Klebekennzeichen auch für 25 / 45kmh Roller ?

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Hallo zusammen

Ich habe gerade etwas merkwürdiges gesehen, da kam gerade ein Mofaroller bei mir vorbei der so ein kleines Klebekennzeichen drauf hatte wie normalerweise die E Scooter.
Gibt es die jetzt an Stelle der normalen Blechschilder auch für 25 bzw. 45 kmh Roller ?

Gruß
 

Rook

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kamy

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Da ist was in Planung aber das es schon umgesetzt ist wüßte ich nicht.
Auch sollen die Mofa/Mokick Schilder wohl ihre Größe behalten . Nur eben zum aufkleben und nicht mehr aus Blech.
 
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Ok, das war allerdings definitiv ein kleines Klebekennzeichen.
 

kamy

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Wenn es eine 20 Km/h Leichtmofa war könnte das schon sein - glaube ich ...
 
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Ne, war ein normaler Roller.
 
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Rook

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Ob die Versicherungen jetzt jedem mit der (großen) Versicherungskennzeichen-Folie eine Trägerplatte zuschicken müssen? :unsure:

Wir dürfen unsere (kleine) Versicherungsplakette ja auch auf die Fahrzeugoberfläche pappen, die ihre nur auf eine Trägerplatte. :rolleyes:
 

basthi2001

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Ob die Versicherungen jetzt jedem mit der (großen) Versicherungskennzeichen-Folie eine Trägerplatte zuschicken müssen? :unsure:

Wir dürfen unsere (kleine) Versicherungsplakette ja auch auf die Fahrzeugoberfläche pappen, die ihre nur auf eine Trägerplatte. :rolleyes:
Das dürfte wahrscheinlich immer noch preiswerter sein als die bisherigen Schilder. Eine Kunststoffplatte im Standarddesign ist wahrscheinlich deutlich günstiger als individualisierte Blechschilder.
 

Rook

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Es ist komplexer als gedacht:

(2) Der Versicherer, der das Kennzeichen ausgibt, muss gewährleisten, dass die Festigkeit des Verbundes aus der Kennzeichenfolie und der dazugehörigen Trägerplatte den Anforderungen gemäß Nummer 4 Satz 7 der Anlage 12 zu § 27 Absatz 1 Satz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entspricht.
Dies ist durch das Gutachten eines für Bauteilprüfung geeigneten Sachverständigen nachzuweisen.


Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat hierzu bereits Alarm geschlagen, denn wer ist für die frühere Trägerplatte verantwortlich, wenn der Versicherer im nächsten Jahr gewechselt wird? :unsure:

Und was passiert, wenn der Kunde - trotz ordnungsgemäßem Hinweis des Versicherers - das Versicherungskennzeichen nicht richtig auf die Trägerplatte aufbringt? :unsure:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A...ng-stellungnahme-2.pdf?__blob=publicationFile

Deutschland eben. :cool:
 

Gary

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Die spinnen, die Römer. :ROFLMAO:
 

Andy K

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Also muss man nach dem Anbringen der Trägerplatte und dem Kennzeichen erst mal zum Tüv oder zu einem KFZ-Gutachter und sich die richtige Anbringung per Gutachten schriftlich bestätigen lassen...Das Gutachten ist natürlich immer mitzuführen und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuzeigen... 😁
 

kamy

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Dann gibt es eben weiter Blechschilder und gut ist ...
 

Tom13

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1, 2, 3... ganz viele!
Wenn mir jetzt noch jemand erklären könnte, was da den Unterschied ausmacht: Das Blechschild kann man doch auch wieder abschrauben und an einem anderen Fahrzeug anbringen? Ob ich jetzt einen Aufkleber abziehe oder das Blechschild abschraube, macht doch keinen Unterschied? :unsure:
 
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