Ich bin schon lange der Meinung, dass sich der Gesetzgeber mit der eKFV auf dünnem juristischen Eis befindet. Im Verhältnis zum Fahrrad wie ein Kraftfahrzeug, im Verhältnis zum Kraftfahrzeug wie ein Fahrrad behandelt.
Ein Witz ist auch die Pflicht, die Richtung durch Handzeichen angeben zu müssen. Abgesehen davon, dass dies nur unter optimalen Bedingungen überhaupt unfallfrei möglich ist, muss man laut Bedienungsanleitung beim Ninebot beide Hände am Lenker lassen. Zitat:
"Nehmen Sie die Hände bei der Fahrt NICHT vom Lenker. NICHT einhändig fahren."
Ich wunder mich, dass E-Scooter unter diesem Aspekt überhaupt die Straßenzulassung bekommen haben.
Der obige Kommentar ist sicherlich ein Ansatz, um mit einem guten Anwalt und einer Rechtsschutzversicherung im Rücken gegen die Benachteiligung vorzugehen gehen.