"Genehmiger" Rückspiegel für Urbanicer? Wo und welchen kaufen?

Nokiland

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... für Fahrradspiegel gibt es keine Zulassung, weil Spiegel für Fahrräder nicht vorgeschrieben sind.
Siehe HIER https://reisefroh.de/fahrradspiegel-test/

Scheint sich niemand daran zu halten :unsure: :cool: --> Hersteller lassen trotzdem ihre Spiegel ECE Zertifizieren (E-Kennzeichen, E-Nummer)

Auch sonst habe ich keine anderen Spiegel mit einem Prüfzeichen gefunden ...
Demnach dürfte jeder Spiegel montiert werden.

Es gibt unzählige Fahrradspiegel mit einem ECE-Prüfzeichen. GOOGLE HILFT
Manchmal sagen die Leute "E-Nummer", "E-Kennung" oder "E Kennzeichen" - ist alles dasselbe. Wenn Du aber nach "ECE" Googelst, findest Du das Richtige.
 

Buxi

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Also dann such du dir einen, ich habe ihn schon.
 

Rook

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Super, dann wäre das schonmal geklärt (y) . Also jeder Spiegel mit einem ECE-Prüfzeichen (E-Nummer), der den Lenker nicht auf über 70 cm Breite bringt.

Beim Auto wird dessen Breite in die Zulassungspapiere ohne Berücksichtigung der Spiegel eingetragen, insofern ist das beim Escooter wohl ebenfalls kein Problem.
 

Nokiland

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Beim Auto wird dessen Breite in die Zulassungspapiere ohne Berücksichtigung der Spiegel eingetragen, insofern ist das beim Escooter wohl ebenfalls kein Problem.
Ich bin mir da nicht so sicher. :) Es gibt bestimmt (zulassungsrelevante) Unterschiede zwischen einem PKW und einem Elektrokleinstfahrzeug?

Wahrscheinlich könnte ein Polizist aber auch keine Auskunft darüber geben.
 

Norbert42

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Leute, seid doch nicht so pingelig mit den E-Nummern. Bei einer Kontrolle wollte die Polizei nur den Versicherungsschein sehen und bei der Begutachtung meines Rollers hat sie mein Spiegel ohne E-Nummer und meine aufs Trittbrett geklebte vibrationsdämpfende Matte Marke Eigenbastelei überhaupt nicht interessiert.
 

Nokiland

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Leute, seid doch nicht so pingelig mit den E-Nummern.
Pingelig ist nur die Versicherung - wenn sie einen Schaden bezahlen muss. :cool: Dem einen oder anderen Polizisten mag die ECE-Nummer egal sein. Der Versicherer hingegen schaut, wie er sich um Zahlungen drücken kann.
 

Rook

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Ich bin mir da nicht so sicher. :) Es gibt bestimmt (zulassungsrelevante) Unterschiede zwischen einem PKW und einem Elektrokleinstfahrzeug?

Wahrscheinlich könnte ein Polizist aber auch keine Auskunft darüber geben.

In der StVZO ist es (für alle Fahrzeuge) definiert:

sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
  • Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
 

z.e.racer73

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... und in der eKFV steht klar Gesamtbreite.

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Nokiland

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Hm. Klingt auch einleuchtend. In der STVO ist von der Breite die Rede, in der eKFV von der GESAMT-Breite. Also doch BREITE des Lenkers PLUS Spiegel?
 

Rook

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Nö, bei der Messung der Fahrzeugbreite sind die Spiegel nicht zu berücksichtigen.
 

Nokiland

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... bei der Messung der Fahrzeugbreite sind die Spiegel nicht zu berücksichtigen.
... bei der Messung der Gesamt-Breite des Elektrokleinstfahrzeug sind die Spiegel zu berücksichtigen ...

Das hat z.e.racer73 nicht "erfunden", es wurde aus der eKFV zitiert.

StVO redet von: Fahrzeugbreite
eKFV redet von: Gesamtbreite

Zumindest lese ich es so aus dem veröffentlichten Gesetzestext heraus.
 

Rook

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Klar, weil die eKFV auch Fahrzeuge berücksichtigt, bei denen das Unterteil breiter als der Lenker ist.
 
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Nokiland

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Aber wie gesagt, für mich ist meine Frage an dieser Stelle beantwortet. Die zulässige GESAMTBREITE (laut eKFV) darf ich nicht überschreiten und der Spiegel sollte eine ECE-Prüfzeichen haben, um im Versicherungsfall auf der sicheren Seite zu sein.
 
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