E Scooter Zusatzakku legal/illegal?

Bluefr3ak

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Hallo, da ich hier im Forum nichts zur Rechtslage bezüglich Zusatzakkus finden konnte, frage ich mal hier. Ich habe einen G30D mit parallel angeloeteten Zusatzakku (wegen German Maneuver). Wenn ich jetzt kontrolliert werden würde, koennte der E-Scooter ja nur 20km/h nach ein/aus, ist der Zusatzakku jetzt eigentlich legal oder illegal?
 
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Max G30D
Stell dir einfach mal die Frage, ob ein Zusatzakku eine "Bauliche Veränderung" ist, ja oder nein.
Wenn du das mit "Ja" beantworten kannst, und du es nicht von einer Prüfstelle absegnen lässt, ist es ... TADAAAA... Illegal.
 

Knallex

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Ein Zusatzakku den man selbst baut ist illegal. Selbst wenn ich während der Fahrt lade über einen Zweitakku mit DC-DC-Wandler ist es nicht erlaubt. Dazu muss man eine CFW aufspielen, auch illegal. Und wenn ich die originalen Zellen tausche gegen welche mit z.B. mehr Kapazität ist das auch verboten. Der Scooter ist halt leider ein Kfz.

Grüße
Alex
 

scct

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Und wenn ich die originalen Zellen tausche gegen welche mit z.B. mehr Kapazität ist das auch verboten. Der Scooter ist halt leider ein Kfz.

Ist das wirklich so? Ich meine in mein Auto kann ich die Batterie doch auch tauschen?
 

Sigi r

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Ist das wirklich so? Ich meine in mein Auto kann ich die Batterie doch auch tauschen?
Nur mit dem Unterschied, dass du beim Auto die Batterie für die elektrische Anlage tauschst und beim Scooter sozusagen den Tank. Das ist das gleiche, als wenn du beim Auto einen 50 Liter mit einem 100 Liter Tank tauschen würdest. Und das wäre ohne Abnahme höchst problematisch.

LG Sigi
 

wolf

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Aber ein Reservekanister geht.
Und Elektroautos mit verschieden großen Akkus gibt es auch.
Und beim E-Bike ist auf Tagestouren ein 2ter Akku im Rucksack.
 

CKay

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Ich beschäftige mich auch gerade mit der Zulässigkeit von Um/Anbauten am E Scooter.
Ist ein sehr trockenes und frustrierendes Thema.
Doch ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Zusatzakku die ABE erlöschen läßt.
Laut StVZO §19


(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ich bin leider erst seit 2 Tagen am einlesen in das Thema, aber woher kommt die Information, dass eine bauliche Veränderung, die weder die oben genannten Punkte anspricht, noch eine Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen mit nicht zulässigen Teilen (ohne E Prüfzeichen), die ABE erlöschen läßt?

Ich versuche nur rauszufinden, was ich verändern darf und was nicht.
Bisher hab ich folgende Gesetzestexte gefunden und da hab ich nichts dergleichen gefunden:

- StVZO
- eKFV
 

kamy

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Es gibt ja 2 Versionen des Zusatzakkus!
einmal zu erhöhen der Voltzahl und damit erhöhen der Geschwindigkeit.
Das wäre natürlich illegal und die ABE würde erlöschen.

Das andere wäre das erhöhen der Kapazität und damit der Reichweite.Dadurch wird der Scooter nicht schneller sondern fährt nur weiter.

Legal/illegal ...
 

CKay

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Danke!
Also sind einige der oberen Kommentare nicht richtig.
Das erhöhen der Kapazität des Akkus ist nicht illegal.
@Sigi r
@Knallex
Darf ich fragen, woher ihr eure Informationen habt, dass ein Zusatzakku illegal ist?
 

kamy

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Nun ja um ihn anschließen zu können muß man in die Technik des eScooters eingreifen.
 
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