In der Facebook-Gruppe hat dazu schon jemand das KBA angefragt, ich zitiere mal die Antwort:
âVielen Dank fĂŒr Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
gemÀà §5 "Anforderungen an die Lichttechnischen Einrichtungen" der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und dem Verweis auf §67 Absatz 3 darf der Scheinwerfer eines Elektrokleinstfahrzeuges (eKF) nach der eKFV zusĂ€tzlich mit einem Tagfahrlicht ausgerĂŒstet sein. Hierzu mĂŒssen die Anforderungen der UN/ECE-Regelungen Nr. 87 erfĂŒllt werden.
(die erwÀhnten Gesetzestexte können Sie unter z.B.
https://www.gesetze-im-internet.de und
https://unece.org finden)
Sofern alle entsprechende Nachweise vom Hersteller erbracht sind, das Fahrzeug alle weiteren Anforderungen an ein eKF erfĂŒllt und diese von einem von uns benannten Technischen Dienst positiv begutachtet wurden, kann auf Antrag des Herstellers eine entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrtbundesamt erteilt werden.
Leider entzieht es sich meiner Kenntnis, ob der von Ihnen genannte "Halo" Scheinwerfer die zuvor genannten Anforderungen erfĂŒllt und ob eine entsprechende Genehmigung möglich oder vorhanden ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner AusfĂŒhrung weiterhelfen.
Sofern Sie noch weitere Fragen haben können Sie sich gerne bei mir melden.â
Quelle:
Facebook Gruppe
Demnach wÀre der Halo-Ring als Tagfahrlicht eigentlich kein Problem.
Ich finde er wĂ€re zudem sogar ein zusĂ€tzliches Sicherheitsmerkmal, damit man im Verkehr gesehen wird, Ă€hnlich wie bei Mopeds/MotorrĂ€dern. So sollte man Niu gegenĂŒber argumentieren.