Ich habe eine Anfrage an das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) geschickt bezügl. Blinker Funktionen, da ich das Zeichen geben mit Händen oder Füßen problematisch finde. Ich stelle die Frage und Antwort hierrein, interessiert vllt den einen oder anderen auch:
Frage:
Ein sehr großes Problem bereitet vielen eScooter-Fahrern das Abbiegen auf Straßen. Handzeichen sind nicht möglich, da man das Gleichgewicht verlieren könnte und stürzen würde. Zeichen geben mit den Beinen ist auch sehr mühselig. Am angenehmsten wäre es, wenn in jedem eScooter eine Blinkerfunktion geben würde. Wäre es für künftige ABEs nicht sinnvoll, dass alle neuen eScooter mit Blinker ausgestattet werden müssten?
Antwort zu Frage:
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht aktuell keine verpflichtende Ausrüstung mit Fahrtrichtungsanzeigern vor. Gemäß §5, (4) der eKFV ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend § 67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dennoch zulässig. Somit ist es jedem Hersteller überlassen das Fahrzeug mit den entsprechenden Fahrtrichtungsanzeigern auszustatten.
Frage:
Ein sehr großes Problem bereitet vielen eScooter-Fahrern das Abbiegen auf Straßen. Handzeichen sind nicht möglich, da man das Gleichgewicht verlieren könnte und stürzen würde. Zeichen geben mit den Beinen ist auch sehr mühselig. Am angenehmsten wäre es, wenn in jedem eScooter eine Blinkerfunktion geben würde. Wäre es für künftige ABEs nicht sinnvoll, dass alle neuen eScooter mit Blinker ausgestattet werden müssten?
Antwort zu Frage:
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht aktuell keine verpflichtende Ausrüstung mit Fahrtrichtungsanzeigern vor. Gemäß §5, (4) der eKFV ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend § 67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dennoch zulässig. Somit ist es jedem Hersteller überlassen das Fahrzeug mit den entsprechenden Fahrtrichtungsanzeigern auszustatten.