Freiwillige Zulassung & THG-Prämie für eScooter?

BigM

Einsteiger
Registriert
7 Aug 2022
Beiträge
16
Punkte Reaktionen
9
eScooter
etwow S2 Booster Plus
Zuerst müsste man von einer Versicherung eine Versicherungsnummer für die Zulassung erhalten. Dann kann die Zulassung in Angriff genommen werden.
Ich würde es begrüßen.
Da gibt es sicherlich welche wie HUK oder ähnliche, die eine EVB Nummer rausrücken.
Eine Hürde könnte sein, wenn die Zulassungsstelle kleinlich ist, dass die auf der Kennzeichenbeleuchtung rumhacken. Dann müsste man eine passende installieren. Die Nummernschildgröße sollte passen, da die Höhe gleich hoch ist wie die des Versicherungskennzeichens. Und von der breite her sollte es auch kein Problem sein.

Obs klappt ist ungewiss aber wenn man rein nach Gesetz und Paragraphen geht, dann muss es definitiv gehen. Rechtens ist es definitiv.
 

pedator92

Experte
Registriert
18 Feb 2020
Beiträge
1.202
Punkte Reaktionen
791
eScooter
ESA 1919
Genau das macht mich im Moment noch stutzig, warum das THG-Prämien Thema bislang noch niemand auf der Uhr hat. Vllt. übersehe ich auch momentan noch etwas.
Naja, jedenfalls werde ich das Projekt nächstes Jahr angehen und entsprechend einen Scooter kaufen, den freiwillig zulassen (versuchen) und schauen wie weit ich komme. Im schlimmsten Fall, fahr ich den halt ohne amtlich Zulassung mit dem Versicherungskennzeichen.

Laut KBA sind derzeit 3! eScooter per freiwilliger Zulassung zugelassen sind.
Warum erst nächstes Jahr?
Quelle für die Behauptung mit den 3 Scooter?

Ich mein, die versicherung müsste erstmal ein passenden Tarif finden, dann die Zulassungsstelle eben das irgendwie in ihren PC prügeln und dümmstenfalls müsste der TÜV noch mitspielen wegen Beleuchtung usw.

In deinem Fall, frag doch einfach mal per Mail deine Versicherung an was die Versicherung kostet und ob es möglich ist, deine Zulassungsstelle könntest du auch so erreichen.
 

BigM

Einsteiger
Registriert
7 Aug 2022
Beiträge
16
Punkte Reaktionen
9
eScooter
etwow S2 Booster Plus
Warum erst nächstes Jahr?
Quelle für die Behauptung mit den 3 Scooter?

Ich mein, die versicherung müsste erstmal ein passenden Tarif finden, dann die Zulassungsstelle eben das irgendwie in ihren PC prügeln und dümmstenfalls müsste der TÜV noch mitspielen wegen Beleuchtung usw.

In deinem Fall, frag doch einfach mal per Mail deine Versicherung an was die Versicherung kostet und ob es möglich ist, deine Zulassungsstelle könntest du auch so erreichen.
Aus Zeitgründen, werde ich den Zeitaufwand erst nächstes Jahr schaffen. Ich geh davon aus, dass mir die Behörden noch 2-3 Stolpersteine legen werden. Das schaff ich derzeit zeitlich nicht.

Quelle für die 3 Zulassungen von eKF: https://fragdenstaat.de/anfrage/freiwillige-zulassung-von-ekf/#nachricht-695256

Anbei der Screenshot der o.g. Quelle:
7D4C9DE9-EB16-4AF3-A9CF-107B9426D3E3.jpeg

Meine Versicherung bietet keine Versicherung für eKF an.
Hab aber im Netz gelesen, dass wohl die HUK sowas anbietet. Aber das Thema geb ich an meinen Finanzer. Der hat sicher eine passende und günstige Versicherung dafür.
 

Rook

Experte
Registriert
8 Jan 2020
Beiträge
1.157
Punkte Reaktionen
798
eScooter
ESA 5000, G30D
Die Escooter-Versicherungsplakette hat (B x H):
53 x 65 mm.

Das dann notwendige Kraftrad-/Leichtkraftradkennzeichen hat (B x H):
180/220 x 200 mm bzw.
max. 255 x 130 mm.
 

BigM

Einsteiger
Registriert
7 Aug 2022
Beiträge
16
Punkte Reaktionen
9
eScooter
etwow S2 Booster Plus
Die Escooter-Versicherungsplakette hat (B x H):
53 x 65 mm.

Das dann notwendige Kraftrad-/Leichtkraftradkennzeichen hat (B x H):
180/220 x 200 mm bzw.
max. 255 x 130 mm.
Dann wird ein ordentlicher Kennzeichenhalter mit Licht pflicht.
Aber der Umbau sollte machbar sein.
 

Rook

Experte
Registriert
8 Jan 2020
Beiträge
1.157
Punkte Reaktionen
798
eScooter
ESA 5000, G30D
Die Mindestanbauhöhe über dem Boden ändert sich dann von 5cm auf 30cm.

Das könnte ein Problem werden (zumindest optisch).
 

BigM

Einsteiger
Registriert
7 Aug 2022
Beiträge
16
Punkte Reaktionen
9
eScooter
etwow S2 Booster Plus
Die Mindestanbauhöhe über dem Boden ändert sich dann von 5cm auf 30cm.

Das könnte ein Problem werden (zumindest optisch).
Wie meinst von 5 auf 30cm?
In welcher Norm/Gesetz wird die Anbauhöhe vorgegeben?
 

Rook

Experte
Registriert
8 Jan 2020
Beiträge
1.157
Punkte Reaktionen
798
eScooter
ESA 5000, G30D
Vorher: §29a FZV

Nachher: Ah, es gab noch eine Änderung, die da helfen kann (2009/62/EG, Radradius):
Mindestabstand zum Boden
5.1. Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.


Bei 10 Zoll also 13mm, somit kein Problem.
 

BigM

Einsteiger
Registriert
7 Aug 2022
Beiträge
16
Punkte Reaktionen
9
eScooter
etwow S2 Booster Plus
Super. Das ist ja schonmal perfekt.
Ich sehe das einzige Hinderniss derzeit bei der notwendigen Kennzeichenbeleuchtung.
Aber das muss erstmal der/die Angestellte von der Zulassungsstelle checken, dass der Scooter standardmäßig keine Kennzeichenbeleuchtung hat.

Von daher könnte es evtl. auch ohne Umbauten von statten gehen.
 

pedator92

Experte
Registriert
18 Feb 2020
Beiträge
1.202
Punkte Reaktionen
791
eScooter
ESA 1919
Aber das muss erstmal der/die Angestellte von der Zulassungsstelle checken, dass der Scooter standardmäßig keine Kennzeichenbeleuchtung hat.

Von daher könnte es evtl. auch ohne Umbauten von statten gehen.
Du könntest Glück haben und die interessiert es einfach nicht, allerdings MUSST du eine Kennzeichenbeleuchtung vorweisen. Den Umbau musst du also so oder so machen, ist aber allerdings Kleingeld im Vergleich zur Zulassung und Kennzeichen selber.
 

Marlu

Einsteiger
Registriert
11 Aug 2022
Beiträge
5
Punkte Reaktionen
0
eScooter
Ninebot
Da gibt es sicherlich welche wie HUK oder ähnliche, die eine EVB Nummer rausrücken.
Eine Hürde könnte sein, wenn die Zulassungsstelle kleinlich ist, dass die auf der Kennzeichenbeleuchtung rumhacken. Dann müsste man eine passende installieren. Die Nummernschildgröße sollte passen, da die Höhe gleich hoch ist wie die des Versicherungskennzeichens. Und von der breite her sollte es auch kein Problem sein.

Obs klappt ist ungewiss aber wenn man rein nach Gesetz und Paragraphen geht, dann muss es definitiv gehen. Rechtens ist es definitiv.
Weiß du welche Versicherung eine eVB Nummer liefert? HUK wollte aber keine Nummer geben.
 

pedator92

Experte
Registriert
18 Feb 2020
Beiträge
1.202
Punkte Reaktionen
791
eScooter
ESA 1919
Viele Gedanken muss man sich zu dem Thema nicht mehr machen.

Siehe hier.
 

MineBreaker

Einsteiger
Registriert
7 Sep 2022
Beiträge
7
Punkte Reaktionen
7
eScooter
Xiaomi 1s
Hi,
Ich habe mal bei meiner Zulassungsstelle angefragt, das habe ich bekommen:

„Sie benötigen für die freiwillige Zulassung die Betriebserlaubnis bzw. CoC / EG-Übereinstimmungserklärung im Original, eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Ihr Ausweisdokument sowie die Identifizierung des Fahrzeugs. Die Fahrzeugvorführung können Sie vorab bei einer Prüforganisation oder bei uns vor Ort vornehmen lassen. Sie benötigen auch einen Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen über eine entsprechende Kennzeichenhalterung. Eventuell können Sie bei einer Prüforganisation diesen Nachweis inklusive der Fahrzeugidentifizierung gemeinsam veranlassen. Sie erhalten bei Zulassung ein Kennzeichen in der Größe 220 mm x 200 mm oder alternativ im Rahmen einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (35,20 €) ein verkleinertes Kennzeichen in der Größe 255 mm x 130 mm. Für Elektrokleinstfahrzeuge ist die Ausgabe eines E-Kennzeichen im übrigen nicht möglich. Bei Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) und Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ausgestellt.sie benötigen für die freiwillige Zulassung die Betriebserlaubnis bzw. CoC / EG-Übereinstimmungserklärung im Original, eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Ihr Ausweisdokument sowie die Identifizierung des Fahrzeugs. Die Fahrzeugvorführung können Sie vorab bei einer Prüforganisation oder bei uns vor Ort vornehmen lassen. Sie benötigen auch einen Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen über eine entsprechende Kennzeichenhalterung. Eventuell können Sie bei einer Prüforganisation diesen Nachweis inklusive der Fahrzeugidentifizierung gemeinsam veranlassen. Sie erhalten bei Zulassung ein Kennzeichen in der Größe 220 mm x 200 mm oder alternativ im Rahmen einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (35,20 €) ein verkleinertes Kennzeichen in der Größe 255 mm x 130 mm. Für Elektrokleinstfahrzeuge ist die Ausgabe eines E-Kennzeichen im übrigen nicht möglich. Bei Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) und Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ausgestellt.“

Ich will versuchen, die Zulassung vor der Gesetzesänderung durch zu bekommen. Also werde ich mal versuchen eine Kennzeichenhalterung an meinem Roller anzubringen und hoffe, dass der TÜV mich damit durch lässt.
 
Oben