Webwizzard1405
Einsteiger
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Das Kraftfahrtbundesamt sagt da aber was anderes:Das sehe ich nicht so, wie kommst du darauf? Solange das Licht eine ABE hat (E-Nummer) ist das schon mal kein Problem. Wenn der Roller noch mit der selben Geschwindigkeit unterwegs ist, wenn er in eine Kontrolle fährt, dann ist das ebenfalls kein Problem. Die Fedrgabel ist ja in der ABE enthalten, kein Problem. Ich habe jahrelang beim TÜV gearbeitet, ich könnte den nicht aus dem Verkehr ziehen, sofern die Punkte oben erfüllt sind. Ich finde den Umbau einfach nur stark, ein echt tolles Unikat.
"Die Straßenzulassung gilt für die technische Ausstattung eines E-Scooters in dem Zustand, in dem die Zulassung erteilt wurde. Wenn an dieser Grundausstattung nachträglich etwas verändert wird, erlischt die Straßenzulassung automatisch."
Und somit hat er im Fall der Fälle auch keinen Versicherungsschutz. Und da ist das größte Problem. Ich wage es zu bezweifeln, dass seine Blinker eine E-Nummer haben. Die Schalter sind auch nicht im Originalzustand, usw.
Versteht mich nicht falsch, ich finde den Umbau richtig cool und gelungen und würde mir auch wünschen das EPF die ein oder andere Idee aufgreift.
Ich wollte auch nur freundlich darauf hinweisen.