Blinker

Uwes-EC

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darf man so ziemlich alles an blinkenden Teilen tragen
Vgl. Rechtsprechung zu "Diskobeleuchtung in Autos", also was so an Weihnachtsschmuck in Heckscheiben und hinter Trucker-Windschutzscheiben blinkt: Da ist eigentlich so ziemlcih alles verboten, was von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird und potentiell ablenkend (blendend, zur Fehlinterpretation einladend) sein könnte. Und spätestens beim Unfall hat man garantiert mit irgendwelchen Unterstellungen eines gegnerischen Anwalts zu kämpfen, der jeden Strohhalm greifen wird in Richtung "mein Mandant war abgelehnkt, weil der Helm/die Weste in der falschen Richtung geblinkt hat! Mein Mandant war irritiert! Beweisen sie doch mal, dass das Ding keine Fehlfunktion hatte, es hat doch nichtmal eine Zulassung."

Will sagen: Wer juristich unangreifbar bleiben möchte, um dann über die böse Welt (oder das eigene Land) zu klagen: Lieber beim Handheraushalten stürzen!
Ich benutze derweil meinen nicht zugelasen Blinker am Kennzeichenhalter. Und riskiere notfalls eine solche Diskussion. Weiss aber, dass mir der Blinker mich vorher schon völlig unerkannt x mal vor brenzligen Situatinen gerettet hat.
 

ElektroILLe

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Hab Mal mit meinem Onkel gesprochen der ist bei uns in Berlin Motorradpolizist hab ihm das Problem mit dem Hand rausstrecken geschildert. Westen und Helm sind alternativen jedoch ist das Nachrüsten von Blinker festverbaut Versicherung s relevant .Bei einem Unfall kann die Gegenseite immer darauf plädieren ich habe keine Zeichen wahrgenommen diese Westen und Helme kenne er nicht an er ist es gewohnt auf Rücklicht und Blinker zu achten.Jedoch akzeptieren die meisten Cops diese Hilfsmittel.Klar ist der Blinker Anbau teuer das ist der Straßenverkehrsordnung aber schnurz kannst ja nicht sagen ohh je Leuchtmittel sind mir zu teuer ist deshalb hab ich keine.
 

ElektroILLe

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Vgl. Rechtsprechung zu "Diskobeleuchtung in Autos", also was so an Weihnachtsschmuck in Heckscheiben und hinter Trucker-Windschutzscheiben blinkt: Da ist eigentlich so ziemlcih alles verboten, was von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird und potentiell ablenkend (blendend, zur Fehlinterpretation einladend) sein könnte. Und spätestens beim Unfall hat man garantiert mit irgendwelchen Unterstellungen eines gegnerischen Anwalts zu kämpfen, der jeden Strohhalm greifen wird in Richtung "mein Mandant war abgelehnkt, weil der Helm/die Weste in der falschen Richtung geblinkt hat! Mein Mandant war irritiert! Beweisen sie doch mal, dass das Ding keine Fehlfunktion hatte, es hat doch nichtmal eine Zulassung."


Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Will sagen: Wer juristich unangreifbar bleiben möchte, um dann über die böse Welt (oder das eigene Land) zu klagen: Lieber beim Handheraushalten stürzen!
Ich benutze derweil meinen nicht zugelasen Blinker am Kennzeichenhalter. Und riskiere notfalls eine solche Diskussion. Weiss aber, dass mir der Blinker mich vorher schon völlig unerkannt x mal vor brenzligen Situatinen gerettet hat.
Genau das hatte ich mit meinem Onkel besprochen es gibt vom TÜV und DEKRA Tage an den du deine Probleme Vortragen und dir ne Liste gegeben wird mit Möglichkeiten wer Kohle hat kann eine Begutachtung machen lassen und bekommt dort alle Informationen die sind ganz freundlich wenn sich Fahrer vorher ein Kopf machen was Sie tun können um Sicherheit zu erhöhen
 

ElektroILLe

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Interview mit dem TÜV

Frank Schneider

Verband der TÜV - Geschäftsbereich Fahrzeug & Mobilität
Frank Schneider ist Referent beim Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (TÜV). Er ist unter anderem zuständig für Fahrzeuggenehmigung, Elektromobilität und Automatisiertes Fahren.


Kann ich meinen E-Scooter dann selber so umbauen, dass er den Vorgaben entspricht?
Schneider:
Theoretisch ja, wenn man technisch versiert ist und sich in die Verordnung einliest. Die Vorgaben sind genau beschrieben, zum Beispiel, an welcher Stelle die Beleuchtung anzubringen ist. Komplizierter wird es bei beim Thema Manipulationssicherheit.

Also ganz klar in die Verordnung für Umbauten im Bereich Elektromobilität einlesen und dann seid ihr auf der sicheren Seite.Aber die Verordnung sind furchtbar ein Beamten deutsch das seines gleichen sucht.Ich gebe euch noch den Link aber da ging es mehr um nachträglich eine Straßenzulassung zu bekommen.Info zum Umbau einfach bei Google eingeben und ihr landet auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamt.https://www.gdv.de/de/themen/news/die-tuecken-der-nachtraeglichen-zulassung-von-e-scootern--48586
 

Guenni54

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Wenn es der eigenen Sicherheit dient, trage ich so einen Helm. Ende
 

escokdi

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Wenn ich mit dem Motorrad oder Moped unterwegs bin muß ich Handzeichen geben! Ich hab nämlich keine Blinker.
da ist auch ein Sattel!!!! Damit kannste sogar den Lenker ganz loslassen und mit beiden Händen gleichzeitig blinken - wenn's schee mocht... versuch das mal beim 🛴 ... 😬 oder lieber nicht, ich weiß wie das endet und du garantiert auch! ;)

@Dako : finde deine Initiative prima! Aber ich hätte die Vokabeln "Fahrsicherheit" und "gefährlich" bis "lebensgefährlich" verwendet anstatt "mühselig", "angenehm", "sinnvoll". Die Antwort ist so zu lesen: "die Verordnung hat an alles gedacht, bedarf keiner Ergänzung und wir tun da nichts". Politsprech. Leider.

PS: von der Rennleitung in KA habe bereits 2x einen Daumenhoch gezeigt bekommen wegen meiner Blinker, die Polizei weiß genau, wie blödsinnig und vor allem gefährlich die Regelung ist. Blinker nachrüsten ist alles andere als sauteuer, so ein Quatsch! Blinker heißt nicht automatisch Kellermann!! Aber technisches Verständnis in Mechanik und E-Technik sind durchaus vonnöten. 😇
 
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wolfowitz

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@escokdi

Die Beiträge auf die du hier gerade antwortest sind übrigens 2 Jahre alt. Hier im Forum gibt es zahlreiche neuere Threads und Beiträge die sich mit dem thema Blinker nachrüsten befassen, deswegen würde ich mal nicht davon ausgehen das die Beiträge hier noch furchtbar aktuell und relevant sind ;-)
 
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