Das hängt meines Erachtens davon ab, ob diese eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) als Elektrokleinstfahrzeug haben - oder ABE oder EBE z.B. als Mofa.
Liste ABE Elektrokleinstfahrzeuge:
https://www.kba.de/DE/Typgenehmigun...hrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html
„Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne ABE kontaktieren bitte zunächst den
Hersteller des Fahrzeugs und erkundigen sich über die Möglichkeiten einer
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Grundsätzlich wäre eine Einzelzulassung denkbar, jedoch liegt die Zuständigkeit dafür nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr auf.“
Bei einer ABE oder EBE als z.B. Mofa wäre für ab dem 1.4.65 Geborene eine Mofa-Prüfbescheinigung / Führerschein und immer ein Versicherungskennzeichen (anstatt der Versicherungsplakette) notwendig.
Sollten die Fahrzeuge eine EBE haben (egal ob Mofa oder Elektrokleinstfahrzeug) kommen noch mal Kosten für die Zulassungsstelle hinzu.