E-Scooter ohne Papiere, was nun?

Shiro

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Hallo, ich habe neulich einen Doc Green S6-1 im Sperrmüll gefunden. Ich weiß das dies sehr dubios klingt, allerdings ist es wahr.
Wie auch immer fehlen mir nun natürlich jegliche Papiere. An dem Scooter selbst steht die ABE Nummer, die Fahrzeugindentifikationsnummer etc.
Damit könnte ich online eine Versicherung abschließen. Nun stellt sich mir die Frage ob denn dann alles konform wäre.
Bräuchte ich die Papiere eventuell bei einer Polizeikontrolle oder reicht da der Versicherungsnachweis aus?

An eine Zweitausstellung würde ich auf keinen Fall drankommen, da ich wie gesagt überhaupt keine Papiere habe.
 

Wittimann

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Also Du solltest schon die original Papiere zum Scooter haben, denn die belegen ja eindeutig, dass Du auch der rechtmäßige Besitzer bist.
 

Shiro

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Also Du solltest schon die original Papiere zum Scooter haben, denn die belegen ja eindeutig, dass Du auch der rechtmäßige Besitzer bist.
Aber darum geht es doch hier gar nicht mehr. Mir ist natürlich bewusst das ich die Papiere bestenfalls haben sollte. Ich habe diese allerdings nicht und komme nicht an diese ran. Wie bereits erwähnt.
 

Wittimann

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Ok, dann mal anders. Es kann sehr gut sein, dass Du Glück hast und die Polizei bei einer Kontrolle die Papiere zum Scooter nicht sehen will, sondern denen reicht, wenn Du die Anmeldung dabei hast. Es kann aber auch sein das die Papiere vorgezeigt werden müssen, hast Du diese nicht, kann es sein das der Scooter erst einmal eingezogen wird, bis der Sachverhalt geklärt ist, oder Du musst die Papiere nachreichen.

Also hast Du die Papiere nicht, oder keinen Nachweis das der Scooter Dir gehört, hast Du immer das nachsehen.
 

Shiro

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Ok, dann mal anders. Es kann sehr gut sein, dass Du Glück hast und die Polizei bei einer Kontrolle die Papiere zum Scooter nicht sehen will, sondern denen reicht, wenn Du die Anmeldung dabei hast. Es kann aber auch sein das die Papiere vorgezeigt werden müssen, hast Du diese nicht, kann es sein das der Scooter erst einmal eingezogen wird, bis der Sachverhalt geklärt ist, oder Du musst die Papiere nachreichen.

Also hast Du die Papiere nicht, oder keinen Nachweis das der Scooter Dir gehört, hast Du immer das nachsehen.
Danke dir, die Antwort beantwortet da meine Frage schon eher.
Dann muss ich wohl auf gut Glück hoffen, dass ich wenn ich angehalten werde nicht nach meinen Papieren gefragt werde.
 

Buxi

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Ich würde das Ganze nicht so locker sehen.
Was ja u. U. sein könnte: Den Roller hat jemand anderes gestohlen und ihn nach der Fahrt auf den Sperrmüllhaufen geschmissen.
a) Ohne jegliche Papiere, die den rechtmäßigen Besitzer ausweisen, könnte der Schuss nach hinten losgehen und du könntest des Diebstahls beschuldigt werden.
b) Diebstahl war es aber auch so, denn Sperrmüllsachen die an der Straße liegen, dürfen von Passanten nicht mitgenommen werden, denn sie gehören von da an dem Abfuhrunternehmen oder der Stadt/dem Ort. Du hast den E-Scooter also unrechtmäßig dir angeeignet!
 

Bruno B

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Weder die Datenbestätigung noch der Versicherungsschein müssen mitgeführt, aber auf Verlangen nachträglich vorgelegt werden.
 

Buxi

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Weder die Datenbestätigung noch der Versicherungsschein müssen mitgeführt, aber auf Verlangen nachträglich vorgelegt werden.
... was er aber nicht kann!
Denn irgendwann wird Shiro einmal kontrolliert werden und dann kann er keine Datenbestätigung und auch keinen Kaufbeleg vorlegen, er kann also nicht beweisen, dass es sein Roller ist, was ja auch stimmt.
Spätestens dann sitzt er tief in der Scheiße! Mit dem E-Scooter wird er nimmer Glücklich.
Das ist mir ein zu heißes Eisen!
 

Shiro

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Ich würde das Ganze nicht so locker sehen.
Was ja u. U. sein könnte: Den Roller hat jemand anderes gestohlen und ihn nach der Fahrt auf den Sperrmüllhaufen geschmissen.
a) Ohne jegliche Papiere, die den rechtmäßigen Besitzer ausweisen, könnte der Schuss nach hinten losgehen und du könntest des Diebstahls beschuldigt werden.
b) Diebstahl war es aber auch so, denn Sperrmüllsachen die an der Straße liegen, dürfen von Passanten nicht mitgenommen werden, denn sie gehören von da an dem Abfuhrunternehmen oder der Stadt/dem Ort. Du hast den E-Scooter also unrechtmäßig dir angeeignet!
Ich komme gerade vom Polizeipräsidium, habe denen die Sachlage geschildert. Sicherheitshalber sogar nochmal überprüfen lassen, ob dieser als gestohlen gemeldet wurde. Wurde er nicht. Wenn auf dem Sperrmüll ein Schild mit `zum mitnehmen` steht kann ich sowas nunmal nicht liegen lassen. Ich habe meine Antwort sowohl von der Polizei, als auch von Bruno erhalten.
Ich verspreche dir, dass ich mit dem Roller glücklich werde
 

Ned

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Moin,
jetzt mal Butter bei die Fische, was für Papiere nehmt ihr denn immer mit, wenn ihr mit dem Roller fahrt? Ich im Zweifel keine. Und was soll passieren, wenn in einer Kontrolle danach gefragt wird? Die Versicherungsbescheinigung kann nachgereicht werden. Und den Rest hat man dann nicht. Dank der FIN am Roller und der Überprüfung durch die Versicherung ist klar, dass man legal fährt.

Ich kann dann nicht nachweisen, dass es mein Roller ist. Muss ich ja auch nicht, denn dank der Eigentumsvermutung, müsste es für die Polizei hinreichende Anhaltspunkte geben, dass man nicht der Eigentümer ist. So lange der Roller nicht gestohlen gemeldet ist, gibt es keine.

Ich finde, man darf nicht überall Bedenken sehen.
 

escoot

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Eigentlich solltest du Kontakt zum ehemaligen eScooter Besitzer finden, indem du in dem Gebäude, vor dem der Sperrmüllhaufen lag, die Mieter fragst.
Übrigens handelt es sich auch nicht um Diebstahl, wenn ein Haushalt keinen Abholtermin bei einem privaten oder städtischen Entsorgungsunternehmen vereinbart hat.
https://praxistipps.focus.de/sperrmuell-von-der-strasse-mitnehmen-das-sollten-sie-beachten_114960

Wenn kein Mieter Besitzer des eScooters war, und keine Diebstahlanzeige vorliegt, gilt die Sache dann als Fundstück.
https://www.test.de/Fundrecht-und-Finderlohn-Ehrlichkeit-zahlt-sich-aus-5654958-0/
 

Shiro

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Eigentlich solltest du Kontakt zum ehemaligen eScooter Besitzer finden, indem du in dem Gebäude, vor dem der Sperrmüllhaufen lag, die Mieter fragst.
Übrigens handelt es sich auch nicht um Diebstahl, wenn ein Haushalt keinen Abholtermin bei einem privaten oder städtischen Entsorgungsunternehmen vereinbart hat.
https://praxistipps.focus.de/sperrmuell-von-der-strasse-mitnehmen-das-sollten-sie-beachten_114960

Wenn kein Mieter Besitzer des eScooters war, und keine Diebstahlanzeige vorliegt, gilt die Sache dann als Fundstück.
https://www.test.de/Fundrecht-und-Finderlohn-Ehrlichkeit-zahlt-sich-au

Moin,
jetzt mal Butter bei die Fische, was für Papiere nehmt ihr denn immer mit, wenn ihr mit dem Roller fahrt? Ich im Zweifel keine. Und was soll passieren, wenn in einer Kontrolle danach gefragt wird? Die Versicherungsbescheinigung kann nachgereicht werden. Und den Rest hat man dann nicht. Dank der FIN am Roller und der Überprüfung durch die Versicherung ist klar, dass man legal fährt.

Ich kann dann nicht nachweisen, dass es mein Roller ist. Muss ich ja auch nicht, denn dank der Eigentumsvermutung, müsste es für die Polizei hinreichende Anhaltspunkte geben, dass man nicht der Eigentümer ist. So lange der Roller nicht gestohlen gemeldet ist, gibt es keine.

Ich finde, man darf nicht überall Bedenken sehen.
Daaaankeeee!!
 

woelflweb

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Moin,
jetzt mal Butter bei die Fische, was für Papiere nehmt ihr denn immer mit, wenn ihr mit dem Roller fahrt? Ich im Zweifel keine. Und was soll passieren, wenn in einer Kontrolle danach gefragt wird? Die Versicherungsbescheinigung kann nachgereicht werden. Und den Rest hat man dann nicht. Dank der FIN am Roller und der Überprüfung durch die Versicherung ist klar, dass man legal fährt.

Ich kann dann nicht nachweisen, dass es mein Roller ist. Muss ich ja auch nicht, denn dank der Eigentumsvermutung, müsste es für die Polizei hinreichende Anhaltspunkte geben, dass man nicht der Eigentümer ist. So lange der Roller nicht gestohlen gemeldet ist, gibt es keine.

Ich finde, man darf nicht überall Bedenken sehen.
also ich habe meinen Scooter bei wgv versichert. Von dort habe ich mit dem Kennzeichen eine kleine scheckkartengroße Versicherungsbescheinigung erhalten, die ich in meinem Geldbeutel mitnehme. Was steht alles drauf:
Versicherungsplakette Nr
Versicherungsbeginn und -ablauf
Haltername
Versicherungsausschluss (Fahrer unter 23)
Fahrzeugart
Hersteller
FIN

das finde ich sehr löblich vom Versicherungsunternehmen, so etwas mitzuschicken

Gruß
Woelfl
 

Tom13

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1, 2, 3... ganz viele!
Und was soll passieren, wenn in einer Kontrolle danach gefragt wird? Die Versicherungsbescheinigung kann nachgereicht werden.
Auch die Datenbestätigung muss auf Verlangen vorgelegt werden können. Steht so im Gesetz.

Ich kann dann nicht nachweisen, dass es mein Roller ist. Muss ich ja auch nicht, denn dank der Eigentumsvermutung, müsste es für die Polizei hinreichende Anhaltspunkte geben, dass man nicht der Eigentümer ist.
Falsch. Das Eigentum am Scooter muss man im Zweifelsfalle durchaus nachweisen (nicht unbedingt vor Ort bei der Kontrolle, aber ggf. im Nachgang). Wenn Kaufbeleg UND Datenbestätigung fehlen, wird's schwer mit der Eigentumsvermutung. Die Versicherungsbestätigung alleine ist kein Eigentumsnachweis.

So sieht es nunmal aus und ist nicht wegzudiskutieren.
Was man daraus macht, steht freilich auf einem anderen Blatt. Der eine ist da vorsichtig, dem anderen ist's piepegal und er lässt es drauf ankommen. Man darf dann nur nicht rumheulen, wenn es schiefgeht.
 
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