Seit der Einführung in 2019 haben sich E-Scooter als beliebtes Verkehrsmittel in deutschen Städten etabliert. Doch wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss sich an dieselben Regeln halten wie Fahrer von motorisierten Fahrzeugen. Eine der wichtigsten Regelungen betrifft den Alkoholkonsum.
Gemäß § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten E-Scooter in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Damit unterliegen sie den gleichen Alkoholgrenzwerten wie Autofahrende. Viele Nutzer unterschätzen das, da E-Scooter im Alltag oft eher wie Fahrräder wirken. Faktisch ist jedoch bereits bei geringen Promillewerten mit empfindlichen Strafen zu rechnen, insbesondere bei Fahrten mit Ausfallerscheinungen oder in Verbindung mit einem Unfall.
Besonders hervorzuheben ist die absolute 0,0-Promillegrenze für Fahrende unter 21 Jahren sowie für Personen in der zweijährigen Probezeit. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrer auffällig fährt oder nicht. Bereits eine geringe Menge Alkohol kann hier rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ein häufiges Missverständnis: Wer mit einem E-Scooter fährt, benötigt keinen Führerschein – aber das heißt nicht, dass keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen drohen. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auffällig wird, riskiert:
Bei einem Verstoß ab 1,1 Promille oder bei wiederholten Verstößen wird in der Regel eine MPU angeordnet. Diese besteht aus:
Insbesondere an Wochenenden und in der Nähe von Ausgehvierteln führt die Polizei vermehrt Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durch. Die Hemmschwelle zur Nutzung nach Alkoholkonsum ist niedrig und das spiegelt sich auch in der Statistik wider. Beispiele:
In Hamburg wurden laut Polizei im Jahr 2023 rund 1.200 E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss festgestellt - Tendenz steigend. In über der Hälfte der Fälle lag der Promillewert bei über 1,1.
Eine Untersuchung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ergab, dass bei 342 erfassten Fällen von alkoholisierten E-Scooter-Fahrten in Hamburg 77,8 % der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 1,1 ‰ aufwiesen. Dies deutet auf eine signifikante Anzahl von Verstößen hin, bei denen die absolute Fahruntüchtigkeit überschritten wurde.
Unfälle unter Alkoholeinfluss können zusätzlich zu den strafrechtlichen Sanktionen auch zivilrechtliche Folgen haben. Wer betrunken einen Unfall verursacht, verliert in der Regel den Versicherungsschutz, insbesondere bei einer privaten Unfallversicherung oder in der Haftpflicht. Das kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Während Fahrräder und Pedelecs rechtlich nicht als Kraftfahrzeuge gelten, gelten für sie abweichende Regeln. Erst bei 1,6 Promille wird bei Fahrradfahrern die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Bei E-Scootern dagegen schon ab 1,1 Promille: Ein rechtlicher Unterschied, der oft nicht bekannt ist!
Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, auch ohne Führerschein. Besonders für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer sicher und verantwortungsvoll unterwegs sein möchte, sollte auf E-Scooter-Fahrten nach dem Konsum von Alkohol vollständig verzichten.
Quellen:
- https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9815057/
- https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Unfallstatistik-2024-Weniger-Verletzte-aber-mehr-Tote-in-Hamburg,unfallstatistik244.html

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge
Gemäß § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten E-Scooter in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Damit unterliegen sie den gleichen Alkoholgrenzwerten wie Autofahrende. Viele Nutzer unterschätzen das, da E-Scooter im Alltag oft eher wie Fahrräder wirken. Faktisch ist jedoch bereits bei geringen Promillewerten mit empfindlichen Strafen zu rechnen, insbesondere bei Fahrten mit Ausfallerscheinungen oder in Verbindung mit einem Unfall.
Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer im Überblick
Promillewert | Rechtliche Bewertung | Konsequenzen |
0,0 (unter 21 Jahre / Probezeit) | Absolutes Alkoholverbot | 250 € Bußgeld, 1 Punkt |
0,0 – 0,49 | erlaubt (sofern keine Auffälligkeiten) | keine |
ab 0,3 | Strafbar bei Ausfallerscheinungen | Strafanzeige, Geld- oder Freiheitsstrafe |
ab 0,5 | Ordnungswidrigkeit (auch ohne Auffälligkeiten) | 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
ab 1,1 | Absolute Fahruntüchtigkeit | Straftat, Führerscheinentzug, MPU verpflichtend |
Besonders hervorzuheben ist die absolute 0,0-Promillegrenze für Fahrende unter 21 Jahren sowie für Personen in der zweijährigen Probezeit. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrer auffällig fährt oder nicht. Bereits eine geringe Menge Alkohol kann hier rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Rechtsfolgen auch ohne Führerschein
Ein häufiges Missverständnis: Wer mit einem E-Scooter fährt, benötigt keinen Führerschein – aber das heißt nicht, dass keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen drohen. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auffällig wird, riskiert:
- die Versagung einer späteren Fahrerlaubnis
- den Entzug einer vorhandenen Fahrerlaubnis
- die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
MPU nach E-Scooter-Verstoß
Bei einem Verstoß ab 1,1 Promille oder bei wiederholten Verstößen wird in der Regel eine MPU angeordnet. Diese besteht aus:
- einem medizinischen Gutachten
- einem psychologischen Gespräch
- ggf. Reaktionstests
Polizeiliche E-Scooter Kontrollen & Schwerpunktaktionen
Insbesondere an Wochenenden und in der Nähe von Ausgehvierteln führt die Polizei vermehrt Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durch. Die Hemmschwelle zur Nutzung nach Alkoholkonsum ist niedrig und das spiegelt sich auch in der Statistik wider. Beispiele:
In Hamburg wurden laut Polizei im Jahr 2023 rund 1.200 E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss festgestellt - Tendenz steigend. In über der Hälfte der Fälle lag der Promillewert bei über 1,1.
Eine Untersuchung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ergab, dass bei 342 erfassten Fällen von alkoholisierten E-Scooter-Fahrten in Hamburg 77,8 % der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 1,1 ‰ aufwiesen. Dies deutet auf eine signifikante Anzahl von Verstößen hin, bei denen die absolute Fahruntüchtigkeit überschritten wurde.
Versicherungsrechtliche Folgen für E-Scooter-Fahrer
Unfälle unter Alkoholeinfluss können zusätzlich zu den strafrechtlichen Sanktionen auch zivilrechtliche Folgen haben. Wer betrunken einen Unfall verursacht, verliert in der Regel den Versicherungsschutz, insbesondere bei einer privaten Unfallversicherung oder in der Haftpflicht. Das kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Unterschied zu Fahrrad und Pedelec
Während Fahrräder und Pedelecs rechtlich nicht als Kraftfahrzeuge gelten, gelten für sie abweichende Regeln. Erst bei 1,6 Promille wird bei Fahrradfahrern die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Bei E-Scootern dagegen schon ab 1,1 Promille: Ein rechtlicher Unterschied, der oft nicht bekannt ist!
Fazit: Alkohol und E-Scooter passen nicht zusammen
Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, auch ohne Führerschein. Besonders für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer sicher und verantwortungsvoll unterwegs sein möchte, sollte auf E-Scooter-Fahrten nach dem Konsum von Alkohol vollständig verzichten.
Quellen:
- https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9815057/
- https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Unfallstatistik-2024-Weniger-Verletzte-aber-mehr-Tote-in-Hamburg,unfallstatistik244.html