Zahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Akkubrand?
Bei einem brennenden Akku ist es eine heikle Sache, ob die Gebäudeversicherung zuständig ist. Handelt es sich um einen Garagenbrand, kann die Wohngebäudeversicherung gegebenenfalls absichern. Dabei ist die Versicherungspolice relevant, da sie die abgedeckten Leistungen enthält.
Ein Gebäudebrand, der die Bausubstanz beschädigt, ist regulär also ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Hausbesitzer verfügen über eine Gebäudeversicherung. Der Versicherer übernimmt grundsätzlich Schäden, die das Haus unmittelbar betreffen.
Der Akku vom Fahrrad gehört beispielsweise einem Mieter. Das bedeutet, dessen Privathaftpflicht ist gefragt. Die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers kann die Haftpflichtversicherung in Regress nehmen, um die Kosten für die Instandhaltung zu bezahlen.
Existiert keine Versicherung, ist der Verursacher direkt verantwortlich und haftbar. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Hersteller vom Akku ein einwandfrei funktionierendes Produkt geliefert hat. Oder hatte der Lithium Ionen Akku ggf. schon ab Werk einen Defekt? Um das zu klären, kommen oft spezialisierte Sachverständige / Gutachter zum Einsatz, welche die Details im Rahmen einer
Schadensanalyse gerichtsfest ermitteln. – Gern vermitteln wir Ihnen bei Bedarf entsprechende Sachverständige aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe;
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