Konsequenzen bei Verkehrskontrolle auf Verdacht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Frank Triesen

Experte
Registriert
18 Jun 2020
Beiträge
1.638
Punkte Reaktionen
4.821
Ort
Triesen/Liechtenstein
Der Rest deines Beitrags interessiert mich nicht.
Mal abgesehen davon dass Dein Thread im Grunde sowiso völlig sinnfrei ist solltest Du Dir wirklich überlegen so in einem öffentlichen Forum aufzutreten.
Das geht garnicht, für mich... ?
Zum Thema, Du fährst, wissentlich, mit einem „getunten“ Scooter. Somit also ohne Betriebserlaubnis auf Wegen die eindeutig (Radwege) dafür nicht vorgesehen sind. Themen wie Versicherungsschutz bzw (vorhandenen oder nicht) Fahrerlaubnis/Führerschein mal völlig außen vor...
Und dann erwartest Du hier Radschläge wie man sich bei einer eventuellen Kontrolle verhalten könnte, wohlwissend gleich in mehreren Dingen gegen geltende Vorschriften verstoßen zu haben?
Respekt, ganz großes Kino...
 

ninedriver

Aktiv dabei
Registriert
18 Jun 2020
Beiträge
156
Punkte Reaktionen
74
eScooter
G30D
Meine Fragen:
  • Können mich Polizeibeamte anhalten, ohne eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen zu haben, und mich ahnden, weil sie das Gefühl hatten, ich hätte die erlaubten 20 km/h überschritten?
  • Müsste ich den Polizeibeamten meinen Ninebot für eine Testfahrt überlassen?
  • Müsste ich den Polizeibeamten mein Handy überlassen (ohne das funktioniert der Ninebot bekanntlich nicht)?
  • Könnten die Polizeibeamten meinen Ninebot konfiszieren, um seine Höchstgeschwindigkeit an einem Rollenprüfstand überprüfen zu lassen? Nur weil sie das Gefühl hatten, ich sei zu schnell gewesen?
1. Anhalten ja, ahnden nach Gefühl nein (das geht in Österreich)
2. Du kannst ihnen das verbieten. Dann wird der Roller einkassiert und kommt beim Gutachter auf den Prüfstand und es wird ein Gutachten angefertigt. Das wird dann schon mal recht teuer.
3. Nein. Der Ninebot funktioniert aber auch ganz ohne Handy.
4. Ja, wenn der begründete Verdacht im Raum steht, dass der stark getunt ist und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht kann der Scooter auch beschlagnahmt (gegen deinen Willen) oder sichergestellt (mit deinem Einverständnis) werden, um ihn von einem Gutachter überprüfen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dako

Administrator
Teammitglied
Registriert
19 Mai 2019
Beiträge
11.209
Punkte Reaktionen
13.744
Ort
Hamburg
Der Rest deines Beitrags interessiert mich nicht.

Auszug aus unseren Regeln/Nutzungsbedingungen:

------
Die wichtigste Regel zuerst: Sei freundlich zu den anderen
Im Forum ist die Netiquette zu wahren. Du kommunizierst hier mit anderen Menschen, daher bitten wir dich von Beleidigungen, Beschimpfungen oder ähnlichem abzusehen. Bei Missachtung der Netiquette muss mit Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss gerechnet werden. Das direkte Beleidigen von Forumsmitgliedern hat eine sofortige Löschung des Beitrags und eine Sperre des betreffenden Users zur Folge.
-----

Gruß Dako
 

Adorfer

Sehr ambitioniert
Registriert
6 Jul 2020
Beiträge
247
Punkte Reaktionen
140
eScooter
M365,G30D
Respekt, ganz großes Kino...
Netter Versuch, den Thread zu derailen oder die inhaltliche Diskussion abzuwürgen.

Die eigentliche Frage auf dem Eingangsposting ist für mich nach wie vor offen:

1) welchen Handlungsspielraum haben die Beamten bei der Überprüfung
2) welche Mitwirkungs/Kooperationspflichten hat der angehaltene Fahrzeugführer

Dass es bei "keiner Mitwirkung" zu teuren Konsequenz (Beschlagnahmung, Gutachter) kommt: Verstanden.

(Und ja, die Frage war initial sehr unglücklich formuliert und lud gerade dazu ein, hier wieder die beliebte "Scooter tunen pro&contra"-Diskussion zu starten, zu eigentlich schon alles gesagt ist, nur noch nicht von jedem. In Verbindung mit der Mediamarkt-Reklame hätte man fast an einen richtig guten Trollpost glauben können.)
 

ninedriver

Aktiv dabei
Registriert
18 Jun 2020
Beiträge
156
Punkte Reaktionen
74
eScooter
G30D
Die eigentliche Frage auf dem Eingangsposting ist für mich nach wie vor offen:

1) welchen Handlungsspielraum haben die Beamten bei der Überprüfung
Naja das ist wie beim Mofatuning früher. ;)
Der Spielraum ist groß.
Wenn du den Polizisten pampig kommst, dann schreiben die 'ne Anzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Führerschein und kassieren das Teil ein und geben es zum Gutachter.
Wenn du einsichtig bist und höflich und freundlich, dann musst du das Teil zurückbauen und 'ne Woche später bei der Polizeiwache vorzeigen und alles ist gegessen...
Natürlich gibt es dabei auch noch ein Stadt-Land Gefälle, je ländlicher, desto unbürokratischer. Und ein Jungmann gerade frisch von der Polizeischule wird das vielleicht auch nicht so handhaben wie ein alter Hase.

Ich habe Ende der 90er mal mit meinem Puch Mofa mit 74cc Italkit und offenem Auspuff usw. die Polizei mit 120km/h überholt. Fanden sie nicht so lustig aber ich habe Variante 2 bekommen, was ein Haufen Arbeit war. ;)
 

Adorfer

Sehr ambitioniert
Registriert
6 Jul 2020
Beiträge
247
Punkte Reaktionen
140
eScooter
M365,G30D
Aus der Analogie zum Mofatuning würde ich vermuten, dass es "richtig spannend" erst nach einem Unfall wird. Wenn also die Polizei die herumliegenden Teile begutartet nachdem die Verletzten abtransportiert sind...
Will sagen: die eigentlichen Folgen ergeben sich, wenn es eine Schuldfrage zu klären gibt. Und da ist der Ball dann von der Polizei verschoben zum Gutachter und den Versicherungen, sofern es nicht gleich vor den Kadi geht.

Zur Ursprungsfrage: Wenn ich die Aufregung sehe, die derzeit um "ich will auch innerorts 21km+Toleranzabzug (-> 23km/h) zu schnell fahren dürfen ohne dass mein Führerschein Urlaub machen muss" gemacht wird und offensichtlich in breiten Bevölkerungskreisen Zuspruch findet (und selbst die Hardliner fordern "keine ernsthaften Konsequenzen bei 19km/h zu schnell":
Da vermute(!) ich, dass die Polizei ernsthaftere Probleme hat als Scooter zu jagen, die nach Tacho 25 oder 30km/h fahren (nach GPS also eher 24/29km/h, nach Toleranzabzug also 21, respektive 26km/h), also 1km/h, bzw 6km/h zu schnell fahren.

Meiner Vermutung nach wird die km/h-Karte von Beamten auch eher dann gezogen wenn ihnen eigentlich andere Verstöße aufgefallen sind, die aber schwerer (mehr Schreibkram) zu ahnden sind. wie z.B. "Abbiegen ohne Handzeichen", "diagonales Hoppeln über Fußgängerwege, um sich an roten Ampeln vorbeizuschummeln". Analog zu Verkehrskontrolle "wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt", wenn es eigentlich um andere beobachtete Auffälligkeiten geht.
 

Al22

Einsteiger
Registriert
12 Jul 2020
Beiträge
14
Punkte Reaktionen
10
eScooter
ESA1919
Hallo, ich bin vergangene Woche mit meinem Ninebot Max G30D (mit Nineflasher auf US 30 km/h frisiert und mit "Static Break Light") mit etwa 25 km/h auf einem Radweg im Bremer Stadtgebiet gerollert. Am Straßenrand parkte ein Polizeiauto, zwei Polizeibeamte standen daneben. Ich hab den Beamten zugelächelt, sie haben zurückgegrüßt und weiter ihre Brötchen gegessen. Ist also nix passiert.

Meine Fragen:
  • Können mich Polizeibeamte anhalten, ohne eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen zu haben, und mich ahnden, weil sie das Gefühl hatten, ich hätte die erlaubten 20 km/h überschritten?
  • Müsste ich den Polizeibeamten meinen Ninebot für eine Testfahrt überlassen?
  • Müsste ich den Polizeibeamten mein Handy überlassen (ohne das funktioniert der Ninebot bekanntlich nicht)?
  • Könnten die Polizeibeamten meinen Ninebot konfiszieren, um seine Höchstgeschwindigkeit an einem Rollenprüfstand überprüfen zu lassen? Nur weil sie das Gefühl hatten, ich sei zu schnell gewesen?
x G30D
x G30D
Zwei Anmerkungen: Ja, ich weiß, ich könnte das German Maneuver verwenden. Tu ich aber nicht. Und ja, ich weiß, es ist nicht erlaubt, seinen E-Scooter zu frisieren, um damit schneller als 20 km/h zu fahren. Ich habe auch ein sehr, sehr schlechtes Gewissen, mich nicht an die Gesetze zu halten und will das hier nicht ausdiskutieren, weil Threads mit solchen Grundsatzdebatten schnell geschlossen werden.
Max G30D
Max G30D
Max G30D


Also das Gefühl der Polizisten kann dir am A...vorbei gehen...der Polizist darf deine Geschwindigkeit nicht schätzen...Sie müssen deine Geschwindigkeit messen!!
(Meines Wissens ist es in Österreich anders, dort können die Polizisten die Gesxhwindigkeit schätzen)..In DE Anders!!!
Vor Ort kann die Pllzei deinen Scooter auf dem „Laufband“ kontrollieren..wenn der zu schnell fährt, sogar einziehen...+70€ Geldbuße....
 

Sara28

Einsteiger
Registriert
13 Jul 2020
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
eScooter
MAX G30D
Netter Versuch, den Thread zu derailen oder die inhaltliche Diskussion abzuwürgen.
Stimme ich zu. Ich hatte ja schon in meinem Eingangsposting klargestellt, dass hier bitteschön keine weitere Pro-und-Contra -Grundsatzdiskussion stattfinden möge. Was passiert? Natürlich kommen die Moralapostel wieder aus den Büschen gesprungen, um mit dem Zeigefinger rumzuwedeln und eine Grundsatzdiskussion zu führen. Und wenn ich dann nochmals schreibe, dass mich eine Grundsatzdiskussion nicht interessiert, werde ich sogar noch zurechtgewiesen.

Und ja, man kann den Ninebot tatsächlich ohne App fahren. Hat mich erstaunt - ich hatte bislang immer eine Verbindung mit der App hergestellt, wenn ich rumgerollert bin. Dann muss ich eben besonders freundlich zu den Ordnungshütern sein, wenn ich von denen mal auf Verdacht angehalten werde.
 

Frank Triesen

Experte
Registriert
18 Jun 2020
Beiträge
1.638
Punkte Reaktionen
4.821
Ort
Triesen/Liechtenstein
Netter Versuch, den Thread zu derailen oder die inhaltliche Diskussion abzuwürgen.
Du hast meinen Beitrag aber schon gelesen, und, viel wichtiger noch, auch verstanden??
Mir ging’s lediglich um gewisse Umgangsformen die auch in einem öffentlichen Forum einzuhalten sind, oder ist selbst das schon zu viel?
Am Ende muss jeder selbst wissen was er mit seinem Fahrzeug macht, wie bei jedem anderen Kfz übrigens auch.
 

Adorfer

Sehr ambitioniert
Registriert
6 Jul 2020
Beiträge
247
Punkte Reaktionen
140
eScooter
M365,G30D
Du hast meinen Beitrag aber schon gelesen, und, viel wichtiger noch, auch verstanden?
Mir ging’s lediglich um gewisse Umgangsformen die auch in einem öffentlichen Forum einzuhalten sind, oder ist selbst das schon zu viel?
Was die Umgangsformen anbelangt darfst Du Dir gern an die eigene Nase fassen.
Die Intelligenz seiner Gesprächspartner öffentlich in Frage zu stellen trägt nachweislich nicht dazu bei, sinnvolle Diskussionen zu führen.

Was die Fragestellung des OP betrifft wäre es vermutlich sinnvoller gewesen, es "losgelöst vom Einzelfall" und "als Gedankenspiel" zu formulieren.

Ich für meinen Teil frage mich natürlich auch schon, was so passiert, wenn man mit einem völlig legalen Scooter (ohne jeglilche Umbauten oder Software-Modifikationen) in eine Kontrolle kommt und man dort aufgefordert wird, doch bitte mal das Hinterrad aufzubocken und Vollgas zu geben.
Oder ob man den kontrollierenden Beamten den Scooter für eine solche Überprüfung übergeben muss, wenn sie sagen "es hat aber schnell ausgesehen". Oder ob das -ähnlich einer Lichtüberprüfung beim KFZ- im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle verdachtsunabhängig erfolgen kann.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben