Vgl. Rechtsprechung zu "Diskobeleuchtung in Autos", also was so an Weihnachtsschmuck in Heckscheiben und hinter Trucker-Windschutzscheiben blinkt: Da ist eigentlich so ziemlcih alles verboten, was von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird und potentiell ablenkend (blendend, zur Fehlinterpretation einladend) sein könnte. Und spätestens beim Unfall hat man garantiert mit irgendwelchen Unterstellungen eines gegnerischen Anwalts zu kämpfen, der jeden Strohhalm greifen wird in Richtung "mein Mandant war abgelehnkt, weil der Helm/die Weste in der falschen Richtung geblinkt hat! Mein Mandant war irritiert! Beweisen sie doch mal, dass das Ding keine Fehlfunktion hatte, es hat doch nichtmal eine Zulassung."
Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Will sagen: Wer juristich unangreifbar bleiben möchte, um dann über die böse Welt (oder das eigene Land) zu klagen: Lieber beim Handheraushalten stürzen!
Ich benutze derweil meinen nicht zugelasen Blinker am Kennzeichenhalter. Und riskiere notfalls eine solche Diskussion. Weiss aber, dass mir der Blinker mich vorher schon völlig unerkannt x mal vor brenzligen Situatinen gerettet hat.