Ja, ja, die lieben Beförderungsbedingungen

owlman65

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ESA 1919 + X2CITY
Ich lebe in Norddeutschland und damit in der Gegend der Osthannoverschen Eisenbahn. Flagschiffe dieser Gesellschaft sind der-metronom.de und der erixx. In den letzten 2 Wochen wurde ich 4 mal auf meinen BMW X2CITY angesprochen, weil dieser den Zugbegleitern aufgrund seiner Größe aufgefallen war. Diese waren der Meinung, dass ich führ das Gefährt eine Fahrradkarte benötigen würde. Dem widersprach ich mit verweis auf die Metronom-Beförderungsbedingungen. Eine valide Antwort des Kundencentrums steht zur Zeit noch aus.
Welch Erfahrungen habt Ihr mit der Beförderung Eures X2Citys im öffentlichen Nahverkehr/dem Zug?
 

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Raziel

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Diese waren der Meinung, dass ich führ das Gefährt eine Fahrradkarte benötigen würde. Dem widersprach ich mit verweis auf die Metronom-Beförderungsbedingungen.
5. Mitnahme von Fahrrädern und Krankenfahrstühlen/Rollstühlen/elektrisch betriebenen Tretrollern
5.1. [...]Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen, auch wenn er mehrere Fahrradtageskarten löst. Als Fahrrad gelten:[...] (6) Elektrisch oder konventionell betriebene Tretroller, der die Größe eines Fahrrads erreicht [...]

Das trifft auf den BMW X2City meiner Meinung nach leider voll und ganz zu, wieso bist du da anderer Meinung?
 

Gary

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Ich bin der gleichen Meinung wie @Raziel.
Der Sinn der freien Beforderung von eScootern besteht ja darin, dass er sich so klein zusammenklappen lässt, dass er keinen zusätzlichen Platzbedarf hat - sollte also in das Fach oberhalb der Sitze oder unter die Sitze passen - das tut der X2City sicherlich nicht.
 

Frank Triesen

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Das trifft auf den BMW X2City meiner Meinung nach leider voll und ganz zu, wieso bist du da anderer Meinung?
Wahrscheinlich deshalb... Die Frage wäre dann lediglich was unter einer „gängigen“ Größe eines Fahrrades verstanden wird. Da dies augenscheinlich aber nirgends genauer definiert ist wäre die Beförderung somit kostenfrei, zumindest dann wenn der Scooter zusammengeklappt mitgenommen wird. 🤔
Denn die maximale Größe eines Escooters ist ja auch nirgends angegeben.
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Rook

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Kleinere Tretroller (bspw. konventionelle oder elektrisch betriebene Tretroller) werden bei vorhandenen Platzkapazitäten kostenfrei befördert. Eine Unterbringung muss in den für den Fahrrad- bzw. in den für den Gepäcktransport vorgesehenen Bereichen erfolgen.
Da steht noch nicht einmal etwas von Zusammenklappen.

Bei dem Abschnitt mit der ISO-Norm geht es meines Erachtens um Senioren-EScooter.

Und wegen der Größe würde ich notfalls auf die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verweisen:
Gesamtbreite von nicht mehr als 700 mm, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1400 mm und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2000 mm
 

owlman65

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Ich bin der gleichen Meinung wie @Raziel.
Der Sinn der freien Beforderung von eScootern besteht ja darin, dass er sich so klein zusammenklappen lässt, dass er keinen zusätzlichen Platzbedarf hat - sollte also in das Fach oberhalb der Sitze oder unter die Sitze passen - das tut der X2City sicherlich nicht.
Im "erixx" würde er schon auf die Glasgepäckablage passen - ich finde das gefährlich für meinen Scooter und die GLAS-Ablage....
 

Rook

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Und die daruntersitzenden Köpfe...
 

chrispiac

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diverse
Denn die maximale Größe eines Escooters ist ja auch nirgends angegeben.
Doch in der

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV)​

§ 1 Anwendungsbereich​

(1)…

4. eine Gesamtbreite von nicht mehr als 700 mm, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1400 mm und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2000 mm und

5. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg.

Quelle: gesetze-im-internet.de
 

Frank Triesen

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Doch in der

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV)​

§ 1 Anwendungsbereich​

Mit nirgends meinte ich nirgends in den AGB‘s des Beförderers. Und genau da wäre aber eine genaue(re) Definition notwendig wann und wie eine (kostenfreie) Mitnahme möglich ist.😉
 
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