Ich beschäftige mich auch gerade mit der Zulässigkeit von Um/Anbauten am E Scooter.
Ist ein sehr trockenes und frustrierendes Thema.
Doch ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Zusatzakku die ABE erlöschen läßt.
Laut StVZO §19
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ich bin leider erst seit 2 Tagen am einlesen in das Thema, aber woher kommt die Information, dass eine bauliche Veränderung, die weder die oben genannten Punkte anspricht, noch eine Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen mit nicht zulässigen Teilen (ohne E Prüfzeichen), die ABE erlöschen läßt?
Ich versuche nur rauszufinden, was ich verändern darf und was nicht.
Bisher hab ich folgende Gesetzestexte gefunden und da hab ich nichts dergleichen gefunden:
- StVZO
- eKFV