Entwurf FAQ: Wo dürfen E-Scooter fahren?

A.Krell

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siehe Signatur
Dort ist ganz klar ein Nutzungspflichtiger Radweg mit entsprechender Markierung, also fährst Du geradeaus weiter, wäre der markierte und gekennzeichnete Radweg nicht vorhanden dürftest da nicht rein weil Zusatz "Fahrrad frei" fehlt.
 

Gummibärchen

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Nein, ganz klar. Ganz vorne der Rechtsabbieger-Pfeil muss von Fahrrad-Fahrern nicht beachtet werden, hier würde das Zeichen E-Scooter frei fehlen, um geradeaus fahren zu dürfen. Also rein rechtlich schieben oder außen herum fahren. Der Radweg gegenüber darf und muss dann wieder benutzt werden. Das Einbahnstraßen-Einfahrtverbotsschild steht links vom Radweg und rechts von der Straße und gilt daher nur für die Straßenfahrzeuge, nicht für den Radweg.
 

Gummibärchen

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Anhang anzeigen 204644
Ich weiß dass hier früher ein Fahrrad frei Schild mehr vorhanden war (unter dem Roten). Dann hat ein Auto das Schild umgelegt und nach dem Neubau, war dass frei Schild weg.

Was ist das Problem? Wie würde ich nach den Regeln fahren müssen?

Das Durchfahrt verboten, steht ca 2m hinter dem Radwegschild.

Nach meinem Denken, darf ich gerade aus fahren, dann die 4m Radweg benutzen und steige dann ab. Ja ne klar...

Link zur Kreuzung.
https://maps.app.goo.gl/X2uk99xTwmqiFsNR7
Gem. §39 (2) StVO stehen Schilder regelmäßig rechts. Das Einbahnstraßen-Einfahrtsverbotsschild steht aber links vom Radweg und muss daher von Radwegnutzern nicht beachtet werden. Ein Fahrrad frei Zusatzschild unter dem roten Schild ist daher überflüssig.
 

chrispiac

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diverse
Sehe ich exakt wie @Gummibärchen . Da der Radweg (baulich) getrennt von der Fahrbahn und am rechten Rand verläuft, braucht es kein weiteres Schild „Fahrrad frei“ für die Fahrbahn, dort will man durch das blaue Fahrradweg Schild keine Fahrradfahrer bzw. eScooter Fahrer. Die sind durch das blaue Fahrradwegschild sowieso gezwungen, diesen zu benutzen. Also mußt Du den Fahrradweg nutzen und darfst nicht auf der Fahrbahn fahren - allenfalls, um Hindernissen wie Falschparkern auf den Fahrradweg auszuweichen, sonst hast Du dort fahrend auf dem eScooter in diese Fahrrichtung nichts zu suchen.
 

fjanowsky

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Hier ist auch eine schöne Übersicht "Unterschiede bei der Nutzung von Fahrrädern und eKF" (Stand 12/2022):

Link - Unterschiede bei der Nutzung von Fahrrädern und eKF
(Ab Seite 70/73 des Dokuments, falls nicht automatisch da hingesprungen wird)
Das hatte ich direkt anders in Erinnerung.
Bildschirmfoto 2025-07-04 um 14.03.50.png
@KarstenWL da haben wir ja noch mal Glück gehabt, dass wir nicht angehalten wurden.
Und ich sagte noch, als die Polizei hinter uns fuhr, hier ist ja Fahrradstraße. Da dürfen wir ja sogar nebeneinander fahren. 🤣 🤣 🤣
 

fjanowsky

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:unsure:
muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.

Jääääh, 25 🤣🤣🤣
 

E-RICH

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E-RICH EG-31
Naja, Omi fährt mit ihrem zur Jugendweihe bekommen Fahrrad, inkl fast Platten, vor dir.

Da der Überhohlabstand von 150cm nicht eingehalten werden kann, darfst nicht klingeln und vorbei. Du hast dahinter zu bleiben.

Opa auf seinen E-Bike, mit fast Platten, darf dich aber ausm Weg klingeln. Denn du musst das überholen ermöglichen...

Und wieder: tolle Idee, leider nicht zu Ende gedacht...
 

lichenscon

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Besonders interessant finde ich auch immer noch, dass innerhalb geschlossener Ortschaften keine Seitenstreifen befahren werden dürfen. Welches Sinn auch immer das haben soll.
 
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