Hi,
Ich habe mal bei meiner Zulassungsstelle angefragt, das habe ich bekommen:
„Sie benötigen für die freiwillige Zulassung die Betriebserlaubnis bzw. CoC / EG-Übereinstimmungserklärung im Original, eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Ihr Ausweisdokument sowie die Identifizierung des Fahrzeugs. Die Fahrzeugvorführung können Sie vorab bei einer Prüforganisation oder bei uns vor Ort vornehmen lassen. Sie benötigen auch einen Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen über eine entsprechende Kennzeichenhalterung. Eventuell können Sie bei einer Prüforganisation diesen Nachweis inklusive der Fahrzeugidentifizierung gemeinsam veranlassen. Sie erhalten bei Zulassung ein Kennzeichen in der Größe 220 mm x 200 mm oder alternativ im Rahmen einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (35,20 €) ein verkleinertes Kennzeichen in der Größe 255 mm x 130 mm. Für Elektrokleinstfahrzeuge ist die Ausgabe eines E-Kennzeichen im übrigen nicht möglich. Bei Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) und Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ausgestellt.sie benötigen für die freiwillige Zulassung die Betriebserlaubnis bzw. CoC / EG-Übereinstimmungserklärung im Original, eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Ihr Ausweisdokument sowie die Identifizierung des Fahrzeugs. Die Fahrzeugvorführung können Sie vorab bei einer Prüforganisation oder bei uns vor Ort vornehmen lassen. Sie benötigen auch einen Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen über eine entsprechende Kennzeichenhalterung. Eventuell können Sie bei einer Prüforganisation diesen Nachweis inklusive der Fahrzeugidentifizierung gemeinsam veranlassen. Sie erhalten bei Zulassung ein Kennzeichen in der Größe 220 mm x 200 mm oder alternativ im Rahmen einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (35,20 €) ein verkleinertes Kennzeichen in der Größe 255 mm x 130 mm. Für Elektrokleinstfahrzeuge ist die Ausgabe eines E-Kennzeichen im übrigen nicht möglich. Bei Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) und Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ausgestellt.“
Ich will versuchen, die Zulassung vor der Gesetzesänderung durch zu bekommen. Also werde ich mal versuchen eine Kennzeichenhalterung an meinem Roller anzubringen und hoffe, dass der TÜV mich damit durch lässt.