Ja sorry, mit dem Kiffen war schon etwas Off-Topic, aber das Prinzip ist das gleiche. Die deutsche Bundesregierung beschließt ein Gesetz oder eine Verordnung, die auf deutschem Staatsgebiet gilt. Folglich ist es total logisch, dass jeder Roller, der diese Kriterien erfüllt in D fahren darf, aber eben jeder der diesen nicht entspricht nicht fahren farf, ganz egal was im Nachbarland erlaubt ist. Und wenn nun ein Ösi-Roller tatsächlich nur bauartbedingt 20 schafft, dann noch Licht und Bremsen mit den deutschen Regeln übereinstimmen, dann braucht er noch eine Versicherung mit Schildchen. Die gibts natürlich nur, wenn er in der Liste der Roller steht, die eine D-Betriebserlaubnis haben. Ansonsten kann man auch eine Sonderabnahme beantragen. Wobei hier die Kosten die ganze Geschichte nicht rechtfertigen.
Nein. Die Haftpflichtversicherung versichert den Roller, respektive den jeweiligen Fahrer gegen Schadensansprüche dritter, falls es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschäden kommt und der Fahrer schuld ist. Wie der Name sagt, die Pflicht zur Haftung is versichert.
PS: Die Haftpflichtversicherung versichert nicht den Scooter, sondern (nicht die eigenen) Personen und Sachschäden. Das sogar mit echt hohen Leistungen zum minimalen Beitrag. Gut, dass es sie gibt!
Nein. Die Haftpflichtversicherung versichert den Roller, respektive den jeweiligen Fahrer gegen Schadensansprüche dritter, falls es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschäden kommt und der Fahrer schuld ist. Wie der Name sagt, die Pflicht zur Haftung is versichert.