Gebrauchter Scooter

Alpinegt

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Hallo . Brauchmal euere Hilfe und oder Meinung . Was darf denn ein Telefunken s950 , mit ca 36 kilometern gebraucht , denn kosten ???

Hab schon eine Anfrage an den Verkäufer gemacht , zwecks Kaufdatum und Garantie , oder eben Gewährleistung .

Und überhaupt . Wie sieht es denn generell aus , wegen Garantie oder Gewährleistung und wie lange , gelten diese tatsächlich ???

Ist bei übay zu finden . Keine Ahnung wie man einen Link hier einstellt . Preisvorschlag wird akzeptiert und der Scooter gefällt mir .

Nur eben die frage , zwecks Garantie oder Gewährleistung .

Über Hilfe eurerseits , wäre ich sehr dankbar . Armin
 

PB350

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Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (24 Monate, mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten) kann von privaten Verkäufern in Anzeigetexten ausgeschlossen werden. Herstellergarantien sind freiwilig. Du müsstest dich beim Hersteller erkundigen, ob diese auch für dich als Zweitkäufer gilt.
 

Alpinegt

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Hallo PB350 . Ja und genau da , hänge ich fest . Angaben zum Kaufvertrag gibt es leider nicht , noch nicht . Hab den Verkäufer schon

kontaktiert und warte auf antwort . Ich warte mal ab und gut ist es . Danke mal für deine Information .
 

PB350

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Kein Problem. Ein Kaufbeleg des Erstkäufers ist als Eigentumsnachweis immer gut, nur kann es halt sein, dass mögliche Garantieansprüche nur für den Erstkäufer gelten. Ich hatte diesen Fall mal mit einer gebrauchten Spielekonsole. Der von mir mitverkaufte Kaufbeleg wurde später vom Hersteller nicht akzeptiert, weil die persönlichen Daten voneinander abwichen.
 

Alpinegt

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Hallo PB 350 . Das wollte ich gerade , versuchen zu beschreiben . Ich habe alle Seiten hier gelesen , aber das Thema Garantie

oder gewährleistung , finde ich nichts , womit ich was anfangen , könnte .

Schöne Rechnung , ca 5 oder 6 monate alt , vom Erstkäufer und alle denken , es ist bestens . Garantie oder Gewährleistung , ist

selten übertragbar , an den Zweitkäufer . Paar Euros sparen und dann über die Herstellerpreise schimpfen .

Ich gebe dann gerne , ein paar Euros mehr aus und habe ruhe . Ich schaue mich lieber weiter um und kaufe aus erster hand

und direkt . Ich denke aber , das dieses Thema mal richtig , für uns alle , durchläuchtet werden sollte .


Ich mach mir mal ne Pizza und danach , gibt es ein kühles Bier . Achje . In vielem Kleingedruckten steht sogar , das ansprüche

an Dritte , nicht übertragen werden .
 

PB350

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Ja, dies ist kein Thema, mit dem sich der Normalverbraucher großartig beschäftigt. Bei gebrauchten Fahrzeugen von Privaten bin ich generell etwas vorsichtig, weil man nicht weiß, wie mit dem Fahrzeug umgegangen wurde. Zumindest würde ich einen entsprechenden Preisnachlass aus Risikoabwägungen erwarten.
 

Kasselaner

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Ich mach mir mal ne Pizza und danach , gibt es ein kühles Bier . Achje . In vielem Kleingedruckten steht sogar , das ansprüche

Ohne Dich angreifen zu wollen, aber wo bist Du gedanklich zuhause?
Wenn Du besten Service mit max. Garantie willst, gibt es nur den Händler!
Im übrigen, das Bier bitte erst später zu Gemüte......
 

Reiner

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Garantie ist freiwillig, die Bedingungen kann der Hersteller festlegen. Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da kann der gewerbliche Verkäufer keine Bedingungen festlegen und die gesetzlichen Bedingungen gelten auch für Zweitkäufer. Wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, und ein privater Verkäufer die Gewährleistung gänzlich ausschliessen kann.
 

Kasselaner

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Bei Privaten Verkäufern ist die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen,!
Mich persönlich schreckt es ab, wenn jemand diesen unnötigen Satz explizit in seine Anzeige reinschreibt.
 

Alpinegt

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Hallo Kasselaner . Ich bin in Badenwürtemberg zuhause . Gedanklich bin ich hier im Forum und ziehe mir alles Wissen rein , was

ich lesen kann . Aber genau dieses Thema finde ich , zu unseren Scootern , nicht wirklich . Keine klaren aussagen , nichts .

Händler habe ich gestern schon direkt angeschrieben und nur einer hat geantwortet . Habe was anderes erwartet , von diesem tollen Händler .

Achja . Habe ein Auto mit 5 Jahren Garantie !!!!! Im Kleingedruckten , was ich nicht mal gelesen hatte , werden andere Punkte

angesprochen , oder eben extra in Rechnung gestellt . Ja und Garantie oder deren Ansprüche , werden nicht , an Dritte übertragen .


Ca 160 Euro mehr , für was Neues ist mir lieber , als zu diskutieren , was ein Akku mal beim Händler 180 oder 250 Euro kostet .

Achja . Da mein Händler mich schon mehr als 30 Jahre kennt , liegen schon mal Sommerreifen , für null Euro , für mich bereit .

Oh man . Winterreifen mit eigenen Felgen und natürlich Sommerreifen , mit anderen Felgen .

Für mich bleibt jetzt noch der Ninebot G30D und der Xiaomi Pro 2 , in meiner Bestenliste übrig . Garantie hin , Gewährleistung her .

Hmmmm .
 

Alpinegt

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Danke dir , Kasselaner . Somit ist doch alles gesagt . Danke
 

Reiner

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Bei Privaten Verkäufern ist die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen,!
Mich persönlich schreckt es ab, wenn jemand diesen unnötigen Satz explizit in seine Anzeige reinschreibt.
Gewährleistung muss auch ein privater Verkäufer leisten, wenn er sie nicht ausschließt, deshalb siehst du diesen Satz auch häufig bei Angeboten.

Eine Gewährleistung ist im Gegensatz gesetzlich geregelt und betrifft den gewerblichen als auch privaten Verkäufer. Der private Verkäufer ist jedoch im Vorteil und kann die Gewährleistung durch eine Klausel ausschließen.
https://www.commercemanager.de/privatverkauf-gewaehrleistung-garantie-oder-frei-von-pflichten/
 

Alpinegt

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Hallo Reiner . Les dich mal etwas schlauer !!!! Garantie ist bindend und fest , peer Vertrag . Und wer steht in diesem Vertrag drinnen !!!!! Gewährleistung ist ein wort , was eine blöde gewähr gibt

in den ersten 6 Monaten nach Kauf und danach , gilt die BEWEISLASTUMKEHR !!!! Beweise mal was , nach 8 Monaten , wenn du selbst nicht der Eigentümer bist , laut Vertrag . Hmmmmmm
 

Alpinegt

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Ich hatte einem bestimmten Verkäufer angeschrieben , zum Thema Garantie oder Gewährleistung . Die Antwort hätte ich nicht erwartet ,

was da gekommen ist . Der Preis selbst , wäre offiziell gewesen , ohne zu an dem Preis , was zu Verhandeln . Kann sogar sein , das dieser Händler hier , alles mit lesen kann . Meine Anfrage wurde somit vom Händler , abgelehnt .
 

Rook

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ESA 5000, G30D
Garantie ist freiwillig, die Bedingungen kann der Hersteller festlegen. Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da kann der gewerbliche Verkäufer keine Bedingungen festlegen und die gesetzlichen Bedingungen gelten auch für Zweitkäufer. Wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, und ein privater Verkäufer die Gewährleistung gänzlich ausschliessen kann.
Der Zweitkäufer und der Verkäufer stehen in keinem rechtlichen Verhältnis, deshalb ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Zweitkäufer gegenüber bei der Gewährleistung zu leisten.
 
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