E-Scooter im VVO - Teil 2
Nach monatelangem Mitschleppen meines E-Scooters in Bus und Bahn ohne Probleme war es letztens wieder soweit: Ein ambitionierter Schaffner, bewaffnet mit Tarif-Broschüren und eben jener
mit dieser Formulierung, bestand darauf, dass ich für mein Fortbewegungsmittel eine ermäßigte Fahrkarte nachlösen muss.
Im Anschluss habe ich im Reisezentrum das Geld wieder zurück fordern können - auch wenn es nicht viel ist, aber da geht es mir ums Prinzip.
Ich ging zudem zu einem VVO Kundenschalter und habe mir das mal aus deren Sicht erläutern lassen und siehe da: E-Scooter können zusammengeklappt mitgenommen werden. (Dieser Ansicht waren auch all die Schaffner in den letzten Monaten.)
Die Erkenntnisse:
In der aktuellen Version der
VVO-Tarifbroschüre S. 27 wurde der Eintrag zu den E-Scootern (siehe vorherige Verlinkung) entfernt (aber bei meiner kleinen Recherche der Links eben sah ich, dass das in der derzeit aktuellsten
Englischen Version S. 25 von 2020 noch drin steht).
Auch im
Kleingedruckten S. 17, §11 (3) wird die Mitnahme " zusammengeklappte[r] elektrische[r] Tretroller" gestattet. Etwas widersprüchlich ist im nächsten Absatz die Formulierung "nicht zusammengeklappte, zulassungs- oder
versicherungspflichtige Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen", da unsere Geräte ja versicherungspflichtig sind. Das empfand jener Schaffner übrigens auch als Bestätigung, dass ich nachlösen müsse als ich damit gegen das Nachlösen argumentierte; beim VVO sagte man mir, dass damit eigentlich die üblichen Kraftfahrzeuge gemeint sind (damit keine Mofas oder sowas mit der Bahn transportiert werden) - ich hoffe diese Passage wird auch noch angepasst.
Die Erkenntnis ist jedenfalls nun:
Der Passus mit den E-Scootern ist nicht mehr in der Broschüre (zweite Verlinkung Stand August 2021), auch im Kleingedruckten existieren bis auf den kleinen versicherungspflichtigen Vermerk keinerlei Hinweise auf eine kostenpflichtige Mitnahme, selbst dieser steht im Widerspruch zum vorherigen Absatz.
Dennoch bin ich gespannt, wann ich mich das nächste mal mit einem Schaffner über die Thematik "unterhalten darf." In dem Falle wurde mir empfohlen, die kostenfreie Kundenhotline anzurufen und diese vor Ort zu Rate zu ziehen.
(Kl)eine Anmerkung noch: Alle Beteiligten - VVO Ansprechpartner, auch jener Schaffner und soweit ich das auch von mir behaupten darf - sind durchgehend freundlich und respektvoll gewesen.