DermitdemScootertranzt
Sehr ambitioniert
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Das Bundesjustizministerium hat einen so genannten Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vorgelegt.
Darin ist unter anderem die Angleichung der Regeln für Rad- und Scooterfahrer angedacht und eine Pflicht für neue Scooter mit ABE, diese mit Blinkern auszustatten.
Ersteres halte ich für längst überfällig, letzteres für sinnvoll.
Nach StVO gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter, nach eKFV nicht. Kann-Radwege darf ich als Radfahrer meiden, als Scooterfahrer muss ich sie benutzen. Das ist doch Schmarrn. Oft sind das nämlich viel zu schmale Altlasten, für die keine Benutzungspflicht (blauer Fahrradlolli) mehr angeordnet werden darf.
Darin ist unter anderem die Angleichung der Regeln für Rad- und Scooterfahrer angedacht und eine Pflicht für neue Scooter mit ABE, diese mit Blinkern auszustatten.
Ersteres halte ich für längst überfällig, letzteres für sinnvoll.
Nach StVO gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter, nach eKFV nicht. Kann-Radwege darf ich als Radfahrer meiden, als Scooterfahrer muss ich sie benutzen. Das ist doch Schmarrn. Oft sind das nämlich viel zu schmale Altlasten, für die keine Benutzungspflicht (blauer Fahrradlolli) mehr angeordnet werden darf.