Als „Entmündigung“ würde ich es nur ansehen, falls das eScooter Modell über diese Eingenschaft verfügte und durch ein Update einem die Wahl genommen wird. Solange es nicht auf der Gesetzeslage beruht würde ich es dann als Einschränkung wahrnehmen, vor allem, wenn in der Bedienungsanleitung steht, wie man Zerostart aktiviert oder mit der Funktion geworben hat.
Natürlich steht es den Hersteller/Inverkehrbringer die Eigenschaften zu ändern, vor allem, wenn sie selber zu einer anderen Risikobewertung kommen. Das setzt aber angepasste Kommunikation mit den Käufern voraus, also das dann nicht mit der Funktion mehr geworben wrrd und auch offen kommuniziert wird, ab wann die Funktion nicht mehr zur Verfügung steht (z. B. neue Serie, Verkauf ab ca. Monat/Jahr). Dann darf es auch nicht mehr in der Bedienungsanleitung aufgeführt sein.
Epowerfun hat bisher nicht mit der Funktion geworben. Natürlich hat es sich hier im Forum herumesprochen, das es beim EPF-2 möglich war. Der PULSE wird es nicht mehr bekommen, beim Fritz 2.0 bin ich mir nicht sicher, würde es aber begrüßen, wenn es noch bleibt. Übel fand ich es beim Joyor Y8-S, wo es plötzlich mit anderen Funktionen von „jetzt auf gleich“ nicht mehr möglich war, es aber immer noch in der Bedienungsanleitung steht.
Ich verstehe schon, wenn jemand auf diese Funktion Wert legt und bei seinen bevorzugeten eScooter nicht mehr vorfindet enttäuscht ist. Ich rechne bald mit einer gesetzlichen Regelung, daher werde ich mir ggf. den Fritz 2.0 zulegen, in der Hoffnung, das er noch darüber verfügt. Ich brauche es nicht unbedingt, aber lieber haben und nicht brauchen, als umgekehrt.