Esa 5000 Blinker-Gadget

Boedi007

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Nabend,
die etwas lieblose Integration der Rückleuchte beim Esa 5000 bietet es ja direkt an, da etwas "anzuschrauben"
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...ja, mir ist bekannt, dass diese Blinker keine Zulassung haben - ich konnte es aber dennoch nicht lassen, mir so'n Ding zu ordern.
Als Halterung hab ich mir ein 20mm Aluröhrchen zurechtgedremelt (die Metaller hier werden die Hände überm Kopf zusammenschlagen:p)

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Die "Steuerung" hab ich einfach am Bremshebel befestigt - am Lenker ist ja nur begrenzter Platz
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Ich finde, ganz so übel sieht's nicht aus - mal sehen wie lange das Teil hält
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Grüße
Bödi
 

pedator92

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Boar die Idee ist genial, ich bin auch am überlegen wie ich die Blinker an meinem esa 1919 montiere. (y)
 

Sniker

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Hey,

ja da ist es wieder mit der ABE...
Wenn die blauen Menschen dich kontrollieren bist du doch eig. am **** oder nicht?

Hat schon jmd. mit ner Kontrolle und Blinker Erfahrung wie die Damen und Herren von der Polizei reagieren?


MfG
 

RIB

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@Sniker
Falscher Ansatz, vorgeschriebenes Zeichen zur Richtungsänderung: Handzeichen.
Wenn Du mit nicht geprüften Leuchten die Richtungsänderung anzeigst, dann hast Du, rechtlich gesehen, gar nicht die Richtungsänderung angezeigt!
Erst recht, wenn nur Hinten ein Blinker montiert ist!
Also. solange Du mit nicht zugelassenen hinteren Blinkern und Handzeichen abbiegst ist alles O. K., aber wenn Du nur mit nicht zugelassenen Blinkern, erst recht nur hinten blinkst und kein Handzeichen gibst kannst Du weder auf Nachsicht der Herren von der Polizei noch auf Nachsicht deines Unfallgegners hoffen.
Mit der ABE hat das übrigens gar nichts zu Tun ;)
 

Sniker

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Hey @RIB ,

verstehe.
Aber wie ich es bei vielen raus gelesen habe erlischt durch das modifizieren die ABE.
Wenn du jz. meints dass wäre nicht so - dann kann ich ja nur drauf hoffen dass man die "Nachsicht" der Parteien erhält. ^^
 

RIB

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@Sniker
Nicht jede Modifikation führt zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs!
Blinker sind ja nicht vorgeschrieben!
Dennoch ist die Benutzung nicht Bauart geprüfter Leuchten im Bereich der StVzO nicht zulässig!
Also Gesprächsstoff mit den Herren von der Polizei, aber im Ermessensbereich, zu erwartender Weise eine Verwarnung verbunden mit der Belehrung die nicht geprüften Leuchten zu entfernen und Handzeichen zu geben!
Schluss mit lustig ist im Schadensfall, behauptet dein Unfallgegner durch das "Mäusekino" irritiert worden zu sein und deshalb dein Handzeichen nicht gesehen zu haben, dann hast Du ganz schlechte Karten, selbst wenn Du eigentlich Vorfahrt gehabt hättest...................
 
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Adorfer

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Als Halterung hab ich mir ein 20mm Aluröhrchen zurechtgedremelt
ich sehe das zusätzliche "Hebel-Element" problematisch.
Will sagen: Spätestens bei mehrfachem Kofferraumtransport könnte das die Aufhängung der ganzen Lampen-Kennzeichenhalterung herausbrechen.
Ich würde daher anregen, noch ein zustätzlichen "Stützelement" in Richtung Schutzblech dazwischenzutun, evtl. auch mit zweiter Schraube "von innen" aus Richtung der Achse. Schreit eigentlich nach 3D-Druck....

Welches Modell von Blinker ist das? ich nehme an, dass das nicht wesentlich wasserdichter ist als das kompaktere, rundlichere)

1595989312491.png

(P.S.: die "rechtlichen Aspekte von selbstgebastelten Nachrüst-Blinkern" sind doch bereits ausführlich im "Rechtliches" aus allen Richtungen beleuchtet worden. Und wenn der TS schreibt, dass er das auf "auf dem Schirm hat" und das eine bewusste Entscheidung ist: Warum wärmt ihr dann die Diskussion hier mit gleichen mehreren Postings wieder auf?)
 

volkeru

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Dennoch ist die Benutzung nicht Bauart geprüfter Leuchten im Bereich der StVzO nicht zulässig!
Da fällt mir spontan ein: Was ist, wenn diese Leuchte nicht am Fahrzeug angebracht ist, sondern am Fahrer? Ich fahre z.B. gerne mit einer Stirnlampe zusätzlich zur Beleuchtung des Rollers, weil ich mit dieser den Weg vor mir wesentlich besser und zuverlässiger ausleuchten kann. Wurde dieser Aspekt schonmal "beleuchtet"? :geek:
 

RIB

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@volkeru
Die Verwendung nicht Bauart geprüfter Leuchten im Bereich der StVzO ist nicht zulässig!
Dabei spielt es keine Rolle ob die nicht geprüften Leuchten am Fahrzeug oder Fahrer angebracht sind, es geht nicht um die Anbringung sondern um die Verwendung!
Das eigentliche Problem ist ohnehin ein anderes, wenn Du nicht zugelassene Leuchten verwendest hast Du formaljuristisch gar kein Zeichen gegeben, da Du ja regelmäßig das Argument Deines Unfallgegners " er habe es nicht gesehen" nicht widerlegen kannst, da die Leuchten ja diesbzgl. ungeprüft, also möglicherweise untauglich sind; es gilt daher "in dubio pro reo", dass heißt Du hast nicht geblinkt!
Bleibt als Lösung nur, entweder Handzeichen oder geprüfte Blinker, korrekt angebaut, verwenden.................. (y)
Bei der, von Dir erwähnten, Stirnlampe kommt noch erschwerend hinzu, das Du möglicherweise prima "Ausleuchtung" hast, was allerdings bei anderen Verkehrsteilnehmern möglicherweise als Blendung wahrgenommen wird.
Das ist bei geprüften Leuchten, korrekt montiert ausgeschlossen!
 
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g_lobi

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Die Verwendung nicht Bauart geprüfter Leuchten im Bereich der StVzO ist nicht zulässig!
Dabei spielt es keine Rolle ob die nicht geprüften Leuchten am Fahrzeug oder Fahrer angebracht sind, es geht nicht um die Anbringung sondern um die Verwendung!

Das sehen die meisten Fahrradzeitschriften und einschlägigen Webseiten, z. B. bussgeldkatalog.de anders. Demnach kann zusätzlich zu einer StVZO-konformen Lampe eine Helmlampe o.ä. verwendet werden.
 

volkeru

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Wir sind sogar deutlich schlechter gestellt als Radfahrer, müssen aber die selben Wege benutzen und uns von Radfahrern mit den wildesten Leuchten blenden lassen. Wir dürfen nichtmal dort die Straße benutzen, wo es jeder Radfahrer darf und müssen uns stattdessen auf Panzer-Erprobungsstrecken rumquälen oder das Gefährt schieben. Je länger man sich damit beschäftigt, desto mehr stellt man fest, was für ein hirnverbrannter Mist die ganze Verordnung ist. Scooterfahrer müssen rechtlich den E-Bike-Fahrern gleichgestellt werden. In Österreich ist es ja wohl so. Alles andere ist Mumpitz.
 
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