KQi2 Fehler 03 vs. AXDIA Erfahrungsbericht

Scotty1

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Hallo zusammen,

wollte Euch heute mal meine Erfahrung mit der Firma AXDIA im Rahmen des Fehler 03 bei meinem KQi2 mitteilen. Ich hatte den Scooter im Frühjahr 2024
beim Media Markt gekauft. Nachdem der Fehler 03 auftauchte gab ich den Scooter beim Media Markt ab und bekam einen Kostenvoranschlag incl. Instandsetzung der Kennzeichenhalterung über rund 175€. Hab mich zu diesem Zeitpunkt (noch keine Ahnung von dem Scooter und dem Fehler) selbst geärgert, weil ich die US-Software aufgepielt hatte. Im Kostenvoranschlag stand nur ein Gesamtpreis und "Controller-Hack" . Der Gashebel wurde nicht erwähnt oder festgestellt, obwohl die Fehlermeldung eindeutig war. Während der Überprüfung bei AXDIA hatte ich mich schon belesen und war stutzig geworden. Zum Glück hatte ich beim Reparaturauftrag vermerkt, daß ich das Altteil zurück haben möchte. Heute habe ich den Scooter dann abgeholt. Siehe da! Gashebel auf Garantie gewechselt.... den Controller auch obwohl er nicht defekt war. Direkt mit AXDIA telefoniert jedoch ohne Einigung. Man wollte mir erklären, daß die US-Software verboten sei. Im öffentlichen Straßenverkehr mag das stimmen, auf privatem Grund (bei mir ausschließlich) jedoch nicht. Hier wird nunmal keine ABE benötigt. Da die Diskussion zu Nichts führte habe ich darauf hingewiesen, daß das Altteil nicht mit zurückgeliefert wurde. Der Media Markt kümmerte sich anschließend darum und rief mich heute noch zurück. Man hätte bei AXDIA den Controller einfach in den großen Container geworfen und Niemand würde ihn dort herausholen. So die sinngemäße Rückinfo. Ein absolutes Unding was sich diese Firma erlaubt. Habe jetzt per Mail zur Übersendung meines Altteils oder Erstattung der Controllerkosten aufgefordert. Ich bin gespannt, ob man sich bewegt oder lieber rechtlich außeinandersetzt. Ich bin ja so gar nicht der Fachmann, aber m.W.n. müsste für einen Controllertausch dieses Antirutsch-Pad runter. Kann man dies wiederverwenden? Oder ist dies optisch nachvollziehbar? Meines sieht so gar nicht danach aus,als hätte man es demontiert!?!? (siehe Anhänge!)
 

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chrispiac

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Der KQi2 wird in Deutschland legal mit der deutschen Firmware ausgeliefert. Änderst Du die Firmware auf ein anderes Land ist das ein illegaler Eingriff in die Steuerelektronik. Damit verlierst Du jegliche Garantieansprüche gegenüber NIU, lediglich Gewährleistung kannst Du auf nicht betroffene Teile verlangen - das ist mit dem Tausch des Beschleunigungsgebers erfolgt.

Es ist nicht die Frage, das Axdia den Motorcontroller getauscht hat und es Dir in Rechnung stellt, es sind gesetzliche Haftungsfragen. Die FIN und Seriennummer weist dieses Kraftfahrzeug als ein für Deutschland legal nutzbares Fahrzeug aus, und der CEO von NIU bestätigt das schriftlich mit/in der Datenbestätigung das die gesetzlichen Vorgaben der Zulassung eingehalten werden. Da Axdia von NIU verpflichtet wurde, den Service für defekte eScooter zu übernehmen, sind sie auch von NIU verpflichtet worden, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Das heißt, sie sind verpflichtet den eScooter in den für den deutschen Markt geltenden gestzlichen Vorgaben wieder herzustellen.

Du hättest ja mindestens zwei Alternativen gehabt:
  • Den Motorcontroller vor der Garantieabwicklung wieder auf deutsche Firmware zurückzuflaschen
  • Den defekten Beschleunigungsgeber zusenden zu lassen und selber auszutauschen
  • Bei einer unabhängigen Werkstatt die Reperatur durchführen zu lassen. die die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert oder nur Stumpf den Kundenauftrag abarbeitet und allenfalls bei der Übergabe auf das illegale Tuning hinweist
Du kannst natürlich versuchen dagegen zu Klagen. Meine Prognose: Du wirst damit Scheitern.
 

Scotty1

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Der KQi2 wird in Deutschland legal mit der deutschen Firmware ausgeliefert. Änderst Du die Firmware auf ein anderes Land ist das ein illegaler Eingriff in die Steuerelektronik. Damit verlierst Du jegliche Garantieansprüche gegenüber NIU, lediglich Gewährleistung kannst Du auf nicht betroffene Teile verlangen - das ist mit dem Tausch des Beschleunigungsgebers erfolgt.

Es ist nicht die Frage, das Axdia den Motorcontroller getauscht hat und es Dir in Rechnung stellt, es sind gesetzliche Haftungsfragen. Die FIN und Seriennummer weist dieses Kraftfahrzeug als ein für Deutschland legal nutzbares Fahrzeug aus, und der CEO von NIU bestätigt das schriftlich mit/in der Datenbestätigung das die gesetzlichen Vorgaben der Zulassung eingehalten werden. Da Axdia von NIU verpflichtet wurde, den Service für defekte eScooter zu übernehmen, sind sie auch von NIU verpflichtet worden, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Das heißt, sie sind verpflichtet den eScooter in den für den deutschen Markt geltenden gestzlichen Vorgaben wieder herzustellen.

Du hättest ja mindestens zwei Alternativen gehabt:
  • Den Motorcontroller vor der Garantieabwicklung wieder auf deutsche Firmware zurückzuflaschen
  • Den defekten Beschleunigungsgeber zusenden zu lassen und selber auszutauschen
  • Bei einer unabhängigen Werkstatt die Reperatur durchführen zu lassen. die die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert oder nur Stumpf den Kundenauftrag abarbeitet und allenfalls bei der Übergabe auf das illegale Tuning hinweist
Du kannst natürlich versuchen dagegen zu Klagen. Meine Prognose: Du wirst damit Scheitern.
Da magst Du bedingt Recht haben. Allerdings sagst Du es auch sehr schön. Stichwort "Zurückflashen". Wäre eine Option gewesen.(auch für die Werkstatt) Nichtsdestotrotz ändert es nichts am Sachverhalt, daß das Altteil nicht einfach einbehalten werden darf. Wenn Jemand seinen PKW einer Softwareoptimierung unterzieht, welche sich außerhalb des Rahmens der ABE bewegt, dann darf der Vertragshändler auch nicht ungefragt das Motorsteuergerät zu Lasten des Kunden tauschen. Oder wenn ein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, darf die Werkstatt ebenso wenig Reparaturen ohne Absprache durchführen. Egal wie hoch die Sicherheitsbedenken sind. Änderungen durch den Eigner führen im besten/schlimmsten Fall zum Erlöschen der BE, was eine Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ausschließt.
 

chrispiac

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Allerdings sagst Du es auch sehr schön. Stichwort "Zurückflashen". Wäre eine Option gewesen.(auch für die Werkstatt)
Nein. Die manipulierte App ist so von NIU nie erschienen und eine Ergänung war nach Aufspielen der Firmware nur über die Endkundenapp vorgesehen. Die Werkstätten können nur Austauschen und die neue Controllernummer in die Fahrzeugdaten eintragen.

Nichtsdestotrotz ändert es nichts am Sachverhalt, daß das Altteil nicht einfach einbehalten werden darf. Wenn Jemand seinen PKW einer Softwareoptimierung unterzieht, welche sich außerhalb des Rahmens der ABE bewegt, dann darf der Vertragshändler auch nicht ungefragt das Motorsteuergerät zu Lasten des Kunden tauschen.
1.) Dein Vertragshändler ist Media Markt, nicht Axida.
2.) Axida ist Vollzieher im Namen des Inverkehrbringers. Schleißlich dürfen die auch (Ersatz-) Datenbestätigungen in Namen von NIU ausstellen, daher kannst Du die Situaltion nicht mit einem Vertragshädler eines Autohauses vergleichen. Axida ist verpflichtet, die eScooter in Rahmen der eKFV zu halten, nur so - oder als deklarierter Elektroschrott - dürfen sie die Werkstatt eines Inverkehrbringers verlassen, Auflage vom KBA an Inverkehrbringer.


Wenn Du meinst, das der Tausch nicht rechtskonform war, kannst Du das natürlich versuchen die Rückgabe des manipulierten Controllers einzuklagen. Ich meine irgendwo mitbekommen zu haben, das Axdia vom KBA genau zu dieser Maßnahme verpflichtet wurde, als die massenhafte Manipulation durch Flashen bekannt wurde. Wird sich ja in einem möglichen Prozess herausstellen, dann wird dein Anwalt ja Einblick darin bekommen und Du kannst es hier im Forum darübr berichten.
 

Scotty1

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Nein. Die manipulierte App ist so von NIU nie erschienen und eine Ergänung war nach Aufspielen der Firmware nur über die Endkundenapp vorgesehen. Die Werkstätten können nur Austauschen und die neue Controllernummer in die Fahrzeugdaten eintragen.


1.) Dein Vertragshändler ist Media Markt, nicht Axida.
2.) Axida ist Vollzieher im Namen des Inverkehrbringers. Schleißlich dürfen die auch (Ersatz-) Datenbestätigungen in Namen von NIU ausstellen, daher kannst Du die Situaltion nicht mit einem Vertragshädler eines Autohauses vergleichen. Axida ist verpflichtet, die eScooter in Rahmen der eKFV zu halten, nur so - oder als deklarierter Elektroschrott - dürfen sie die Werkstatt eines Inverkehrbringers verlassen, Auflage vom KBA an Inverkehrbringer.


Wenn Du meinst, das der Tausch nicht rechtskonform war, kannst Du das natürlich versuchen die Rückgabe des manipulierten Controllers einzuklagen. Ich meine irgendwo mitbekommen zu haben, das Axdia vom KBA genau zu dieser Maßnahme verpflichtet wurde, als die massenhafte Manipulation durch Flashen bekannt wurde. Wird sich ja in einem möglichen Prozess herausstellen, dann wird dein Anwalt ja Einblick darin bekommen und Du kannst es hier im Forum darübr berichten.
Dann werde ich mal schauen, ob sich dazu irgendwas findet. Obwohl ich das sehr bezweifele,daß AXDIA eine derartige Beauftragung/Erlaubnis besitzt als zertifizierte Werkstatt und nicht als Hersteller. Stammt wohl eher vom Hörensagen. denn das KBA kann nur die BE einstampfen für mein Fahrzeug.
 
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chrispiac

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Stammt wohl eher vom Hörensagen. denn das KBA kann nur die BE einstampfen für mein Fahrzeug.
Da es sich bei eScootern nach der eKFV um Kraftfahrzeuge handelt, kann das KBA auch Rückrufaktionen anordnen.

Traff z. B. den Wizzard 2.5+ ABE. Weil das Display Tempomat ermöglicht und es eine „blaue Kabelösung“ gab um den recht einfach tempomäßig zu tunen, mußen die eScooter beim Inverkehrbringer mit neuen Display und Motorcontroller umgerüstet werden. Nein, man durfte es nicht selber machen und nein auch keine andere Werkstatt, alles durfte nur bei der Werkstatt vom Inverkehrbringer durchgeführt werden.
 

Scotty1

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Da es sich bei eScootern nach der eKFV um Kraftfahrzeuge handelt, kann das KBA auch Rückrufaktionen anordnen.

Traff z. B. den Wizzard 2.5+ ABE. Weil das Display Tempomat ermöglicht und es eine „blaue Kabelösung“ gab um den recht einfach tempomäßig zu tunen, mußen die eScooter beim Inverkehrbringer mit neuen Display und Motorcontroller umgerüstet werden. Nein, man durfte es nicht selber machen und nein auch keine andere Werkstatt, alles durfte nur bei der Werkstatt vom Inverkehrbringer durchgeführt werden.
Das meine ich ja. Und wenn Du Dich weigerst, verliert Dein Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Egal welcher CEO unter welcher Erklärung seine Unterschrift setzt. Du kannst Dir auf Dein Auto auch nen Elefanten auf die Motorhaube schrauben und den ganzen Tag auf nicht öffentlichen Flächen im Kreis fahren. Nur in den Straßenverkehr darfst Du damit nicht. Niemand ist befugt, Dein AUto ohne vorherige Zustimmung auf Grund dessen "umzubauen".
 

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Hallöchen. Klinke mich hier mal mit rein. Beim Kqi 3 max Ladebuchse defekt.. zur Reparatur eingesendet. Axdia schickt mir einen KV über defektes Kugellager und abgebrochene Kennzeichenhalterung. Kosten 145€ inklusive Porto. Aber, der Garantieschaden wird nur repariert wenn ich auch die anderen Schäden instandsetzen lasse. Ansonsten geht er so zurück. Das finde ich schon frech und unverschämt. Bzgl. US Firmware hatte ich schon vorher gelesen das Axida ihn zurück flashen würde und die Kosten verlangt. Und die Kennzeichenhalterungen scheinen wohl sehr oft abzubrechen. Hatte den original Karton. Schätze bei GLS und so werden die schweren Pakete geworfen. Anders kann ich mir das nicht erklären.
 

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Bzgl. US Firmware hatte ich schon vorher gelesen das Axida ihn zurück flashen würde und die Kosten verlangt.
Nein, die Flashen nicht zurück - die verbauen einen neuen für Deutschland legalen Motorcontroller.
 
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