Erlöschen der ABE durch Akkuversatz?

Scoter_Hyper_Hyper

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esa 1919
Hallo liebes Forum,

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Im Internet oder der Forensuche bin ich leider bzgl. meines Problemes nicht fündig geworden, da es dort stets um den Tausch eines Akkus oder ein "upgrade" bzw. eine Erhöhung der Reichweite durch Zusatzakkus oder ein Herumlöten an den Akkus selbst ging.

Ich würde bei meinem ESA-1919-Scooter gerne ein Kabel vom Fußraum zur/durch die Lenkerstange ziehen, um dort in einer wasserdichten Tasche, die sicher befestigt ist, den Akku "anstecken" bzw. "abstecken" zu können. Ich möchte also, dass sich der Akku nicht mehr im Fußraum, sondern in der kleinen Tasche am Lenker befindet. Hierbei möchte ich einfach ein Verlängerungskabel mit den passenden XT-30 Steckern verwenden. Ich habe die erforderlichen Teile bereits und derartige Umbauten wie gesagt schon recht ordentlich gemacht. Unabhängig von der Frage, wie sinvoll dieser Umbau ist interessiert mich nun die rechtliche Lage bzgl. der ABE.

Mir geht es hier nicht um einen Einbau eines anderen Akkus, der z.B. nicht für dieses Modell vorgesehen ist, sondern lediglich darum, den originalen Akku zu versetzen, so dass ich ihn nach belieben vom Scooter entfernen kann. Hierbei würde ich auch keine Lötarbeiten vornehmen oder etwas am Akku selbst ändern, sondern lediglich die Kabel durch entsprechende Verlängerungskabel verlängern und den Akku sicher am Lenker anbringen. Die Akkutasche am Lenker ist wie gesagt wasserdicht, baumelt nicht herum und wird mit einem Schloss gesichert.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch Änderungen am Fahrzeug

  • die Fahrzeugart, die in der Betriebserlaubnis genehmigt ist, geändert wurde.
  • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.
  • eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt.

wenn man nun mein Vorhaben unter diese Vorschrift subsumiert, komme ich eigentlich nicht zu dem Ergebnis, dass meine ABE erlischt denn:
- Die Fahrzeugart wird nicht geändert
- Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann ich auch nicht erkennen.
Ich ändere am Akku nichts, baue keine anderen elektronischen Komponenten ein, die Fahrleistung bleibt zu 100% identisch, alles ist ordentlich verlegt und isoliert, die Tasche befindet sich direkt und fest an der Lenkerstange und beeinträchtigt die Fahrweise des Scooters nicht. Letztendlich bleibt der Scooter bauteiltechnisch gleich, bis auf zwei Verlängerungskabel, die einige CM lang sind, jedoch perfekt zum Akkku passen und gut isoliert sind. Am Fahrverhalten ändert sich auch nichts.
Letztendlich kann ich hier weder eine Gefahr bzgl. der technischen Umsetzung erkennen, noch bzgl. eines geänderten Fahrverhaltens des Rollers. Auch Gewicht usw.
bleiben (bis auf die kleine Tasche) identisch.
- Es kommt auch nicht zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens.


Ich möchte hier keine Diskussion über technische Details und die Umsetzbarkeit oder die Gründe meines Vorhabens starten. Technisch gesehen kann ich das ganze sicher und ordentlich umsetzen und habe ähnliche Projekte technisch gut realisiert, hatte dort aber das Problem mit der ABE nicht (da ich ohnehin keinen Roller hatte, mit dem ich legal auf der Straße unterwegs sein konnte, sondern nur auf dem Privatgrundstück ;) ). Grund für den Umbau ist, dass ich den Akku nach belieben entnehmen können möchte, um ihn beispielsweise beim Nichtgebrauch in einer feuerfesten LiPo Box zu verstauen. Aber auch hier möchte ich keine Diskussion über die Sicherheit und Lagerung von LiPo-Akkus starten...

Mich würde einfach nur interessieren, wie ihr die Lage einschätzt, was das Erlöschen der ABE betrifft. Falls ihr von einem Erlöschen ausgeht, wäre es nett, wenn ihr mir die Gründe nennen könntet. Denn ich habe leider keine Erfahrung damit, was am Ende "durchgeht" oder zum Erlöschen einer ABE führt.

Liebe Grüße
 
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Die7er

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Egret Ten
Ich würde anm deiner Stelle den TÜV anrufen.
Dann hast du die Info aus erster Hand.
Ich behaupte mal dass es nicht die ABE erlöschen lässt
 

Gary

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Herzlich Willkommen hier.

Paragraph 7 Abs 4 spricht dagegen ggf. auch noch 8.

zum Nachlesen
Eher nicht, denn wer sagt denn, dass der Threadersteller das nicht gewährleisten kann?
Wenn, dann eher Abs 6 - die Befestigung ist dann so eine Auslegungssache.
Soweit ich das aber sehe, ist es per Definition nicht geregelt und wird, wie bei so vielem, im Streitfall vor Gericht zu klären sein.
 

Scoter_Hyper_Hyper

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esa 1919
Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Herzlich Willkommen hier.

Paragraph 7 Abs 4 spricht dagegen ggf. auch noch 8.

zum Nachlesen

Im übrigen sind in den Scooterchen Lithium Ionen Akkus. Zumindest mir ist noch keiner mit Lipo's bekannt ?

Ich sehe das nicht unbedingt so, da sich der Akku ja in der Tasche verschlossen befindet. Alle Kabel sind isoliert und ein direktes Berühren von leitenden Teilen nicht möglich. Dass man den Akku theoretisch (nach dem Aufschließen und Öffnen der Tasche und dem Lösen der Steckverbindung) berühren kann, bedeutet ja nicht,dass man dann direkt mit der Spannung in Kontakt kommen kann, außer man schafft es irgendwie, seine Finger gleichzeitig in den XT- 30 Anschluss zu stecken... Zumindest in der Öffentlichkeit ist es somit nichtmal möglich, mit dem Akku In Berührung zu kommen. Dass ich ihn Zuhause entnehmen kann, dürfte ja eigentlich nichts ändern, denn Autobatterien (die sogar freiliegende Pole haben), kann man ja auch in jedem Auto nach dem Öffnen der Motorhaube berühren.

Das mit dem LiPo Akku stimmt, war ein Schlamperfehler von mir ?
 

Gary

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Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Gerne doch. :)

Ich sehe das nicht unbedingt so, da sich der Akku ja in der Tasche verschlossen befindet. Alle Kabel sind isoliert und ein direktes Berührenvon leitenden Teilen nicht möglich. Dass man den Akku theoretisch (nach dem Öffnen der Tasche und dem Lösen der Dteckverbindungen) berühren kann, bedeutet ja nicht,dass man dann direkt mit der Spannung in Kontakt kommen kann, außer man schafft es irgendwie, seine Finger gleichzeitig in den XT- 30 Anschluss zu stecken...
Das soll jetzt nicht abgehoben klingen, aber es geht nicht darum, wie Du das siehst, sondern ob es nach VDI/DIN zulässig bzw. abgenommen ist.
Und alles, was Du da selbst bastelst, ist immer ein Risiko - sofern es nicht abgenommen ist.
 

Scoter_Hyper_Hyper

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esa 1919
Gerne doch. :)


Das soll jetzt nicht abgehoben klingen, aber es geht nicht darum, wie Du das siehst, sondern ob es nach VDI/DIN zulässig bzw. abgenommen ist.
Und alles, was Du da selbst bastelst, ist immer ein Risiko - sofern es nicht abgenommen ist.

Ich meinte auch nicht, dass ich damit der „Entscheidungsträger„ bin, sondern nur, dass ich nicht denke, dass § 7 IV hier einschlägig ist, sofern alles sauber isoliert ist. Nur weil man etwas selber macht, muss es ja nicht zwangsläfig bedeuten, dass deshalb der Roller unter Strom steht ?

Aber es stimmt natürlich, jede Umbaumaßnahme kann theoretisch ein Risiko bedeuten!
 

Gary

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Ich meinte auch nicht, dass ich damit der „Entscheidungsträger„ bin, sondern nur, dass ich nicht denke, dass § 7 IV hier einschlägig ist, sofern alles sauber isoliert ist. Nur weil man etwas selber macht, muss es ja nicht zwangsläfig bedeuten, dass deshalb der Roller unter Strom steht ?
Nein, natürlich nicht - ich traue jedem alles zu und Du wirst das auch können.
Nichtsdestotrotz kann es im Fall der Fälle zu Problemen kommen, wir sind hier ja schließlich im überregulierten Deutschland.
Was kann passieren?
  • Polizei findet Deinen Umbau seltsam und zieht den Roller im schlimmsten Fall ein. Dann folgt ein Gutachten und ggf. die entsprechende Strafe.
  • Du baust einen Unfall und Dein Umbau liegt zerfetzt auf der Straße (Funken sprühen, Lichtbogen entstehen - jeder Regenbogen wird neidisch ? ). Auch dann Szenario 1.
  • Du baust einen Unfall und der Akku fliegt als Geschoss durch die Gegend, verletzt oder tötet vielleicht jemanden. Dann wird das Eis aber ganz dünn.
Letztendlich ist es wie immer: Entweder nix umbauen und auf der sicheren Seite surfen oder hoffen, dass solche Szenarien eben nie passieren.
Einen Persilschein wirst Du für gar keine Veränderung and Deinem eScooter bekommen - es sei denn, Du lässt das amtlich in die Papiere eintragen.
 

Scoter_Hyper_Hyper

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esa 1919
Nein, natürlich nicht - ich traue jedem alles zu und Du wirst das auch können.
Nichtsdestotrotz kann es im Fall der Fälle zu Problemen kommen, wir sind hier ja schließlich im überregulierten Deutschland.
Was kann passieren?
  • Polizei findet Deinen Umbau seltsam und zieht den Roller im schlimmsten Fall ein. Dann folgt ein Gutachten und ggf. die entsprechende Strafe.
  • Du baust einen Unfall und Dein Umbau liegt zerfetzt auf der Straße (Funken sprühen, Lichtbogen entstehen - jeder Regenbogen wird neidisch ? ). Auch dann Szenario 1.
  • Du baust einen Unfall und der Akku fliegt als Geschoss durch die Gegend, verletzt oder tötet vielleicht jemanden. Dann wird das Eis aber ganz dünn.
Letztendlich ist es wie immer: Entweder nix umbauen und auf der sicheren Seite surfen oder hoffen, dass solche Szenarien eben nie passieren.
Einen Persilschein wirst Du für gar keine Veränderung and Deinem eScooter bekommen - es sei denn, Du lässt das amtlich in die Papiere eintragen.

Danke für Deine Einschätzung!
Dann werde ich es wohl drauf ankommen lassen müssen. Denn eine Einzelabnahme ist mir zu teuer....
Sollte mir die Betriebserlaubnis entzogen werden, muss dies ja auch im konkreten Fall begründet und dargelegt werden (da belastender VA). Dassselbe gilt bei einem Einzug des Rollers. Entweder bei dem Gutachten sind Sicherheitsbedenken im konkreten Fall belegt worden, dann muss ich das akzeptieren (und zahlen), dann weiß ich es besser und ich werde ggf. nachrüsten. Oder es passt alles, dann erwartet mich auch keine Strafe.

Und bzgl. Der Unfallszenarien hast du recht, aber das ist ja dann eine andere Frage, die haftungstechnischer Natur ist, wenn es schon „zu spät“ ist. Aber da muss man auf sein Glück hoffen, dass so etwas nicht passiert. Ich fahre aber ohnehin nur auf den Feldern Hinterm Haus, wo sich bei uns faktisch kaum Menschen, Tiere oder Fahrzeuge befinden (die Straße jedoch von jedem befahren werden darf).
 

Rook

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ESA 5000, G30D
In der DIN Norm ist „Elektromagnetische Verträglichkeit“ (EMV / EMC, z.B. bei elektrisch angetriebenen Fahrrädern) auch ein Thema.

Wenn der Akku aus dem meist recht abgeschirmten metallischen Rahmen in eine nichtmetallische Tasche (und das auch noch mit langen Kabeln daran) verlegt wird, kann sich beim Thema EMV viel zum Negativen verändern.
 

Scoter_Hyper_Hyper

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esa 1919
Seht ihr also dann leider keine Möglichkeit, einen originalen "Wechselakku" zu realisieren, ohne eine Einzelbetriebserlaubnis zu machen oder jedes Mal unten den ganzen Boden aufzuschrauben? Falls euch eine Möglichkeit einfällt, bin ich für jeden Hinweis dankbar!
 

Adorfer

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M365,G30D
kann sich beim Thema EMV viel zum Negativen verändern.
Dabei geht es nicht nur um "Störung von anderen", also z.B. "Kein Radioempfang mehr bei Autos neben dem Scooter", sondern -viel wichtiger- darum, dass Einstrahlungen von anderen den Motorcontroller nicht "durchdrehen" lassen. (z.B. alte Bohrmaschine, Straßenbahn mit Funkenflug am Pentagraf im Winter dürfen nicht dafür verantwortlich sein, dass der Scooter plötzlich "durchgeht", weil der Controller abgestützt ist.)

Das sind natürlich unwahrschienliche Szenarien. Nur der Nachweis, dass so etwas nicht passieren kann, das muss meßtechnisch in einem EMV-Labor erbracht werden. Und selbstr wenn man Ingenieure hat, die dafür qualifiziert sind, selbst Mieten für Labore von benannten Stellen mit entsprechende kalibiertem Equipment kosten mindestens vierstellig.

Lange Rede, kurzer Sinn, ich schließe mich ebenfalls der Einschätzung von Gary in Posting #9 an.
 
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