Gewissensfrage: Welche Umbauten sind legal?

Winko

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Hallo zusammen,

da ich immer wieder von Umbauten bezüglich Bremssattel, Akku, Rückleuchte usw. lese, stellt sich mir die Frage, welche Änderungen den nun wirklich erlaubt sind?

Reichweite durch andere/zusätzliche Akkus erweitern?
Umbau des Bremssattels auf ein besseres, optisch schöneres Modell?
Die Klingel austauschen?

Ich will ungern mir einer erloschenen ABE umherkurven und Probleme bei einer Kontrolle bekommen. Das mag eine leicht ängstliche und vielleicht blöde Frage sein aber "sicher ist sicher".
 
U

User 824

Gast
Die Zulassung gilt für die technische Ausstattung deines Scooters in dem Zustand, in dem die Zulassung erteilt wurde. Wenn Du an dieser Grundausstattung nachträglich etwas veränderst, erlischt die Straßenzulassung automatisch.
Bei einer Tasche oder einer anderen Klingel sollte es keine Probleme geben.
Ansonsten gilt auch beim Bremssattel das dieser durch das für dein Modell abgenommene Teil ersetzt werden müsste.
 

Adorfer

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Da die Klingel zulassungsrelevant ist gehe ich davon aus, dass es bei einer Austauschklingel ein E-Prüfzeichen braucht. Vermutlich ist man mit einer zugelassenen Vespa-, Puch- oder Herkules-Klingel auf der sicheren Seite. Oder anders: "Irgendeine Chinaglocke aus dem Aliexpress" (und sei sie noch so laut und hell tönend) geht vermutlich nicht.
(Nicht, dass ich das jetzt beachten würde, aber der OP fragte explizit nach "sicher ist sicher")
 
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Tom13

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1, 2, 3... ganz viele!
Da die Klingel zulassungsrelevant ist gehe ich davon aus, dass es bei einer Austauschklingel ein E-Prüfzeichen braucht. Vermutlich ist man mit einer zugelassenen Vespa-, Puch- oder Herkules-Klingel auf der sicheren Seite.
Aber ob die dann auch am E-Scooter zulässig ist? ;)

Nee, im Ernst: Wenn man wirklich auf der "sicheren Seite" sein will, belässt man am Besten alles so wie es ist. Beachtet die zulässige Zuladung. Gibt beim Abbiegen schön Handzeichen (auch wenn man dann auf die Fr***e fliegt). Und fährt wirklich nur dort, wo E-Scooter erlaubt sind.
?
 

monti

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Die Frage hatte ich mir gestern auch gestellt, nachdem ich eine Federung zum nachrüsten gesehen habe..
Klick mich

81w+PKYK04L._AC_SL1500_.jpg
 

Rook

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Man kann entweder jede helltönende Glocke oder auch eine Hupe (vereinfacht gesagt) für Kleinkrafträder anbringen.

Gibt es hier im Forum jemanden, der eine Hupe ? angebaut hat - oder die beim Escooter schon dabei war?
 

Winko

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Gebe euch schon recht. Wenn man zu 100% sicher sein will darf die Frage erst gar nicht aufkommen :D

Hätte gerne eine kleinere, flachere Klingel die natürlich genauso den Zweck erfüllt wie die Originale. Da dachte ich jetzt nicht an Probleme :unsure:
 
U

User 824

Gast
Legal ist es theoretisch halt nicht. Aber ich denke bei ner Klingel wird dir keiner nen Strick drehen. Wenn meine mal kaputt ist maschiere ich auch in den nächsten Fahrradshop und Kauf eine ?
 

wolf

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DocGreen
... Wenn man wirklich auf der "sicheren Seite" sein will, belässt man am Besten alles so wie es ist. Beachtet die zulässige Zuladung. Gibt beim Abbiegen schön Handzeichen (auch wenn man dann auf die Fr***e fliegt). Und fährt wirklich nur dort, wo E-Scooter erlaubt sind.
?
Du hast definitiv den Handbremsüberschlag vergessen. :ROFLMAO: ROFL heißt: roling on floor landing
 

Adorfer

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Tom hat das im Posting #5 sehr treffend zusammengefasst:
Wenn man 100% sicher gehen möchte, dann kann man gar nichts umbauen, ohne neue Begutachtung von einer entsprechend beliehen Prüforganisation (TÜV, GTÜ etc.)
Zumindest wird man weder hier noch anderswo dafür eine juristisich unangreifbare Begründung bekommen, warum man etwas doch umbauen darf.
 
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