keine Garantie bei Privatverkauf von 1und1

lutzm

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Soflow
Hallo,

mein eigentliches Problem hat sich erst mal erledigt (s.u.). Dabei musste ich aber feststellen, dass 1und1 jede Garantie ablehnt, wenn man einen defekten Roller aus einem privaten Kauf mit theoretischer Restgarantie hat. Also Hände weg von solchen gebrauchten Rollern!

Das andere Problem war auch merkwürdig, ich hoffe es kommt nicht öfter vor. Der Roller war ohne Sperre über Nacht ausgeschaltet. Am Morgen lies er sich anschalten, zeigte das normale Display, fuhr aber nicht, im Gegenteil die Motorbremse war aktiv. Lock/Unlock, Aus/Einschalten hat nicht geholfen. Ich musste dann das Auto nehmen. Abend war immer noch das gleiche Problem. Das hat sich erst gelöst, als ich das Ladegerät angeschaltet habe. Der Akku war bei ca. 50%.

Ich hoffe das passiert nicht wieder, wenn ich irgendwo entfernt von meiner Wohnung bin.

Lutz
 

Morgenmicha

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1&1 bietet auch keine Garantie an. Die bietet nur der Hersteller an, sofern er es freiwillig tut. Es gibt kein Recht auf Garantie. Aber eines auf Gewährleistung. Diese gilt aber rechtlich nur zwischen Verkäufer (1&1) und Käufer (seinem privaten Verkäufer). Wenn einer dir Gewährleistung anbieten müsste, dann dein Verkäufer. Außer er hat es ausgeschlossen beim Verkauf. Dann bleibt dir maximal die Garantie beim Hersteller. Das gilt bei allen Verkäufen so. 1&1 hat ja keinerlei Vertragsverhältnis mit dir, warum sollen sie dann auch was für dich tun?
 
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Eine freiwillige Garantie gibt es nicht, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Diese kann auch kein Gewerbetreibender ausschliessen.
 

Rook

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Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglichen Kaufvertrag gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf über.

Der erste Käufer kann die Gewährleistungsansprüche aber an Dich abtreten oder in seinem Namen für Dich geltend machen - es sei denn, dies ist im primären Kaufvertrag ausgeschlossen oder steht dort unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers.

Also am besten den Privatverkäufer kontaktieren, mit ihm besprechen, was er mitmachen möchte und den Kaufvertrag prüfen.
 

Morgenmicha

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Eine freiwillige Garantie gibt es nicht, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Diese kann auch kein Gewerbetreibender ausschliessen.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschrieben Garantie. Nur eine zweijährige Gewährleistung. Und die gilt zwischen Händler und Käufer. Und nur zwischen den beiden. Googeln hilft ;-)
 

Morgenmicha

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Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglichen Kaufvertrag gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf über.

Der erste Käufer kann die Gewährleistungsansprüche aber an Dich abtreten oder in seinem Namen für Dich geltend machen - es sei denn, dies ist im primären Kaufvertrag ausgeschlossen oder steht dort unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers.

Also am besten den Privatverkäufer kontaktieren, mit ihm besprechen, was er mitmachen möchte und den Kaufvertrag prüfen.
Kann er tun, aber der Händler muss dies nicht akzeptieren. Denn er hat kein Vertragsverhältnis mit dem neuen Käufer. Wenn er das in seinen agb ausschließt, kann der private Verkäufer auch nichts abtreten. Wenn er es nicht ausschließt, dann natürlich schon ;-)
 

Rook

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Steht doch da:
- es sei denn, dies ist im primären Kaufvertrag ausgeschlossen oder steht dort unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers.

- und den Kaufvertrag prüfen
 

Rusty

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Schön wenn du es weist. Sind aber nicht alle so schlau. Daher wollte ich warnen.

Vor was wolltest du denn warnen? Das man sich besser mit Garantie und Produktmängelhaftung auskennen sollte?

Eine freiwillige Garantie gibt es nicht, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Diese kann auch kein Gewerbetreibender ausschliessen.

Garantie ist immer freiwillig und gesetzlich nicht geregelt. Was du meinst ist wohl die Produktmängelhaftung (ehemals Gewährleistung) die es nur in der EU gibt und 24 Monate gilt allerdings mit einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Verkäufers nach 6 Monaten.
 

SenseiMiheru

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Sorry Leute, steinigt mich, hab auch nich alles gelesen, aber wenn ich lese 1&1 wird mir das erste mal schlecht, wenn ich lese 1&1 und Scooter, das zweite mal. Probleme vorprogrammiert...
 

AndréScoo

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Tjoar, das wissen die, die sich im Internet bewegen und die Machenschaften von dieser Bude kennen. Der Großteil macht das aber nicht und hat mit denen max in Werbebroschüren oder Ladengeschäften kontakt und da wirkt es halt als normales Unternehmen.

Solang alles rund läuft hat man selbst mit denen keine Probleme - soll es geben :D
 
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Sorry Leute, steinigt mich, hab auch nich alles gelesen, aber wenn ich lese 1&1 wird mir das erste mal schlecht, wenn ich lese 1&1 und Scooter, das zweite mal. Probleme vorprogrammiert...
Ich bin 1&1 Kundin. Der Laden zickt überhaupt nicht. Kommt vielleicht auch darauf an, wie man an die herantritt.
 

SenseiMiheru

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Hab ich was davon gesagt dass der Laden rumzickt? Aber schon okay, dann hatte ich die ganzen technischen Probleme, Gesprächsabbrüche etc. wegen meiner Persönlichkeit und mein Herrantreten... Manche Kommentare könnte man sich auch sparen!
 

AndréScoo

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1&1 ist united Internet (web.de GMX etc) und ein Sauhaufen! Da hast du schon nicht unrecht. Nur weil man keine technischen Probleme mit dem Laden hat beudetet das nichts.

Die Geschäftspraktiken sind manchmal schon sehr dubios und mit den entsprechenden Anbietern triffts auch meistens Leute die selten den Sachverstand haben das einzuordnen bzw sich große Rechtsstreite leisten können.
 
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Hab ich was davon gesagt dass der Laden rumzickt? Aber schon okay, dann hatte ich die ganzen technischen Probleme, Gesprächsabbrüche etc. wegen meiner Persönlichkeit und mein Herrantreten... Manche Kommentare könnte man sich auch sparen!
Nicht Wortwörtlich. Aber dir wird mit Sicherheit nicht schlecht, weil dir 1&1 überschwenglich Pommes spendiert hat...Aber egal. ;)
 
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