Da verwechsest Du was. Für Autos gibt es EU-Fahrzeugklassen. Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung ist es Klasse M, für Güterbeförderung Klasse N, für Anhänger Klass O usw.
Bei Elektrostehrrollern gibt es nur eine Vorgabe für den Import in die EU, der Mindestsicherheitsstandards setzt, z. B. die Maschienenrichtlinie etc. Da es dafür keine EU Fahrzeugklasse gibt - einige Länder waren dagegen - ist die EU raus. Es wurde vorgeschlagen zu regulieren, es kam keine Mehrheit dafür zustande => die EU-Länder sind selbst dafür verantwortlich.
Möchten Österreichische Wähler, das es eine EU Regelung gibt, müßte eine EU weite Petition oder Volksbegehren erfolgen. Was denkt ihr, warum es sowas noch nicht gab? Rechtlich ist es möglich.
Österreich hat es sich einfach gemacht, und die EU Vorgaben für eBikes auf die Elektrostehroller angewendet. Nach dem Motto: Da gibt es schon eine Regelung, weiten wir die einfach auf die Elektrostehroller aus, dann gelten die als Fahrrad und der Drops ist gelutscht. Dann haben die Importeure, Verleiher nicht ins „Kleingedruckte“ des Gesetztes gesehen, sondern nur das Wahrgenommen, was ihnen entgegenkommt, nämlich 600W und 25km/h und wahrscheinlich wäre es dabei geblieben, wenn der Gesetzgeber (hat man eigentlich die Initiator dafür gefunden? Wäre doch schön, wenn man den „Buh-Mann“ bebennen könnte - hilft beim Frustabbau) nicht auf die Idee gekommen wäre „nachzuschärfen“ und die Nenn- statt Spitzenleistung in die Gesetzestexte aufzunehmen.
Jetzt wird halt bewußt, das die Gesetzgebung für eBikes, die es bisher sehr einfach machte Elektrostehroller in Österreich einzuführen und legal zu fahren, unzulänglich für die (legale) Nutzung von Elektrostehrollern ist, weil man halt nur mit Motor unterwegs ist und nicht - ggf. mit einer Gangschaltung - mit Muskelkraft mithelfen kann und so bei entsprechedem Gewicht nicht mal eine Parkhausrampe hochkommt. Jetzt auf eine EU Regelung zu hoffen, weil es die Östereichische Politik nicht schafft eine eigene angemessene Lösung zu schaffen, halte ich doch für sehr Naiv. Die EU hatte ja Vorgeschlagen eine Regelung zu schaffen, als sie dabei waren für alle möglichen Kraftfahrzeuge Fahrzeugklassen und entsprechende Regelungen zu schaffen, da wollten die Länder nicht. Wenn man sieht, in welchen Abständen solche EU Regelungen erneut aufgegriffen werden (im Bereich Fahrzeuge, sind das 30 bis 40 Jahre), würde ich Euch nahelegen eher nach einer seperaten Österreichischen Lösung zu suchen.
Als Beispiel: Die Richtlinie 70/156/EWG aus dem Jahr 1970 für die Definition von Fahrzeugklassen galt bis 2009. Die Regelung, womit man Elektrostehroller hätte erfassen können, ist die Verordnung EU Nr. 168/2013 wo leichte ein- bis zweispurige Kraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse L) geschaffen wurde, in der auch die Ausnahme für eBikes bis 250W geregelt ist (aus dem Jahr 2013). Wenn die auch solange gilt, wie die 70/156/EWG könnt ihr bis in die 2040er oder gar 2050er Jahre warten, bis es eine Chance gibt, das das nationale Östereichische Problem der Elektrostehroller von der EU gelöst wird - zumindest besteht dann eine Chance darauf. Wollt ihr in Österreich wirklich 20 bis 30 Jahre in einer Grauzone darauf warten?
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Wenn ihr clever seid, nehmt ihr die eKFV aus Deutschland als Vorlage [
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Anders würde ich nicht davon ausgehen, das sich etwas bewegt - mit der Konsequenz, das abzusehen ist, das bis vielleicht mal die EU einen neuen Anlauf nimmt, Elektrostehroller in eine EU Fahrzeugklasse aufzunehmen - ihr in einer Grauzone unterwegs seit. Damit würde ich nach den bisherigen Erfahrungen frühestens um 2040 bis 2050 rechnen.
Damit wäre aber klar, das wenn es zu einem dramatischen Vorkommnis mit Elektrostehrollerbeteiligung in Österreich kommt, der Gesetzgeber auf die Einhaltung der geltenden Gesetze pocht und die Polizei zum Handeln zwingt. So könnte mit einem tragischen Vorfall, das existierene Kartenhaus mit der geltenden eBike Regelung in Österreich in sich zusammenfallen.