Rook
Experte
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Pedro, das habe ich auch gefunden, aber nicht die Quelle worauf sich das konkret bezieht. Trotz Suche... In den ganzen Auflistungen ist dieser "Tatbestand" nicht enthalten.
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.2 BKat
90 bis 135 Euro Strafe und
immer 1 Punkt.