Und ab dem 1. März muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden
Das sollte meiner Meinung nach so nicht formuliert werden …
Es ist wichtig, dass die Versicherung VOR dem 1. März abgeschlossen wird, denn ansonsten fährt man AB dem 1. März ohne Versicherungsschutz.
Am besten schließt man die Versicherung des Jeweiligen Jahres so früh wie möglich im jeweiligen Jahr ab. Bei Abschluss der Versicherung kann man angeben, ab wann diese Greifen, und dann eben den 1. März, 0 Uhr auswählen.
Denn sollte man dann ab dem 1. März noch mit dem alten Kennzeichen Unterwegs sein, so ist das dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit (Versicherungsplakette nicht angebracht, 10 Euro Verwarngeld) statt eine Straftat (fahren ohne Versicherungsschutz, Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen)