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...sofern eine vorsätzliche unerlaubte Tat festgestellt wird.
Und das mit den 30 Jahren hat leider auch einen Haken: Normalerweise übernimmt die Rechtsschutz drei Vollstreckungsversuche innerhalb von fünf Jahren ab Rechtskraft des Urteils. Alles was darüber hinaus geht / später gemacht wird, geht dann auf die eigene Tasche. Und das ist dann eventuell nicht unbedingt wirtschaftlich sinnvoll.
Und wenn nix zu holen / die Forderung überschaubar ist, wird man der Sache kaum 30 Jahre hinterher rennen sondern mit der Sache abschließen wollen.
Und das mit den 30 Jahren hat leider auch einen Haken: Normalerweise übernimmt die Rechtsschutz drei Vollstreckungsversuche innerhalb von fünf Jahren ab Rechtskraft des Urteils. Alles was darüber hinaus geht / später gemacht wird, geht dann auf die eigene Tasche. Und das ist dann eventuell nicht unbedingt wirtschaftlich sinnvoll.
Und wenn nix zu holen / die Forderung überschaubar ist, wird man der Sache kaum 30 Jahre hinterher rennen sondern mit der Sache abschließen wollen.