eScooter im Nahverkehr. Wie lange geht das noch gut?

Hoja

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In der Dresdner S-Bahn (VVO, Verkehrsverbund Oberelbe) wurde mir vorher von der Schaffnerin erklärt, dass ein zusammengeklappter E-Scooter ermäßigte Tickets benötigt (samt VVO Broschüre die das belegt), also nicht mal (bei langen Touren günstigere) Fahrradkarten.
Und das für ein Gerät, was sich optimal unter Vierersitzplätzen verstauen lässt...
Das finde ich merkwürdig, zumal meines Wissens nach der Verband der Verkehrsbetriebe Deutschlands ausdrücklich empfiehlt, zusammengeklappte E-Scooter mit einem Gewicht bis zu 15 kg als Gepäckstück zu empfehlen, ohne zusätzliche Kosten. Quelle: Electric Empire.

=> Der VVO sorgt dafür, das ein Umstieg auf die Kombination ÖPNV mit privaten Scooter nicht stattfindet. Ich würde in so einem Fall dann das Auto oder die Vespa bevorzugen als jenen verschnarchten Saftladen, bei dem man den Eindruck bekommt, Hauptsache Abkassieren. In einem Spiegel Bericht war zu lesen: Kostenfalle öffentlicher Nahverkehr.

Damit wird der gewünschten Verkehrswende ein Bärendienst erwiesen.
 
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Hoja

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In der Vorstadt werde ich mit meinem eScooter tatsächlich bestaunt (und bin zum Helden der Kinder mutiert...endlich mal ein Großer, der etwas von Spaß versteht!). Aber ich sehe mit Sorgen, was in der Stadt mit den Leihscootern abgeht. Und da wird niemand unterscheiden, ob das Ding geliehen oder gekauft wurde. Entsprechend negativ ist die Berichterstattung.


Darum fürchte ich eher steigende Versicherungsprämien, Helmpflicht (ich trage einen, will aber nicht müssen) und Verbote.
Man kann nur hoffen, das das Verhalten vom Fuss-Pilz Chef für die Kamera von der Regie inszeniert wurde. Sonst wäre es meines erachtens nach ein Fall für die Justiz, Stichwort: Sexuelle Belästigung => „grabshen“ und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Wohin kommen wir denn, wenn sich Fuss Polizeirechte anmaßt?
 

Streetnoobster

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Zu dem Mann habe ich auch eine ganz eigene Meinung. Auch, wenn ich das Anliegen durchaus nachvollziehen kann. Aber die Knöllchen-Horst-Mentalität ist mir ohnehin in höchstem Maße suspekt.
 

BeVau

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Ich habe eben mal die entsprechende Stelle aus der Broschüre abfotografiert:
20210331_225711.jpg

Der schlechte Witz ist ja, davon steht nix online. Im Gegenteil, da wird die kostenlose Mitnahme von zusammenklappbaren Fahrrädern in Taschen erwähnt. Müssen wohl ne Tasche oder blickdichte Müllbeutel heran...
 

Wingman

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Hier in Marl leben ca 80 000 Menschen. Mit meinem Roller gehöre ich zu einer handvoll Exoten die mit privaten Rollern unterwegs sind. Leihroller gibt es nur in der Nachbar Großstadt Recklinghausen.

Hier in Marl sieht man Roller eher als etwas fröhliches oder nettes ... einfach etwas Neues. Ich fahre auf dem Fahrradweg oder der Straße ... wie es sich gehört. Aber ich fahre auch in der Einkaufsstraße die zwar eine Fußgängerzone ist ... aber für Radfahrer freigegeben ist. Mein Roller ist aber eigentlich ein KFZ ... und ich dürtfte dort nicht fahren. Mit meinem E Bike dass wesentlich schneller fahren kann als mein Roller .... darf ich aber fahren. Soll heißen wir leben in einem Umbruch und sollten nicht immer alles so ernst nehmen. Militante Fußgänger wie dieser Mann aus dem Spiegel Viedeo ist mindestens genauso schlimm wie dieser Scooterfahrer der mit Fußgänger Geschwindigkeit auf dem Gehweg fährt.
Ich selbst sehe es als weltfremd an den Roller in der Fußgängerzone zu verbieten während ein Fahrrad dort erlaubt ist.

Doch zurück zum Thema. Vor Corona Zeiten war ich sehr viel mit Bussen und Bahn unterwegs weil ich ein Bärenticket besitze welches auch die Mitnahme eines Fahrrades erlaubt. Ich besitze ein Tern Faltrad dass zusammengeklappt nicht größer als ein Gepäckstück ist. Ich habe es aber noch nie zusammen klappen müssen, weil sich noch nie jemand aufgeregt hat. Und ich wurde IMMER mitgenommen.

Jetzt in Corona Zeiten habe ich dieses Ticket gestoppt. Um dennoch flexibel zu sein habe ich mir diesen kleinen Klappscooter gekauft. Er hat die Faltmaße von 103 x 16 x 38 cm und ist damit nicht größer als ein Gepäckstück. Sein Gewicht von 14Kg erlaubt mir ihn am langem Arm senkrecht zu tragen. Er verbraucht dann also eher weniger Platz wie z.B. eine Einkaufstasche. Ich nehme ihn so mit in jedes Geschäft. Ich würde ihn sogar mit in ein Restaurant nehmen wenn die geöffnet hätten. Ich trage ihn so eng am Körper dass ich mit ihm zusammen durch jede Tür passe. Ich gebe aber zu dass die meisten anderen Roller wesentlich größer sind als meiner und da sicher eine Grenze überschritten wird. Deshalb kann man einfach nicht pauschal sagen dass die Mitnahme im ÖPNV erlaubt sein muß.
 

Parker

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Bei der DB scheint das ein wenig „Tagesformabhängig“ zu sein.
Hatte bisher genau einen Schaffner, der mich „genötigt“ hat, den Scooter zusammenzuklappen.
in einem, bis auf mich, absolut leeren Zug. Sicher 200 Plätze.
Eingeklappt steht der Lenker etwas in den Gang.
Aufgestellt drehe ich den Lenker, sodass meine Füße weiter raus stehen.
Die anderen sind da eher gleichgültig bis interessiert.
 

RinxHoshizora

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Bei der DB scheint das ein wenig „Tagesformabhängig“ zu sein.
Hatte bisher genau einen Schaffner, der mich „genötigt“ hat, den Scooter zusammenzuklappen.
in einem, bis auf mich, absolut leeren Zug. Sicher 200 Plätze.
Eingeklappt steht der Lenker etwas in den Gang.
Aufgestellt drehe ich den Lenker, sodass meine Füße weiter raus stehen.
Die anderen sind da eher gleichgültig bis interessiert.
ookay das mit dem zusammen klappen so steht es auch drin das die da nur mit genommen werden dürfen
aber ich bin morgen wieder auf Arbeit da wer ich mal fragen wie das aus schaut ^^
 

Parker

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Damit kann ich auch gut leben, fand‘s nur etwas albern, weil ich ganz alleine war 😉
 

RinxHoshizora

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Guten Morgen ihr lieben

Ich hab das vorhin mal angestoßen auf der Arbeit am Freitag werde ich genaueres erfahren

Derzeit weis ich es so das wenn wir die Scooter/Roller zusammen klappen das die dann kostenlos mit Genomen werden dürfen
 

Gary

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Um das Ganze mal abzukürzen:
Aus den Beförderungsbedingungen: 7.1.2 Reisende dürfen je ein nach den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV) zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug mitnehmen, sofern es zusammengeklappt ist und die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden [= in der Gepäckablage liegt!].
 

RinxHoshizora

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Um das Ganze mal abzukürzen:
Aus den Beförderungsbedingungen: 7.1.2 Reisende dürfen je ein nach den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV) zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug mitnehmen, sofern es zusammengeklappt ist und die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden [= in der Gepäckablage liegt!].
Naja xD ich glaube niemand wird das teil in die Gepäck Ablage packen hoch mag ja noch gehen aber runter 😅😅
 

Parker

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Ich bin mir sicher, dass die Dinger schneller runter, als hoch kommen 😂
 
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