E-Scooter in Österreich zulassen und in Deutschland fahren

lustig0r

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Hallo,
ich habe mir die Frage gestellt, ob es theoretisch möglich ist, einen E Scooter mit 25kmh Maximalgeschwindigkeit in Österreich zuzulassen aber in Deutschland zu nutzen. Wie ist da die Rechtslage? Wenn der Scooter bspw. einen Tempomat hätte, den man auf 20 kmh einstellen kann, sollte das doch möglich sein oder wie seht ihr das?
 

Uwes-EC

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Probiere es aus und berichte.
Wenn Du eine gültige ABE nachweisen kannst und unsere Versicherungen diese anerkennen, könnte es sogar klappen.
Genauer wird nach einen Unfall hingesehen. Dann musst Du Dich rechtfertigen.
 

jocyx

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das klappt. Das kann dir aber letztendlich nur deine Versicherung sagen.
 

Uwes-EC

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Wie kann man ein „Tempomat“ so einstellen, dass er die 20km/h nicht überschreitet?
Abgesehen davon... Wenn Du eh nur 20 damit fahren willst, warum dann erst aus Österreich importieren?
Ahhhh... Du willst damit schneller fahren als die in Deutschland gesetzlich erlaubten 20km/h. Aber war das nicht genau das, was man eben nicht möchte?
Merkst Du, wie widersprüchlich Deine Frage eigentlich ist?

Solange noch ungebildete Spackos mit diesen Dingern ihren Irrsinn treiben, sich respektlos anderen gegenüber verhalten und Gesetze keine Rolle spielen, wird sich auch nichts daran ändern.
 

lustig0r

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Naja, ich darf auf Privatgelände auch schneller fahren :) Deshalb wärs doch schön, einen solchen Scooter zu haben, bei dem das ginge. Hab mit nem Polizisten drüber gesprochen und der meinte, dass es theoretisch möglich sein sollte. Auf öffentlichen Wegen stellt man dann die 20 km/h ein und gut ist. Es gibt ja auch schon genügend Scooter, die zum Beispiel so ne Art Tempomat haben, wo man Schrittgeschwindigkeit, 15 km/h und volle Geschwindigkeit einstellen kann :) Urlaub mit nem Scooter, der theoretisch mehr fahren kann wäre auch ganz cool, da man ja in anderen Ländern dann auch die 25 km/h ausfahren könnte.
 

Uwes-EC

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Was Du meinst ist kein Tempomat sondern eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in 3 Stufen. Dazu gibt es eine klare Regelung!
In der ABE steht die maximale Höchstgeschwindigkeit in Stufe 3 drin.
Sind das mehr als die erlaubten 20 km/h, wirst Du keine VS-Plakette erhalten.
Wenn doch, ist es die Schuld des Versicherers, da er nicht genau hingesehen hat.
Da Unwissenheit NICHT vor Strafe schützt, wirst Du im Fall der Fälle in Regress genommen. Überlege vorher, was es kostet, wenn dabei Personen zu Schaden kommen!

Es geht doch nicht darum, den Fahrspass mit den 20 km/h zu nehmen und sicherlich sind viele mit 25 km/h und mehr auch noch relativ sicher unterwegs.
Diese allgemeine Regelung gilt schließlich IMMER und ÜBERALL. Also auch für die, die damit noch gar nicht umgehen können, wie E-Scooter Anfänger oder Gelegenheitsfahrer, sowie auch Roller mit wenig guter Ausstattung wie z.B. kleine Vollgummireifen.
Wenn man mit dieser Obergrenze vorerst Unfälle vermeiden/reduzieren kann, somit Unschuldige (gerade in Großstädten) geschützt werden, sollte es eigentlich jeder verstehen.

Auf dem Land oder im freien Gelände könnte man auch mit qualitativ hochwertigen E-Scootern schneller fahren, da das Personenaufkommen niedriger ausfällt. Da stimme ich Dir definitiv zu, doch (sei ehrlich zu Dir selbst), würdest Du Dich auch in der Stadt immer an die 20 km/h halten?

Noch werden E-Scooter zu oft als Spielzeug gehandhabt. Das wird sich erst nach Jahren legen, wenn sie zum Alltag gehören und sich jeder daran gewöhnt hat.
Bislang sind wir noch meilenweit davon entfernt. Deshalb wird sich auch vorerst nichts daran ändern. Die derzeitigen Unfallzahlen beweisen es und die Städte sind dafür nicht ausgelegt. Dort sind nicht einmal genügend Fahrradwege vorhanden.
Andersrum werden E-Scooter oft von der Leistung unterschätzt oder auch von anderen als (fasst) geräuschloses öffentliches Verkehrsmittel (noch) nicht akzeptiert.

Ergo: ein ellenlanger Rattenschwanz....
Man möchte es besser als in den Nachbarländer machen, Fußgänger/Kinder schützen (die brauchen kein Handzeichen beim plötzlichen Richtungswechsel geben) dazu eine steppweise Integration.

Angenommen, Du hättest die Macht! Wie würdest Du das allgemeingültig regeln? ...wer soll das kontrollieren?
 
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Matahalii

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Nun ja. also das mit der ausländischen Anmeldung (Werden die Dinger in Ö eigentlich versichert?) ginge sicher nur bei ständigen Wohnsitz dort. Und ich glaube auch, dass du dann hier in (D) nicht damit fahren darfst, weil wie gesagt die Regelung hier alles was über 20 kann ausschliesst. Wie Sinnvoll das ist, darüber kann man streiten.

Uwes-EC, dir kann ich auch nur begrenzt zustimmen. Durchschnitts-Autos können auch 200 fahren, aber man fährt halt nicht permanent Vollgas. In Ortschaften darf man eben nur 50 oder 30 und in Spielstraßen nur 6Km/h. Das wird hier und da überwacht. Ja es gibt notorische Raser, aber im allgemeinen hat sich dieses System doch bewährt denke ich.
Und ich muß nun wegen den Fußgängern in der Innenstadt auch auf der Landstraße 20 fahren.
 

Uwes-EC

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Das gilt immer zum Schutz des Schwächeren - Fußgänger!

Das hohe Verkehrsaufkommen, auch auf Autobahnen, lassen die 200 km/h kaum noch zu. Im Stau oder einer roten Ampel ist auch ein Porsche nicht schneller wie ein Smart.
In Großstädten wird eben wegen dem hohen Verkerhrsaufkommen und schlechten Verkehrswege oft auf erlaubte 30 km/h zurück geschraubt.
Zeige mir den Auto- oder Motorradfahrer, der nie schneller als die erlaubte Geschwindigkeit unterwegs war. Es gibt keinen einzigen!
Es war noch nie Stärke des Menschen, sich an Regelungen zu halten oder Einschränkungen vorzunehmen.

Die Kehrseite: Wer soll das kontrollieren, ob Du mit 25 oder nur 20 km/h in der Stadt fährst? Das geht nur durch Kontrollen, doch dafür fehlt es an Mitteln zur Durchsetzung.
Aber auch nur 5 oder 10 km/h mehr, würden die Unfallzahlen mit Schwerverletzte drastisch erhöhen. Deshalb wird nach jeden Unfall genau ermittelt. Den kann grundsätzlich NIEMAND ausschließen.

In Ortschaften darf man eben nur 50 oder 30 und in Spielstraßen nur 6Km/h. Das wird hier und da überwacht. Ja es gibt notorische Raser, aber im allgemeinen hat sich dieses System doch bewährt denke ich.“
Nur durch viele (feste und mobile) Blitzeranlagen und packt man den einen oder anderen, haben sie alle dubiose, teils lächerliche Ausreden. Es geht jedoch nicht um Autos, sondern um die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern. Der nächste kommt noch auf den Gedanken, dass man im Weltall sogar mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs sein könnte.

Reine Physik! Höhere Geschwindigkeit = längerer Bremsweg + weniger Zeit für Reaktionen.

Wer fährt damit Kilometerweit auf der Landstrasse? Dafür kann man auf normale Kleinkrafträder oder Motorräder umsteigen. Somit hätte man auch die Einschränkung der 20 km/h nicht mehr. Mit E-Bikes sogar bis 25km/h.

Ziel von E-Scootern: Kurzstrecken überbrücken :cool:
Die sind am häufigsten in der Stadt - ergo 20km/h zum Schutz der Fußgänger als einheitliche Regelung.
 
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Andre

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Sorry,

aber die Aussage „20 km/h wurde "...zum Schutz des Fußgängers festgelegt“ ist Unsinn.
Die 20 Km/h war die logische Schlussfolgerung um dem §21a der STVO zu entsprechen, da wir bei einem eScooter von einem KFZ sprechen, wenn auch nach eKFV.
Wer das Thema im Vorfeld mitverfolgt hat kennt die kontroversen Diskussionen und muss bei dem Hinweis, DE wollte es besser machen, sicherlich etwas "hüsteln"...
 

Matahalii

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Uwes-EC, du hast meine Argumentation nicht verstanden. Wenn das zuträfe, was du sagst, dann würden wir dermaßen bevormundet, dass es quitscht. Du gehst davon aus, dass die 20Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sein müssen, weil sonst jeder mit 25 oder gar 30 Klamotten durch die Fussgängerzone rasen würde. Sicher würde das in Einzelfällen vielleicht passieren, aber auf der anderen Seite hiesse das, der Gesetzgeber kann den Bürgern per se nicht vertrauen und muss alle Gefahren wegregulieren. Dann müssten auch Autos bauartbedingt nur noch 80 fahren können, dann würden viel weniger Unfälle passieren. Messer wären nur noch stumpfe erlaubt und unter alle Brücken müssen Netze, damit niemand sich oder andere hinunterstürzen kann.
Ich kann die Einwände der Fussgänger ja verstehen, dass sie Angst haben, jetzt in Fußgängerzonen über den Haufen gefahren zu werden. Doch das geht mit dem Fahrrad auch sehr gut. Mofa auch. Zu laut? Elektromofa.

Neben §21a STVO Glaube ich eher, der Gesetzgeber hatte (auf die Schnelle) keine andere Möglichkeit, ausser die 20km/h, weil ja immerhin 14-Jährige fahren dürfen. Und für Mofa/Roller 25 muss man immerhin 15 sein und braucht eine Prüfbescheinigung. Die hätten in (D) die komplette Fahrzeugklassifikation und die Führerscheinkategorien ändern müssen. Dann hätten wir jetzt sicher noch keine legalen Scooter.
Das gilt immer zum Schutz des Schwächeren - Fußgänger!

Das hohe Verkehrsaufkommen, auch auf Autobahnen, lassen die 200 km/h kaum noch zu. Im Stau oder einer roten Ampel ist auch ein Porsche nicht schneller wie ein Smart. <-- Richtig, das bedeutet aber, dass ich mich auch mit einem Roller den Gegebenheiten anpassen kann.

In Großstädten wird eben wegen dem hohen Verkerhrsaufkommen und schlechten Verkehrswege oft auf erlaubte 30 km/h zurück geschraubt. <-- ja, aber dann hält man sich eben dran. Oder wird evtl erwischt.

Zeige mir den Auto- oder Motorradfahrer, der nie schneller als die erlaubte Geschwindigkeit unterwegs war. Es gibt keinen einzigen! <-- Ja, aber wenn du das weiter argumentierst, werden die auch bald per Transponder auf 30 gedrosselt.

Es war noch nie Stärke des Menschen, sich an Regelungen zu halten oder Einschränkungen vorzunehmen. <--dann schaff doch entweder die Regeln oder die Menschen ab.

Die Kehrseite: Wer soll das kontrollieren, ob Du mit 25 oder nur 20 km/h in der Stadt fährst? Das geht nur durch Kontrollen, doch dafür fehlt es an Mitteln zur Durchsetzung. <-- Ja aber im Moment scheinen die genug Resourcen über zu haben, um haufenweise Kontrollen durchzuführen, ob die legalen Roller auch nicht frisiert sind.

Aber auch nur 5 oder 10 km/h mehr, würden die Unfallzahlen mit Schwerverletzte drastisch erhöhen. Deshalb wird nach jeden Unfall genau ermittelt. Den kann grundsätzlich NIEMAND ausschließen. <-- Richtig. Das bezieht sich aber nicht auf die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, sondern auf die tatsächliche während des Unfalls.

In Ortschaften darf man eben nur 50 oder 30 und in Spielstraßen nur 6Km/h. Das wird hier und da überwacht. Ja es gibt notorische Raser, aber im allgemeinen hat sich dieses System doch bewährt denke ich.“
Nur durch viele (feste und mobile) Blitzeranlagen und packt man den einen oder anderen, haben sie alle dubiose, teils lächerliche Ausreden. Es geht jedoch nicht um Autos, sondern um die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern. Der nächste kommt noch auf den Gedanken, dass man im Weltall sogar mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs sein könnte. <-- könnte man nicht, reine Physik.

Reine Physik! Höhere Geschwindigkeit = längerer Bremsweg + weniger Zeit für Reaktionen. <-- Deshalb fahre ich nicht mit 180 durch die Spielstraße. OK meist auch nicht mit 6Km/h aber laaangsam.

Wer fährt damit Kilometerweit auf der Landstrasse? Dafür kann man auf normale Kleinkrafträder oder Motorräder umsteigen. Somit hätte man auch die Einschränkung der 20 km/h nicht mehr. Mit E-Bikes sogar bis 25km/h. <-- jetzt will man mir auch noch vorschreiben, dass ich statt auf der Landstraße lieber in Fussgängerzonen fahren soll? Ich hätte sogar noch einen 50er Roller, aber wie bekomme ich den in den Bus? Im Ernst, der Typische Pendler würde doch vielleicht mit dem Scooter ins Nachbardorf, dort in den Bus steigen und dann in der Stadt die "letzte Meile" wieder scooter fahren. Der soll jetzt also mit dem Motorroller zum Bus, den dort den ganzen Tag stehen lassen, per Bus in die City und dort mit einem teuren Sharing.Roller weiter fahren?

Ziel von E-Scootern: Kurzstrecken überbrücken :cool: <-- Wer sagt das? Und wer will das überprüfen?
Die sind am häufigsten in der Stadt - ergo 20km/h zum Schutz der Fußgänger als einheitliche Regelung. <-- Autos sind am häufigsten geparkt. dann sollten die sicherheitshalber gar nicht fahren können. Schieben reicht.
 

lustig0r

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Vielen Dank für die rege Teilnahme an meiner Ausgangsfrage. Uwes-EC kann ich leider auch nur bedingt zustimmen, möchte aber auch nicht zu viel Zeit investieren, um mich unnötigerweise zu streiten. Generell wollte ich ja eh keine Moralpredigt zu der Frage sondern eher eine Aussage, ob es machbar ist oder nicht. Ich sehe es da eher wie Matahalii und Andre. Was mich jedoch beschäftigt ist, dass ich mit meinem in Österreich zugelassenen Auto doch auch in Deutschland fahren kann, wenn ich mich an die Verkehrsregeln in Deutschland halte. Übrigens liebäugele ich aktuell mit einem Ninebot by Segway MAX G30D. Dieser darf bauartbedingt nur 20 km/h fahren. Trotzdem interessiert es mich, wie sich das rechtlich verhält. Werde demnächst ausführlicher antworten, wenn ich mehr Zeit dazu habe.
 

Uwes-EC

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E-Scooter dürfen unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über den Fahrradweg fahren (inklusive getrennter bzw. gemeinsamer Gehweg/Radweg, Fahrradstraße). Dies ergibt sich aus § 10 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die am 15.06.2019 in Kraft getreten ist. Wobei der E-Scooter auf einem getrennten Gehweg/Radweg nur auf der Seite des Radweges fahren darf.
Wichtig ist, dass E-Scooter Fahrer auf Radfahrer Rücksicht nehmen müssen. Notfalls müssen sie sich der Geschwindigkeit der Radfahrer anpassen. Auf gemeinsamen Gehwegen/Radwegen müssen E-Scooter-Fahrer Fußgängern sogar Vorrang einräumen und dürfen sie weder behindern noch gefährden. Notfalls darf er nur so schnell fahren wie ein Fußgänger. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 4 eKFV.
Sofern es keinen Radweg gibt, müssen E-Scooter nach § 10 eKFVinnerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße fahren. Das Gleiche gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern dort kein Seitenstreifen vorhanden ist. Dann müssen sie auf diesen ausweichen. E-Scooter dürfen weder eine Autobahn noch eine Kraftfahrstraße benutzen.
Wichtig ist, dass E-Scooter nicht über den Fußgängerweg oder in Fußgängerzonen fahren dürfen. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte für Verwirrung gesorgt. Er sah zunächst vor, dass langsamere E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 11 km/h auf dem Gehweg fahren sollen. Dies ist jedoch vor dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geändert worden. Grund dafür ist, dass ansonsten Fußgänger schnell verletzt werden können und einer erheblichen Belästigung ausgesetzt sind. Anders ist dies lediglich, wenn die Benutzung von dem Fußgängerweg oder der Fußgängerzone ausnahmsweise durch das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 eKFV). Auf diesem Verkehrsschild wird ein Tretroller mit einem Steckersymbol abgebildet.

E-Scooter Fahrer brauchen keinen Helm zu tragen. Dies ergibt sich daraus, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter lediglich 20 km/h beträgt. Eine Helmpflicht besteht nämlich nur bei Kraftfahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt. Dies ergibt sich aus § 21a Abs. 2 StVO. Die Anschaffung eines Helms ist gleichwohl empfehlenswert, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.

Alles andere wie:
„weil sonst jeder mit 25 oder gar 30 Klamotten durch die Fussgängerzone rasen würde“ - Unsinn
„Dann müssten auch Autos bauartbedingt nur noch 80 fahren können, dann würden viel weniger Unfälle passieren. Messer wären nur noch stumpfe erlaubt und unter alle Brücken müssen Netze, damit niemand sich oder andere hinunterstürzen kann.“ - es geht nicht um Autos, Brücken oder Messer, sondern um E-Scooter
„...der Gesetzgeber kann den Bürgern per se nicht vertrauen und muss alle Gefahren wegregulieren.“ - Zu Zweit auf den Dingern, alkoholisiert gefahren, E-Scooter in Flüssen versenkt oder auf Zäune aufgespießt... es sind genügend Beispiele vorhanden, um das Vertrauen in Frage zu stellen.
„Doch das geht mit dem Fahrrad auch sehr gut.“ - stimmt

Immer nur meckern, meckern, meckern...

Auf meine Frage:
„Angenommen, Du hättest die Macht! Wie würdest Du das allgemeingültig regeln? ...wer soll das kontrollieren?“
Gab es bis heute keine einzige Antwort!
 

lustig0r

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Die Frage „Angenommen, Du hättest die Macht! Wie würdest Du das allgemeingültig regeln? ? ...wer soll das kontrollieren?“ ist vollkommen unerheblich. Es geht mir darum, ob es machbar ist, einen in Österreich zugelassenen E-Scooter in Deutschland zu fahren oder nicht. Sie scheinen sich auch nicht ganz sicher zu sein. Für mich sieht es nach längerem Suchen danach aus, als ob es nicht möglich ist, weil keine Versicherungspflicht bis 25 km/h notwendig ist.

Vielen Dank für diese dennoch sehr ausführliche Antwort. Es ist definitiv interessant zu lesen.
Im mir nahe gelegenen Frankreich sind übrigens auch 25 km/h erlaubt. - Deutsche dürfen laut meiner Recherche in Frankreich E-Scooter fahren, die Franzosen aber nicht ohne Weiteres in Deutschland, weil man dort keine ABE benötigt und es keine Versicherer in Frankreich gibt, die einen solchen Scooter absichern könnten.

Bei "Messern und Brücken" gebe ich Ihnen recht. Das hat damit nichts zu tun. Ein KFZ sowie ein eKF sind für mich gefühlt in die Kategorie Mobilität einzuordnen, Sie brauchen (zumindest in Deutschland) eine ABE und es besteht bei beiden Fortbewegungsmitteln eine Versicherungspflicht.
 

Matahalii

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Ich bin mir sicher, der in Ö zugelassene Roller darf NICHT in D fahren. Niederländer dürfen hier auch nicht kiffen. Ob es möglich ist als Österreicher mit Wohnsitz dort in D eine Versicherung für einen in D zugelassenen Roller zu bekommen weis ich auch nicht, aber warum nicht? Ich weis auch nicht, was die deutsche Versicherung abdeckt, wenn man im Ausland einen Unfall hat.
Ich finds auch eine Blamage, dass das nicht EU-weit gleich zu regeln gewesen wäre, wo doch Führerscheine und Fahrzeugklassen sonst vereinheitlicht sind....
 

Uwes-EC

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„Ich bin mir sicher, der in Ö zugelassene Roller darf NICHT in D fahren.“

Grund: „Niederländer dürfen hier auch nicht kiffen.“

Interessant!
Von Autos, über Brücken mit stumpfen Messern, sind wir nun beim Kiffen angekommen.
Lasst die Finger von den Drogen.

Bin gespannt, was noch mit E-Scootern verglichen wird.

PS: Die Haftpflichtversicherung versichert nicht den Scooter, sondern (nicht die eigenen) Personen und Sachschäden. Das sogar mit echt hohen Leistungen zum minimalen Beitrag. Gut, dass es sie gibt!
 
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