Jup. Und erstaunlicher Weise haben meine mit mir im Straßenverkehr teilnehmenden Mitmenschen es offensichtlich verstanden; Sonst könnte ich hier nichts mehr schreiben.Abbiegerichtung mit einem Fuß/Bein anzeigen ist doch eine Option..
Hab ich zumindest bisher auf Leihsootern so gemacht..
Für den Gesetzgeber aber nicht.Abbiegerichtung mit einem Fuß/Bein anzeigen ist doch eine Option..
Hab ich zumindest bisher auf Leihsootern so gemacht..
Außerdem wird das Fahrrad noch mit dem Gesäß stabilisiert.Hängt mit der Geometrie des Rahmens / Gabel und den kleinen Rädern (Kreiselwirkung) zusammen.
Oha, echt?!Für den Gesetzgeber aber nicht.
Wie machst Du das?Beim einhändigem fahren auf dem eScooter hat ein breiter Lenker durch den längeren Hebel aber auch Vorteile. Das Ganze ist nicht mehr so nervös bei Unebenheiten des Untergrunds. Darum mache ich bei fast allen meinen eScootern auch den Lenker etwas breiter.
Links ist das ok,aber wie ist das mit rechts,da muss ich ja den Gashebel beim Fahren loslassen.§ 11 Abs. 3 eKFV (Allgemeine Verhaltensregeln):
"Sind an einem Elektrokleinstfahrzeug keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden, so muss wer ein
Elektrokleinstfahrzeug führt, die Richtungsänderung so rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen ankündigen,
dass andere Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten daran ausrichten können."
Nimmst du beide Hände zum abbiegen.Außerdem wird das Fahrrad noch mit dem Gesäß stabilisiert.
Das Gesetz schreibt das Handzeichen vor, auch beim Rechtsabbiegen. Ob das überhaupt möglich ist oder sogar gefährlich, interessiert den Gesetzgeber nicht. Einer der Punkte im Gesetz, die überarbeitungsbedürftig sind.Links ist das ok,aber wie ist das mit rechts,da muss ich ja den Gashebel beim Fahren loslassen.