmen der StVO bewegst, niemanden einschränkst etc.
Und eine Lenkradtasche und eine Schloßhalterung sind auch Anbauteile. Sie sind aber für die Zulassung nicht relevant. Blinker aber schon. Es ist deutscher Behördenschwachsinn. Aber nur weil es einem nicht gefällt kann man Fakten nicht leugnen. Bau Dir an was Du willst. Ich habe meinen Scooter schneller gemacht. Ja, ist verboten. Ist mir aber wumpe, denn ich bin bereit die Konsequenzen zu tragen wenn ich erwischt werde. Ich sage aber nicht „schneller machen zu verbieten finde ich doof, deswegen behaupte ich einfach mal es ist erlaubt“
 

Gary

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Eine Handytasche ist auch ein Anbauteil
Wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, ja.
Ansonsten: nein.
Solange Du mit der ABE konform bleibst, erlischt grundsätzlich nicht der Versicherungsschutz wenn Du dich zusätzlich im Rahmen der StVO bewegst, niemanden einschränkst etc.
Beim Anbau von nicht zugelassenen Blinkern bist Du eben nicht mehr mit der ABE konform.

Ich bin jetzt raus, total sinnlose Diskussion.
 

blu

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Bitte mal eine Quelle, die klar anzeigt, das Blinker generell bei e scooter eine Zulassung benötigen, wenn man sie ganz einfach nur am Fahrzeug befestigt, ohne jegliche Bauart bedingte Veränderung
 
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#.kFk

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"Bei den in § 22a Abs. 1 StVZO aufgezählten bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen handelt es sich um Einrichtungen, deren Beschaffenheit und Wirkung für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, an denen sie angebracht werden, besonders bedeutsam sind (z.B. fahrzeugverbindende Einrichtungen, Beleuchtungseinrichtungen), oder aber um solche Teile, die den Schutz bei Verkehrsunfällen erhöhen (Sicherheitsgurte, Scheiben aus Sicherheitsglas, Warndreiecke und Warnleuchten, Fahrtschreiber).

Nach § 22a StVZO unterliegen bestimmte Fahrzeugteile der Bauartgenehmigungspflicht und dürfen in Deutschland nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschrieben und zugeteilten amtlichen Prüfzeichen nach § 7 FzTV gekennzeichnet sind. Mit einem Prüfzeichen wird ein Fahrzeugteil versehen, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht entspricht (§ 22 a V StVZO). Ohne einem solchen Prüfzeichen dürfen die in § 22a I StVZO genannten Fahrzeugteile nicht in den Verkehr gebracht werden.

Das heißt für mich : jedes Leuchtmittel oder jede Beleuchtungseinrichtung ohne prüfzeichen ist nicht erlaubt ungeachtet des Fahrzeugs. So zumindest mein Verständnis zu dem "Handfesten" was ich dazu gefunden habe.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-genehmigte-fahrzeugteile-pruefzeichen-stvzo.html
 

Splandid

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Irgendwie endet diese Art der Diskussion immer in der selben Einbahnstraße mit keinerlei neuen Erkenntnissen.
Random einmal im Quartal.
Bin auch raus.
 

Rook

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Hier die Quellen:

Ekfv:
Bei Elektrokleinstfahrzeugen ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend § 67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässig. Zusätzlich 1.
dürfen auch die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger mit der Lenkung mitschwenken,
2.
darf der Abstand vom hintersten Punkt des Fahrzeugs zu den Fahrtrichtungsanzeigern mehr als 300 mm betragen,
3.
darf die maximale Anbauhöhe der vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeiger 1400 mm betragen,
4.

darf bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern die minimale Anbauhöhe 150 mm betragen, wenn der Vertikalwinkel der geometrischen Sichtbarkeit mindestens 25 Grad über der Horizontalen beträgt.

§ 67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung:

Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88) sowie Anordnung der Bedienteile nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23), sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.
 

RollenderMops

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Man muss hier aber etwas aufpassen, es gibt nämlich 2 Varianten:
1) Handzeichen-ersetzende Blinker
---> braucht definitiv E Nummer und muss nach den geltenden Regeln montiert sein (Abstand vom Boden usw.)
2) Nicht-Handzeichen-ersetzende Blinker
---> keine Ahnung, ob man was blinkendes montieren darf wenn man zusätzlich Handzeichen gibt (was man muss)?
---> Gleiches erreicht man auch mit einem Blinkerhelm bzw. -Rucksack (da gelten aber wieder andere Regeln, weils keine Änderung am Fahrzeug ist).

Während die Quelle von Rook 1) meint, könnte #.kFk 1) und 2) meinen oder aber nur 1).
Btw. sind alle Optionen aus dem ersten Post eher mist, da man nicht sieht obs hinten blinkt (oder bspw. der Akku hinten leer ist oder die Funkverbindung abriss). Die Bewertungen auf Amazon sind eher durchwachsen.
Das ist halt alles eher Chinaschrott, kann halt sein beim Nachbarroller mit den gleichen Blinkern blinkts dann auch fröhlich.
Zugelassene Blinker mit Funk und/oder Akku wirst du niemals finden, gibts auch fürs Motorrad nicht.
 

Rook

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Egal ob mit oder ohne Akku, ob mit oder ohne Kabel – es ist eine lichttechnische Einrichtung am E-Scooter und somit greifen die Vorgaben.
 

RollenderMops

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Egal ob mit oder ohne Akku, ob mit oder ohne Kabel – es ist eine lichttechnische Einrichtung am E-Scooter und somit greifen die Vorgaben.
Das gilt dann aber auch für alle die sich Fahrradlampen oder ähnliches montieren.
Dann muss eig. alles was leuchtet eine E Nummer haben.

Kann man sich jetzt fragen wie es dann mit Handyhalterungen, Taschen, Lenkerverbreiterungen, usw. aussieht.
Aus der Rollerzeit (die großen meine ich) wars da damals so: Sowas wie Griffe war egal.
Bremsen, Lenker (einschl. Verbreiterung), Licht, usw. braucht alles E-Nummer.
 

blu

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Ne Leute, ich gebe euch allen ja wirklich gerne und absolut Recht. Aber entweder wollt oder könnt ihr kein Hirn benutzen, um die Sachlage zu verstehen. Also ihr habt alle Recht - ich habe meine Ruhe und benutze Blinker völlig legal, was ihr aber nicht könnt, bzw gar nicht wollt. Es war wirklich nicht meine Absicht, hier hinein zu posten, etwas was euch schadet.
Ich jdedenfalls habe Rechte und habe bedingte Pflichten, ich kann beides miteinander vereinbaren, ihr offenbar nicht. Das ist der einzige Unterschied.
 
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