Darf ich das Schutzblech entfernen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

Nokiland

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Ich möchte Schneeketten auf einen E-Scooter montieren. Es gibt Schneeketten, die (theoretisch) auf 10x2 Reifen passen. Leider ist der seitliche Abstand von der Reifenflanke zum Schutzblech (bei mir) zu klein.

Nach oben vom Mantel zum Schutzblech ist noch Luft.
Aber an der Seite vom Mantel zum Schutzblech wird es eng. Da sind nur wenige Millimeter Spielraum. Da passt keine (brauchbare) Kette durch.

Es geht um den Urbanicer von Prophete.

Wenn ich nun das Schutzblech (vorn) entferne, würde die Schneekette hindurchpassen.
Ist das aber eine erlaubte, oder eine unerlaubte Modifikation an meinem E-Scooter?

Vielen Dank für alle konstruktiven Anregungen. Dürfte ich das Schutzblech (E-Scooter Kotflügel) entfernen? Falls es so einfach zu entfernen wäre ....
 

Andy K

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Grundsätzlich ist es so, dass der Gesetzgeber bei Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr einen "Spritzschutz" vorschreibt.
Ob der jetzt das Serienschutzblech ist oder oder aus einer anderen Konstruktion besteht, kann man evtl. interpretieren, sofern diese keine scharfen Kanten hat und während der Fahrt nicht abgeht.
Läßt du den Spritzschutz weg, ist es eigenes Risiko.
 

Rook

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Wenn, wie viel viel früher, nur die deutsche StVZO maßgeblich wäre, würde ich sagen:
Ja, kann man entfernen.

§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

(2) Absatz 1 gilt nicht für
1.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, …


Aber was in den ganzen EU-Regelungen dazu steht 🤷‍♂️
 

DauerDampfer

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Bei einem Thema ala „Wie verliert Marder Scooter seine ABE?“ war ein Link zu einem Paragrafen gepostet - ich finde es leider gerade nicht. Da waren die möglichen Punkte aufgezählt.
Einer war, in meinen Worten gesagt, das man die ABE verliert, wenn die „Allgemeine Betriebsgefährdung“(oder wie man das nennt), welche von einem KFZ ausgeht, durch einen Umbau/Anbau erhöht wird.
Bleibt offen wie es bewertet wird, wenn das Schutzblech fehlt. Mögliche herumfliegende Steine, Schneeketten o.ä…. Und du wirst von dem schönen weißen Straßenschnee hinterher sicher auch lustig aussehen 😜
Und wie ist es mit den gesetzten für Schneeketten? Darf man die nicht nur bei dicken durchgehenden Schneedecke fahren weil sonst der Asphalt beschädigt wird?
 

Nokiland

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Ob der jetzt das Serienschutzblech ist oder oder aus einer anderen Konstruktion besteht, kann man evtl. interpretieren...
Ich glaube, es muss das Schutzblech montiert sein, welches zur Abnahme des Scooters montiert war - wenn der Scooter im deutschen Straßenverkehr genutzt wird.....
 

Nokiland

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Ergo: Die Gleitschutzhilfe muss sich dem vorhandenen und genehmigten Spritzschutz anpassen und NICHT andersherum ....
 

Nokiland

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Eine andere Sache: Spikes sind an Kraftfahrzeugen verboten. Aber ein "Spike" ist nur DANN ein "Spike", wenn ein Stahlstift laut Gesetz mindestens 1.5 Millimeter aus dem Mantel herausragt.
Sollte ein metallisches Objekt weniger als 1.5 Millimeter aus dem Rad/Reifen herausragen, ist es KEIN Spike mehr?

Dürfte ich in meinem E-Scooter einen Gleitschutz installieren, dessen Stahlstifte unterhalb der 1.5 Millimeter Grenze liegt?
 

Nokiland

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Sorry, dass ich nerve. Ich bin ein solcher Idiot, der mit 3D-Druck und Laseranlage sich einbildet, etwas zu bewegen.
 
L

Leinel

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Googelt einfach Mal ABE EKFV plus Paragraph 21 Abs 2 und 3 StVZO. Dazu noch die Seite, auf welche die EKFV hinweist, schon habt ihr alles zum E-Roller
 
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