eScooter Gesetzeslage Österreich

D

Der Olli

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Ja da habe ich falsch getippt.


Naja die haben das Gesetz die letzten Jahre "falsch interpretiert" jetzt deswegen umformuliert, mit dem Hinweis dass die Bedeutung aber schon immer die selbe war : 600 Watt ist dort die Peak Leistung und nicht die Dauerleistung. Die ist auf 250 Watt begrenzt.
Daraus ergibt sich zum jetzigen Stand : Alle Scooter illegal.
Auch mit deutschen scootern kann man jetzt nicht mehr nach Österreich (außer man hat ein der 250 Watt hat😂 )

Dann hoffen wir mal dass da nichts auf Deutschland abfärbt und bis zum Release der nächsten Scooter keine Änderungen der Ekfv gemacht werden.
Also diese Diskussion ob das Peak oder Dauerleistung ist habe ich letzte Woche geführt. Alle 3 Monate bin ich an Juristenstammtisch (Sind viele Musiker dabei, deshalb auch ich). Dabei waren 7 Richter und 12 Rechtsanwälte. Einhellige Meinung war das es sich um die Dauerleistung handelt.

https://www.oesterreich.gv.at/theme...ektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.610110.html
 

EPeter

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Praktisch gesehen ist völlig egal was im Gesetz steht, der gelernte Österreicher hält sich eh nicht dran und es wird auch nur spärlich kontrolliert und noch seltener exekutiert. Solange du nicht auf dem EScooter mit 80 Sachen geblitzt wirst, kannst fahren was du willst.;)
 

chrispiac

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Praktisch gesehen ist völlig egal was im Gesetz steht, der gelernte Österreicher hält sich eh nicht dran und es wird auch nur spärlich kontrolliert und noch seltener exekutiert. Solange du nicht auf dem EScooter mit 80 Sachen geblitzt wirst, kannst fahren was du willst.;)
Na ja, das genannte Thema ist ja erst aufgekommen, als ein Polizist eben das sanktioniert hat und der eScooter Besitzer aus allen Wolken gefallen ist!
Dann kam halt raus, das die Gesetzeslage angepasst wurde ohne das es öffentlich kommuniziert wurde bzw. den eScootern Händlern und Käufern klar wurde, das viele verkaufte eScooter nicht legal in Österreich genutzt werden dürften. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, das man erwischt wird, im Falle eines Unfalls ist man im Zweifelsfall der Leidtragende (weil man es im Verkehr wohl öfter mit PKW, LKW, Bussen zu tun hat als mit gleichstarken oder schwächeren Verkehrsteilnehmern Fußgängern, Fahrradfahrern). Dann könnten die Punkte "nicht zugelassenes Fahrzeug" ggf. "Fahren ohne Führerschein" und "nicht versichertes Kraftfahrzeug" neben den Krankenhausaufenthalt einem noch das letzte Hemd kosten.

In sofern würde ich Österreichern sehr nahelegen, zuzusehen, das dieses Thema weiter auf der politischen Agenda steht.
 

EPeter

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@chrispiac
Ich kenne die Geschichte. Leider weiß man nicht mehr über die Hintergründe wie es zu dieser Amtshandlung kam. Die Scooter sind bei uns nicht versicherungspflichtig, Es gibt offiziell keine Fahrzeugpapiere in denen die Wattzahl vermerkt ist.
Aber das es so nicht bleiben kann und wird ist völlig klar. Es gibt Leihscooter in Wien, die haben mehr als 250W Nennleistung. Wenn damit ein Unfall passiert wird’s kompliziert vor Gericht. Aber man sieht ja wie es läuft. Es werden weiterhin Geräte verkauft, die eigentlich illegal sind und keiner macht was dagegen. Es liegt nicht im Fokus der Allgemeinheit und damit interessiert sich auch der Gesetzgeber nicht. Ich fürchte das bleibt erstmals so bis es einheitliche EU Regelungen gibt.
 
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EPeter

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Da fällt mir noch was ein. Wenn man die EScooter Gesetze mit derselben Konsequenz auf Autos umsetzt, dann dürften wir in Österreich und vielen allen Ländern kein Auto mehr kaufen, das schneller als 130 km/h fährt und auch die PS bzw. KW Anzahl wäre so stark begrenzt dass man nicht mehr auf alle Berge kommt. :p
 

chrispiac

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Da verwechsest Du was. Für Autos gibt es EU-Fahrzeugklassen. Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung ist es Klasse M, für Güterbeförderung Klasse N, für Anhänger Klass O usw.
Bei Elektrostehrrollern gibt es nur eine Vorgabe für den Import in die EU, der Mindestsicherheitsstandards setzt, z. B. die Maschienenrichtlinie etc. Da es dafür keine EU Fahrzeugklasse gibt - einige Länder waren dagegen - ist die EU raus. Es wurde vorgeschlagen zu regulieren, es kam keine Mehrheit dafür zustande => die EU-Länder sind selbst dafür verantwortlich.

Möchten Österreichische Wähler, das es eine EU Regelung gibt, müßte eine EU weite Petition oder Volksbegehren erfolgen. Was denkt ihr, warum es sowas noch nicht gab? Rechtlich ist es möglich.
Österreich hat es sich einfach gemacht, und die EU Vorgaben für eBikes auf die Elektrostehroller angewendet. Nach dem Motto: Da gibt es schon eine Regelung, weiten wir die einfach auf die Elektrostehroller aus, dann gelten die als Fahrrad und der Drops ist gelutscht. Dann haben die Importeure, Verleiher nicht ins „Kleingedruckte“ des Gesetztes gesehen, sondern nur das Wahrgenommen, was ihnen entgegenkommt, nämlich 600W und 25km/h und wahrscheinlich wäre es dabei geblieben, wenn der Gesetzgeber (hat man eigentlich die Initiator dafür gefunden? Wäre doch schön, wenn man den „Buh-Mann“ bebennen könnte - hilft beim Frustabbau) nicht auf die Idee gekommen wäre „nachzuschärfen“ und die Nenn- statt Spitzenleistung in die Gesetzestexte aufzunehmen.

Jetzt wird halt bewußt, das die Gesetzgebung für eBikes, die es bisher sehr einfach machte Elektrostehroller in Österreich einzuführen und legal zu fahren, unzulänglich für die (legale) Nutzung von Elektrostehrollern ist, weil man halt nur mit Motor unterwegs ist und nicht - ggf. mit einer Gangschaltung - mit Muskelkraft mithelfen kann und so bei entsprechedem Gewicht nicht mal eine Parkhausrampe hochkommt. Jetzt auf eine EU Regelung zu hoffen, weil es die Östereichische Politik nicht schafft eine eigene angemessene Lösung zu schaffen, halte ich doch für sehr Naiv. Die EU hatte ja Vorgeschlagen eine Regelung zu schaffen, als sie dabei waren für alle möglichen Kraftfahrzeuge Fahrzeugklassen und entsprechende Regelungen zu schaffen, da wollten die Länder nicht. Wenn man sieht, in welchen Abständen solche EU Regelungen erneut aufgegriffen werden (im Bereich Fahrzeuge, sind das 30 bis 40 Jahre), würde ich Euch nahelegen eher nach einer seperaten Österreichischen Lösung zu suchen.

Als Beispiel: Die Richtlinie 70/156/EWG aus dem Jahr 1970 für die Definition von Fahrzeugklassen galt bis 2009. Die Regelung, womit man Elektrostehroller hätte erfassen können, ist die Verordnung EU Nr. 168/2013 wo leichte ein- bis zweispurige Kraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse L) geschaffen wurde, in der auch die Ausnahme für eBikes bis 250W geregelt ist (aus dem Jahr 2013). Wenn die auch solange gilt, wie die 70/156/EWG könnt ihr bis in die 2040er oder gar 2050er Jahre warten, bis es eine Chance gibt, das das nationale Östereichische Problem der Elektrostehroller von der EU gelöst wird - zumindest besteht dann eine Chance darauf. Wollt ihr in Österreich wirklich 20 bis 30 Jahre in einer Grauzone darauf warten?
-> HIER <- (externer LINK)

Wenn ihr clever seid, nehmt ihr die eKFV aus Deutschland als Vorlage [-> HIER <- (externer LINK)] und „bastelt“ eine eigene Gesetzesvorlage daraus, nach eurem Geschmack, was dann eine eigene Österreichische Fahrzeugklasse ergibt, bestenfalls mit 600W (oder mehr), 25km/h und keine Versicherungspflicht usw. Das Problem ist eher, das auf die politische Tagesordnung zu bekommen, also dem Gesetzgeber klar zu machen, das Handlungsbedarf besteht, in dem Bereich tätig zu werden. Dazu müßten sich die Elektrostehroller Besitzer aber irgendwie z. B. in einem Verein organisieren und mit den Fachhändlern und Verleihern zu einer Einigung kommen, damit genügend Druck auf die Politik ausgeübt werden kann, eine entsprechende Gesetzesvorlage einzubringen.

Anders würde ich nicht davon ausgehen, das sich etwas bewegt - mit der Konsequenz, das abzusehen ist, das bis vielleicht mal die EU einen neuen Anlauf nimmt, Elektrostehroller in eine EU Fahrzeugklasse aufzunehmen - ihr in einer Grauzone unterwegs seit. Damit würde ich nach den bisherigen Erfahrungen frühestens um 2040 bis 2050 rechnen.

Damit wäre aber klar, das wenn es zu einem dramatischen Vorkommnis mit Elektrostehrollerbeteiligung in Österreich kommt, der Gesetzgeber auf die Einhaltung der geltenden Gesetze pocht und die Polizei zum Handeln zwingt. So könnte mit einem tragischen Vorfall, das existierene Kartenhaus mit der geltenden eBike Regelung in Österreich in sich zusammenfallen.
 
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Tical

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Man wollte ja die "höchste zugelassene Leistung" in "Nennleistung" ändern und die 600 Watt unverändert lassen.
Dazu hat es mehrere Stellungnahmen gegeben die dies verhindert haben:

Amt der Wiener Landesregierung:
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/4f5489dd-fa9a-4f21-a484-b9c79ee13261

Kuratorium für Verkehrssicherheit:
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/2abcc12a-7c36-440f-854a-ac62a90d8364

Öamtc:
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/d33faa32-b205-4abe-afd5-64ec89b7fa64


Leider hat keiner von denen Ahnung von der Materie...(beim ÖAMTC iwi traurig)
Dürfen aber bestimmten ob Gesetz geändert werden oder nicht....

Anscheinend glauben die alle das der Scooter dann mindestens 600w abgreift und nicht nur soviel wie benötigt wird...🤣
In Wien ist man sogar der Meinung das man bei 600w Nennleistung automatisch 1440W peak hat...🤦
 

Andy K

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Alle beziehen sich mit ihrer Erklärung auf das Fahrrad aber keiner hat den Vorschlag gemacht, dass man bei der Leistungsabgrenzung zwischen eScootern und eFahhrrädern unterscheiden sollte.
Man müsste ja nur einen Satz in der Verordnung hinzufügen und alle wären glücklich.
 

EPeter

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Das hab ich nun davon. ein paar blöde Bemerkungen von mir und schon schlägt die Keule des deutschen Normativs gnadenlos zu (kleines Scherzerl aus Ö-Sicht).

Ich finde die zusammenfassende Analyse von @chrispiac ganz gut getroffen. Auch die Sicht der anderen teile ich ungeteilt.
Hier wurde und wird leider ziemlich viel gepfuscht. Eine vernünftige Lösung für den Benutzer ist nicht in Sicht.
Die Gesetzgeber fahren selber vermutlich gar nicht mit Scooter.
 

Hentai Kamen

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Phoenix 19,2 | velix
Die Gesetzgeber fahren selber vermutlich gar nicht mit Scooter.
Wenn eure Volksvertreter ähnlich hohe Diäten wie die Deutschen kassieren, fahren die eh' mit dem Maybach vor. Genauer gesagt, ihr Chauffeur fährt, damit sie darüber nachsinnieren können, wie sie ihre Untertanen noch weiter drangsalieren können 😉
 

A.Krell

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siehe Signatur
Ja für E-Moped, nicht für E-Scooter, das sund zwei verschiedene Geräte aber werden in AT beide dem Fahrrad gleichgestellt, in DE sind auch die Mopeds oder Mofas mit bis zu 25km/h eine eigene Fahrzeugklasse und dürfen nur mit extra Kennzeichnung(Mofa frei) auch auf den Radweg ansonsten nur Straße
 
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