Scoter_Hyper_Hyper
Einsteiger
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Hallo liebes Forum,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Im Internet oder der Forensuche bin ich leider bzgl. meines Problemes nicht fündig geworden, da es dort stets um den Tausch eines Akkus oder ein "upgrade" bzw. eine Erhöhung der Reichweite durch Zusatzakkus oder ein Herumlöten an den Akkus selbst ging.
Ich würde bei meinem ESA-1919-Scooter gerne ein Kabel vom Fußraum zur/durch die Lenkerstange ziehen, um dort in einer wasserdichten Tasche, die sicher befestigt ist, den Akku "anstecken" bzw. "abstecken" zu können. Ich möchte also, dass sich der Akku nicht mehr im Fußraum, sondern in der kleinen Tasche am Lenker befindet. Hierbei möchte ich einfach ein Verlängerungskabel mit den passenden XT-30 Steckern verwenden. Ich habe die erforderlichen Teile bereits und derartige Umbauten wie gesagt schon recht ordentlich gemacht. Unabhängig von der Frage, wie sinvoll dieser Umbau ist interessiert mich nun die rechtliche Lage bzgl. der ABE.
Mir geht es hier nicht um einen Einbau eines anderen Akkus, der z.B. nicht für dieses Modell vorgesehen ist, sondern lediglich darum, den originalen Akku zu versetzen, so dass ich ihn nach belieben vom Scooter entfernen kann. Hierbei würde ich auch keine Lötarbeiten vornehmen oder etwas am Akku selbst ändern, sondern lediglich die Kabel durch entsprechende Verlängerungskabel verlängern und den Akku sicher am Lenker anbringen. Die Akkutasche am Lenker ist wie gesagt wasserdicht, baumelt nicht herum und wird mit einem Schloss gesichert.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch Änderungen am Fahrzeug …
wenn man nun mein Vorhaben unter diese Vorschrift subsumiert, komme ich eigentlich nicht zu dem Ergebnis, dass meine ABE erlischt denn:
- Die Fahrzeugart wird nicht geändert
- Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann ich auch nicht erkennen.
Ich ändere am Akku nichts, baue keine anderen elektronischen Komponenten ein, die Fahrleistung bleibt zu 100% identisch, alles ist ordentlich verlegt und isoliert, die Tasche befindet sich direkt und fest an der Lenkerstange und beeinträchtigt die Fahrweise des Scooters nicht. Letztendlich bleibt der Scooter bauteiltechnisch gleich, bis auf zwei Verlängerungskabel, die einige CM lang sind, jedoch perfekt zum Akkku passen und gut isoliert sind. Am Fahrverhalten ändert sich auch nichts.
Letztendlich kann ich hier weder eine Gefahr bzgl. der technischen Umsetzung erkennen, noch bzgl. eines geänderten Fahrverhaltens des Rollers. Auch Gewicht usw.
bleiben (bis auf die kleine Tasche) identisch.
- Es kommt auch nicht zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens.
Ich möchte hier keine Diskussion über technische Details und die Umsetzbarkeit oder die Gründe meines Vorhabens starten. Technisch gesehen kann ich das ganze sicher und ordentlich umsetzen und habe ähnliche Projekte technisch gut realisiert, hatte dort aber das Problem mit der ABE nicht (da ich ohnehin keinen Roller hatte, mit dem ich legal auf der Straße unterwegs sein konnte, sondern nur auf dem Privatgrundstück ). Grund für den Umbau ist, dass ich den Akku nach belieben entnehmen können möchte, um ihn beispielsweise beim Nichtgebrauch in einer feuerfesten LiPo Box zu verstauen. Aber auch hier möchte ich keine Diskussion über die Sicherheit und Lagerung von LiPo-Akkus starten...
Mich würde einfach nur interessieren, wie ihr die Lage einschätzt, was das Erlöschen der ABE betrifft. Falls ihr von einem Erlöschen ausgeht, wäre es nett, wenn ihr mir die Gründe nennen könntet. Denn ich habe leider keine Erfahrung damit, was am Ende "durchgeht" oder zum Erlöschen einer ABE führt.
Liebe Grüße
Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Im Internet oder der Forensuche bin ich leider bzgl. meines Problemes nicht fündig geworden, da es dort stets um den Tausch eines Akkus oder ein "upgrade" bzw. eine Erhöhung der Reichweite durch Zusatzakkus oder ein Herumlöten an den Akkus selbst ging.
Ich würde bei meinem ESA-1919-Scooter gerne ein Kabel vom Fußraum zur/durch die Lenkerstange ziehen, um dort in einer wasserdichten Tasche, die sicher befestigt ist, den Akku "anstecken" bzw. "abstecken" zu können. Ich möchte also, dass sich der Akku nicht mehr im Fußraum, sondern in der kleinen Tasche am Lenker befindet. Hierbei möchte ich einfach ein Verlängerungskabel mit den passenden XT-30 Steckern verwenden. Ich habe die erforderlichen Teile bereits und derartige Umbauten wie gesagt schon recht ordentlich gemacht. Unabhängig von der Frage, wie sinvoll dieser Umbau ist interessiert mich nun die rechtliche Lage bzgl. der ABE.
Mir geht es hier nicht um einen Einbau eines anderen Akkus, der z.B. nicht für dieses Modell vorgesehen ist, sondern lediglich darum, den originalen Akku zu versetzen, so dass ich ihn nach belieben vom Scooter entfernen kann. Hierbei würde ich auch keine Lötarbeiten vornehmen oder etwas am Akku selbst ändern, sondern lediglich die Kabel durch entsprechende Verlängerungskabel verlängern und den Akku sicher am Lenker anbringen. Die Akkutasche am Lenker ist wie gesagt wasserdicht, baumelt nicht herum und wird mit einem Schloss gesichert.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch Änderungen am Fahrzeug …
- die Fahrzeugart, die in der Betriebserlaubnis genehmigt ist, geändert wurde.
- eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.
- eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt.
wenn man nun mein Vorhaben unter diese Vorschrift subsumiert, komme ich eigentlich nicht zu dem Ergebnis, dass meine ABE erlischt denn:
- Die Fahrzeugart wird nicht geändert
- Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann ich auch nicht erkennen.
Ich ändere am Akku nichts, baue keine anderen elektronischen Komponenten ein, die Fahrleistung bleibt zu 100% identisch, alles ist ordentlich verlegt und isoliert, die Tasche befindet sich direkt und fest an der Lenkerstange und beeinträchtigt die Fahrweise des Scooters nicht. Letztendlich bleibt der Scooter bauteiltechnisch gleich, bis auf zwei Verlängerungskabel, die einige CM lang sind, jedoch perfekt zum Akkku passen und gut isoliert sind. Am Fahrverhalten ändert sich auch nichts.
Letztendlich kann ich hier weder eine Gefahr bzgl. der technischen Umsetzung erkennen, noch bzgl. eines geänderten Fahrverhaltens des Rollers. Auch Gewicht usw.
bleiben (bis auf die kleine Tasche) identisch.
- Es kommt auch nicht zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens.
Ich möchte hier keine Diskussion über technische Details und die Umsetzbarkeit oder die Gründe meines Vorhabens starten. Technisch gesehen kann ich das ganze sicher und ordentlich umsetzen und habe ähnliche Projekte technisch gut realisiert, hatte dort aber das Problem mit der ABE nicht (da ich ohnehin keinen Roller hatte, mit dem ich legal auf der Straße unterwegs sein konnte, sondern nur auf dem Privatgrundstück ). Grund für den Umbau ist, dass ich den Akku nach belieben entnehmen können möchte, um ihn beispielsweise beim Nichtgebrauch in einer feuerfesten LiPo Box zu verstauen. Aber auch hier möchte ich keine Diskussion über die Sicherheit und Lagerung von LiPo-Akkus starten...
Mich würde einfach nur interessieren, wie ihr die Lage einschätzt, was das Erlöschen der ABE betrifft. Falls ihr von einem Erlöschen ausgeht, wäre es nett, wenn ihr mir die Gründe nennen könntet. Denn ich habe leider keine Erfahrung damit, was am Ende "durchgeht" oder zum Erlöschen einer ABE führt.
Liebe Grüße
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