E-Roller-Halter haftet bei Brand durch Akkuexplosion nicht

Scooter_Freund

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Egret X

Naja denke nicht dass das im privaten Haushalt auch gillt. Ging in dem Fall ja darum ob die gewerbliche Gebäudeversicherung der Werkstatt, oder die Haftpflicht des E-Scooter Besitzers haftet dessen Akku explodierte.

Im verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter der Werkstatt den Roller-Akku entnommen und an ein Ladegerät angeschlossen. Daraufhin erhitze sich der Akku stark, wurde vom Strom getrennt und auf den Boden gestellt. Dennoch explodierte er und setzte die Werkstatt in Brand.

Vor Gericht sollte entschieden werden, wer für den Schaden aufkommen muss, der Gebäudeversicherer oder die Haftpflichtversicherung des Halters.

Die Richter schreiben in der Urteilsbegründung, dass die Haftung weit ausgelegt werden müsse, da sie "der Preis dafür sei, dass durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird". Der BGH entschied jedoch, dass der Akku nicht mehr Teil der Betriebseinrichtung war, da er ausgebaut wurde.

Daher konnte kein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Betrieb des Rollers festgestellt werden, was den erforderlichen Zurechnungszusammenhang für eine Haftung ausschließt. Die Gebäudeversicherung muss daher für den Brandschaden aufkommen.

Die vorgelagerten Instanzen waren zum gleichen Schluss gekommen.

Wenn dir der Akku Zuhause in der Wohnung explodiert, haftest du mit deiner Versicherung, egal ob der Akku ausgebaut wurde oder nicht. Glaube kaum dass da dann der Vermieter mit seiner Versicherung herhalten müsste.
 

freitag

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Hat der Mieter den Brand lediglich zu verantworten (z. B. Kabelbrand oder Kurzschluss in seiner Wohnung), wird er i. d. R. nicht zur Haftung herangezogen.
 

Scooter_Freund

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Egret X
Hat der Mieter den Brand lediglich zu verantworten (z. B. Kabelbrand oder Kurzschluss in seiner Wohnung), wird er i. d. R. nicht zur Haftung herangezogen.
Das betrifft ja nur das Gebäude an sich. Wenn Schäden an dritten entstehen haftest du trotzdem mit deiner Haftpflicht. Für dein persönliches Zeugs natürlich die Hausrat Versicherung. Kommt noch hinzu ob der Akku korrekt gelagert und geladen wurde. Das Urteil vom BGH bezieht sich ja auf einen auswärtigen Akkubrand bei einem Werkstattbesuch:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Halter eines Elektrorollers nicht für einen Brandschaden haftet, der bei einem Werkstattbesuch entstanden ist.

Hab noch einen informativen Link gefunden: https://deutsche-schadenshilfe.de/brandschaden/e-bike-akku-brand-versicherung/

Zahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Akkubrand?​

Bei einem brennenden Akku ist es eine heikle Sache, ob die Gebäudeversicherung zuständig ist. Handelt es sich um einen Garagenbrand, kann die Wohngebäudeversicherung gegebenenfalls absichern. Dabei ist die Versicherungspolice relevant, da sie die abgedeckten Leistungen enthält.

Ein Gebäudebrand, der die Bausubstanz beschädigt, ist regulär also ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Hausbesitzer verfügen über eine Gebäudeversicherung. Der Versicherer übernimmt grundsätzlich Schäden, die das Haus unmittelbar betreffen.

Der Akku vom Fahrrad gehört beispielsweise einem Mieter. Das bedeutet, dessen Privathaftpflicht ist gefragt. Die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers kann die Haftpflichtversicherung in Regress nehmen, um die Kosten für die Instandhaltung zu bezahlen.

Existiert keine Versicherung, ist der Verursacher direkt verantwortlich und haftbar. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Hersteller vom Akku ein einwandfrei funktionierendes Produkt geliefert hat. Oder hatte der Lithium Ionen Akku ggf. schon ab Werk einen Defekt? Um das zu klären, kommen oft spezialisierte Sachverständige / Gutachter zum Einsatz, welche die Details im Rahmen einer Schadensanalyse gerichtsfest ermitteln. – Gern vermitteln wir Ihnen bei Bedarf entsprechende Sachverständige aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe; nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!
 

A.Krell

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siehe Signatur
Gewerblich oder nicht ist doch erstmal wurscht, entschieden wurde, dass die Halterhaftung nicht greift wenn der Akku vom Fahrzeug(hier eScooter) getrennt war

Die Richter schreiben in der Urteilsbegründung, dass die Haftung weit ausgelegt werden müsse, da sie "der Preis dafür sei, dass durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird". Der BGH entschied jedoch, dass der Akku nicht mehr Teil der Betriebseinrichtung war, da er ausgebaut wurde. Daher konnte kein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Betrieb des Rollers festgestellt werden, was den erforderlichen Zurechnungszusammenhang für eine Haftung ausschließt.

Sehe keinen Grund wieso das nicht greifen soll wenn der Roller im Keller steht und jemand den Akku in der Wohnunh läd und das Teil da Feuer fängt.
 

DiploRe

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Wie könnte man so einen Brand eines eingebaten Akkus im Roller löschen? Löschdecke, Sand...???
 

juser

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Wenn der Akku in der Wohnung brennt, dann besteht Lebensgefahr aufgrund der giftigen Rauchentwicklung. Der brennende Akku muss dann schnellstmöglich aus der Wohnung geschafft werden (oder man selbst verlässt die Wohnung). Jegliche Versuche das Feuer zu Löschen werden sehr wahrscheinlich zu einer (evtl. tödlichen) Rauchvergiftung führen.
 
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