CityBlitz CB064SZ

Roger12

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Ich
Ich würde beim Kundenservice von CB freundlich nachfragen, ob sie dir die Elektronikplatine schicken könnten zum Austausch.

Ich glaube das wäre der selbstfabrizierte Todesstoß in Bezug auf kompletten Garantieentfall...es sein denn Stefan der PM von CB sagt hier mal was dazu, ob machbar oder nicht?
 

Gary

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So einfach ist es nicht.
Der eScooter obliegt der ekFV - und könnte somit als "Kraftfahrzeug" eingestuft werden.
Und hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nämlich nicht.
Eigentlich.
Die Frage ist eben, ob nun der eScooter auch genauso behandelt wird.
Meines Wissens ist das gesetzlich überhaupt nicht geregelt.
 
U

User 824

Gast
So einfach ist es nicht.
Der eScooter obliegt der ekFV - und könnte somit als "Kraftfahrzeug" eingestuft werden.
Und hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nämlich nicht.
Eigentlich.
Die Frage ist eben, ob nun der eScooter auch genauso behandelt wird.
Meines Wissens ist das gesetzlich überhaupt nicht geregelt.

Hat bei mir anstandslos über Mediamarkt geklappt. Hab aber quasi auch zeitgleich einen neuen bestellt. Schriftlich per Mail den Widerruf erklärt und das Rücksendeetikett kam per Mail.
 

Roger12

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Gibt es eine Art Reset bei diesem Roller? Vielleicht hängt nur die Software?
[automerge]1596541077[/automerge]
Habe gerade nachgelesen dass ich 28 Tage habe, wegen MediaMarkt Clubmitgliedschaft, mal sehen was die wert ist morgen...
 
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Gary

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Hat bei mir anstandslos über Mediamarkt geklappt. Hab aber quasi auch zeitgleich einen neuen bestellt. Schriftlich per Mail den Widerruf erklärt und das Rücksendeetikett kam per Mail.
Ich sagte ja: ist nicht geregelt.
Daher ist es auch klar, dass manche Firmen erst einmal ihr "Recht" auf Nachbesserung ausüben möchten.
 

Rook

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So einfach ist es nicht.
Der eScooter obliegt der ekFV - und könnte somit als "Kraftfahrzeug" eingestuft werden.
Und hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nämlich nicht.
Doch, das sollte gehen, falls online gekauft.

https://www.kanzleiwehner.de/2015/10/ruecktritt-vom-autokauf-im-internet/#widerruf

Ich sagte ja: ist nicht geregelt.
Daher ist es auch klar, dass manche Firmen erst einmal ihr "Recht" auf Nachbesserung ausüben möchten.
Man zeigt einfach keinen Mangel an und übt das Widerrufsrecht aus.

Kann dann aber sein, dass man Wertersatz (zum Beispiel für die gefahrenen Kilometer) leisten muss.
 

Roger12

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Doch, das sollte gehen, falls online gekauft.

https://www.kanzleiwehner.de/2015/10/ruecktritt-vom-autokauf-im-internet/#widerruf


Man zeigt einfach keinen Mangel an und übt das Widerrufsrecht aus.

Kann dann aber sein, dass man Wertersatz (zum Beispiel für die gefahrenen Kilometer) leisten muss.

will jetzt auch nichts verschweigen, bin da zu ehrlich, aber ein Roller der in der zweiten Woche nicht mehr läuft, muss man den denn wirklich reparieren lassen? Er erfüllt ja null Zweck?
 
U

User 824

Gast
will jetzt auch nichts verschweigen, bin da zu ehrlich, aber ein Roller der in der zweiten Woche nicht mehr läuft, muss man den denn wirklich reparieren lassen? Er erfüllt ja null Zweck?

Ich glaube es hat dann jetzt jeder Begriffen das du unzufrieden bist. Ist ja auch nicht weiter tragisch. Ich hab auch schon kram gekauft mit dem ich nicht zufrieden war. Aber.......
Es hilft aber alles nicht. Entweder schickste das Ding zurück bzw. zur Reparatur oder verkloppst ihn als Defekt für ein paar Euro auf Ebay.
Ist nicht böse gemeint. Aber irgendwie dreht es sich im Kreis.
 

Roger12

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Ich glaube es hat dann jetzt jeder Begriffen das du unzufrieden bist. Ist ja auch nicht weiter tragisch. Ich hab auch schon kram gekauft mit dem ich nicht zufrieden war. Aber.......
Es hilft aber alles nicht. Entweder schickste das Ding zurück bzw. zur Reparatur oder verkloppst ihn als Defekt für ein paar Euro auf Ebay.
Ist nicht böse gemeint. Aber irgendwie dreht es sich im Kreis.

Nein hat ja nichts zu tun mit enttäuscht sein...aber wenn ich ihn im MediaMarkt zurück gebe, machen die einen Funktionstest und dann stehe ich da wie ein Depp...darum geht es, müssen die ihn dann trotzdem zurück nehmen oder umtauschen!!!!???
 
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